target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_e25a45d6-35de-502b-9d55-f82d7a8eb856">Die Rolle des Anwalts als „Verteidiger“ des Unternehmens
2.Beschwerde gegen Durchsuchung und Beschlagnahme
4.Verhandlungen mit den Ermittlungsbehörden
b)Die abschließende Besprechung
c)Streitige oder einvernehmliche Beendigung
d)Gespräche mit der Bustra und/oder mit der Staatsanwaltschaft
e)Absprachen mit der Bußgeld- und Strafsachenstelle bzw. der Staatsanwaltschaft und dem Gericht
V.Mögliche Rechtsfolgen und Verfahrensfragen
1.Sanktionierung des Unternehmens, § 30 OWiG
a)Erfasste Unternehmen und Leitungspersonen
2.Sanktionierung der Unternehmensleitung, § 130 OWiG
3.Verbundenes und selbstständiges Verfahren
4.Einwirkungsmöglichkeiten des Unternehmensanwalts
VI.Eventuelle Nebenfolgen für das Unternehmen
1.Vermögensabschöpfung durch Einziehung und Arrest
a)Einziehung (§§ 29a OWiG, 73 ff. StGB)
b)Dinglicher Arrest gem. § 111e StPO
2.Eintragung in ein Register (BZR, GZR, Korruptionsregister)
b)Voraussetzungen einer Haftungsinanspruchnahme
4.Sonstige „Kollateralschäden“