Bellenberg Wiest GmbH & Co. KG
Tiefenbacher Straße 1
89287 Bellenberg
Bescheid – Geltungsdauer:
4. Januar 2021 – 4. Januar 2026
Gegenstand der abZ ist die Herstellung von Planhochlochziegeln mit integrierter Wärmedämmung (bezeichnet als MZ60 Fibracor). Die Planhochlochziegel haben eine Länge von 248 mm, eine Breite von 300, 365, 425 oder 490 mm und eine Höhe von 249 mm und sind in Druckfestigkeitsklassen und Rohdichteklassen nach Tabelle 12 eingestuft. Die Lochungen der Planhochlochziegel sind werkseitig mit nichtbrennbarem Mineralfaserdämmstoff nach DIN EN 13162 [18] des Anwendungstyps WAB oder WZ nach DIN 4108-10 [19] vollständig ausgefüllt.
Gegenstand der aBG ist die Bemessung und Ausführung von Mauerwerk im Dünnbettverfahren aus den Planhochlochziegeln MZ60 Fibracor (Lochbild gemäß Bild 12) und dem Dünnbettmörtel „maxit mur 900 D“ mit den in der Leistungserklärung nach DIN EN 998-2 [8] erklärten Leistungen. Der Dünnbettmörtel ist mit einem speziell entwickelten Mörtelschlitten als geschlossenes Mörtelband aufzutragen. Das Mauerwerk darf als unbewehrtes Mauerwerk im Dünnbettverfahren nach DIN EN 1996-1-1 [5] in Verbindung mit DIN EN 1996-1-1/NA [6] und DIN EN 1996-2 [12] in Verbindung mit DIN EN 1996-2/NA [13] und nur unter den Anwendungsbedingungen der vereinfachten Berechnungsmethode gemäß DIN EN 1996-3 [10], Abschnitt 4.2.1 in Verbindung mit DIN EN 1996-3/NA [11], NCl zu 4.2.1 ausgeführt werden. Dabei darf das Mauerwerk nicht als eingefasstes Mauerwerk nach DIN EN 1996-1-1 [5] ausgeführt werden.
Bild 12. MZ60 Fibracor, Lochbild-Beispiel (Z-17.21-1211)
Tabelle 12. Bemessungswerte für Mauerwerk aus Planhochlochziegeln MZ60 Fibracor nach Z-17.21-1211
Z-17.21-1216 (abZ/aBG)
Mauerwerk aus POROTON Planhochlochziegeln POROTON-T6,5-MV bzw. T7-MV mit integrierter Wärmedämmung im Dünnbettverfahren
Antragsteller:
Deutsche POROTON GmbH
Kochstraße 6–7
10969 Berlin
Bescheid – Geltungsdauer:
9. Oktober 2020 – 9. Oktober 2025
Bild 13. POROTON-T6,5-MV bzw. T7-MV, Lochbild-Beispiel (Z-17.21-1216)
Tabelle 13. Bemessungswerte für Mauerwerk aus Planhochlochziegeln POROTON-T6,5-MV bzw. T7-MV nach Z-17.21-1216
Gegenstand der abZ ist die Herstellung von Planhochlochziegeln mit integrierter Wärmedämmung (bezeichnet als POROTON T6,5-MV bzw. T7-MV). Die Planhochlochziegel haben eine Länge von 248 mm, eine Breite von 365, 425 oder 490 mm und eine Höhe von 249 mm und sind in Druckfestigkeitsklassen und Rohdichteklassen nach Tabelle 13 eingestuft. Die Lochungen der Planhochlochziegel sind werkseitig mit einem Dämmstoff aus gebundenem, hydrophobiertem Perlite-Leichtzuschlag ausgefüllt.
Gegenstand der aBG ist die Bemessung und Ausführung von Mauerwerk im Dünnbettverfahren aus den Planhochlochziegeln POROTON T6,5-MV bzw. T7-MV (Lochbild gemäß Bild 13) und mit Poroton-T- Dünnbettmörtel Typ M IV mit den in der Leistungserklärung nach DIN EN 998-2 [8] erklärten Leistungen und ggf. dem Glasfilamentgewebe BASIS SK 34/68 tex gemäß dem Bescheid Z-17.1-1177. Der Dünnbettmörtel ist mit einem speziell entwickelten Mörtelschlitten als geschlossenes Mörtelband aufzutragen. Bei Vermauerung des Poroton-T-Dünnbettmörtels Typ M IV zusammen mit dem Glasfilamentgewebe BASIS SK 34/68 tex ist die speziell für dieses Verfahren entwickelte V.Plus-Mörtelrolle unter Berücksichtigung der Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers zu verwenden. Das Mauerwerk darf als unbewehrtes Mauerwerk im Dünnbettverfahren nach DIN EN 1996-1-1 [5] in Verbindung mit DIN EN 1996-1-1/NA [6] und DIN EN 1996-2 [12] in Verbindung mit DIN EN 1996-2/NA [13] und nur unter den Anwendungsbedingungen der vereinfachten Berechnungsmethode gemäß DIN EN 1996-3 [10], Abschnitt 4.2.1, in Verbindung mit DIN EN 1996-3/NA [11], NCl zu 4.2.1 ausgeführt werden. Dabei darf das Mauerwerk nicht als eingefasstes Mauerwerk nach DIN EN 1996-1-1 [5] ausgeführt werden.
Z-17.21-1219 (abZ/aBG)
Mauerwerk aus Planhochlochziegeln mit integrierter Wärmedämmung (bezeichnet als THERMOPOR TV 7 Eff. bzw. THERMOPOR TV 8 Eff.)
im Dünnbettverfahren
Antragsteller:
THERMOPOR GmbH
Römerweg 2
86497 Horgau
Bescheid – Geltungsdauer:
23. Oktober 2020 – 23. Oktober 2025
Gegenstand der abZ ist die Herstellung von Planhochlochziegeln mit integrierter Wärmedämmung (bezeichnet als THERMOPOR TV 7 Eff. bzw. THERMOPOR TV 8 Eff). Die Planhochlochziegel haben eine Länge von 247 mm, eine Breite von240, 300, 365, 425 oder 490 mm und eine Höhe von 249 mm und sind in Druckfestigkeitsklassen und Rohdichteklassen nach Tabelle 14 eingestuft. Die Lochungen der Planhochlochziegel sind werkseitig mit vorkonfektionierten nichtbrennbaren Mineralfaserdämmstoff-Formteilen ausgefüllt.
Gegenstand der aBG ist die Bemessung und Ausführung von Mauerwerk im Dünnbettverfahren aus den Planhochlochziegeln THERMOPOR TV 7 Eff. bzw. THERMOPOR TV 8 Eff. Planhochlochziegeln (Lochbild gemäß Bild 14) und mit Dünnbettmörtel „maxit mur 900 D“ mit den in der Leistungserklärung nach DIN EN 998-2 [8] erklärten Leistungen. Der Dünnbettmörtel ist mit einem speziell entwickelten Mörtelschlitten als geschlossenes Mörtelband aufzutragen. Das Mauerwerk darf als unbewehrtes Mauerwerk im Dünnbettverfahren nach DIN EN 1996-1-1 [5] in Verbindung mit DIN EN 1996-1-1/NA [6] und DIN EN 1996-2 [12] in Verbindung mit DIN EN 1996-2/NA [13] und nur unter den Anwendungsbedingungen der vereinfachten Berechnungsmethode gemäß DIN EN 1996-3 [10], Abschnitt 4.2.1 in Verbindung mit DIN EN 1996-3/NA [11], NCl zu 4.2.1 ausgeführt werden. Dabei darf das Mauerwerk nicht als eingefasstes Mauerwerk nach DIN EN 1996-1-1 [5] ausgeführt werden.
Bild 14. THERMOPOR TV 7 Eff. bzw. THERMOPOR TV 8 Eff., Lochbild-Beispiel (Z-17.21-1219)
Tabelle 14. Bemessungswerte für Mauerwerk aus Planhochlochziegeln THERMOPOR TV 7 Eff. bzw. THERMOPOR TV 8 Eff. nach Z-17.21-1219