Detleff Schermer

Mauerwerk-Kalender 2022


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Schubert, P. (2009) Festigkeit und Verformungseigenschaften von Mauerwerk unter Zugbeanspruchung parallel zu den Lagerfugen, Mauerwerk 13 (6), 364–370.

      [12] Mann, W. (1979) Grundlagen der Bemessung von Ingenieurmauerwerk, Mauerwerk-Kalender 1979 (Hrsg. Funk, P.), Ernst & Sohn, Berlin, S. 35–67.

      [13] Schmidt, U.; Schubert, P. (2004) Festigkeitseigenschaften von Mauerwerk; Teil 2: Biegezugfestigkeit, in Mauerwerk-Kalender 2004 (Hrsg. Irmschler, H.-J., Jäger, W., Schubert, P.), Ernst & Sohn, Berlin, S. 31–63.

      [14] Schubert, P. (1992) Formänderungen von Mauersteinen, Mauermörtel und Mauerwerk, in Mauerwerk- Kalender 1992 (Hrsg. Funk, P.), Ernst & Sohn, Berlin, S. 623–637.

      [15] Schubert, P. (2002) Schadenfreies Konstruieren mit Mauerwerk; Teil 1: Formänderungen von Mauerwerk – Nachweisverfahren, Untersuchungsergebnisse, Rechenwerte, in Mauerwerk-Kalender 2002 (Hrsg. Irmschler, H.-J., Schubert, P.), Ernst & Sohn, Berlin, S. 313–331.

      [16] DIN EN 772-1:2016-05 (2016) Prüfverfahren für Mauersteine – Teil 1: Bestimmung der Druckfestigkeit, Beuth, Berlin.

      [17] DIN EN 1996-1-1/NA:2019-12 Nationaler Anhang – National festgelegte Parameter – Eurocode 6: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten – Teil 1-1: Allgemeine Regeln für bewehrtes und unbewehrtes Mauerwerk, Beuth, Berlin.

      [18] DIN EN ISO 15148:2018-12 (2018) Wärme- und feuchtetechnisches Verhalten von Baustoffen und Bauprodukten – Bestimmung des Wasseraufnahmekoeffizienten bei teilweisem Eintauchen, Beuth, Berlin.

      [19] DIN EN 1015-11:2020-01 (2020) Prüfverfahren für Mörtel für Mauerwerk – Teil 11: Bestimmung der Biegezugund Druckfestigkeit von Festmörtel, Beuth, Berlin.

      [20] DIN 18555-4:2019-04 (2019) Prüfung von Mörteln mit mineralischen Bindemitteln – Teil 4: Bestimmung der Längs- und Querdehnung sowie von Verformungskenngrö- ßen von Mauermörteln (Festmörtel) im statischen Druckversuch, Beuth, Berlin.

      [21] DIN 18555-9:2019-04 (2019) Prüfung von Mörteln mit mineralischen Bindemitteln – Teil 9: Bestimmung der Fugendruckfestigkeit von Festmörteln, Beuth, Berlin.

      [22] DIN 20000-412:2019-06 (2019) Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken – Teil 412: Regeln für die Verwendung von Mauermörtel nach DIN EN 998-2:2017-02, Beuth, Berlin.

      [23] DIN 18555-5:1986-03 (1986) Prüfung von Mörteln mit mineralischen Bindemitteln – Festmörtel – Bestimmung der Haftscherfestigkeit von Mauermörteln, Beuth, Berlin.

      [24] DIN EN 1052-3:2007-06 (2007) Prüfverfahren für Mauerwerk – Teil 3: Bestimmung der Anfangsscherfestigkeit (Haftscherfestigkeit), Beuth, Berlin.

      [25] DIN EN 1052-5:2005-06 (2005) Prüfverfahren für Mauerwerk – Teil 5: Bestimmung der Biegehaftzugfestigkeit, Beuth, Berlin.

      [26] DIN EN 1052-1:1998-12 (1998) Prüfverfahren für Mauerwerk – Teil 1: Bestimmung der Druckfestigkeit, Beuth, Berlin.

      [27] DIN EN 1052-2:2018-12 (2018) Prüfverfahren für Mauerwerk – Teil 2: Bestimmung der Biegezugfestigkeit, Beuth, Berlin.

      A 2

      Neuentwicklungen im Mauerwerksbau mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (abZ) bzw. mit allgemeiner Bauartgenehmigung (aBG)

      Ludwig Wingerter

      Inhaltsverzeichnis

        1 Allgemeines 1.1 Gesonderte Regelungen zu Schlitzen 1.1.1 Vertikalschlitze 1.1.2 Horizontalschlitze

        2 Mauerwerk mit Normal- oder Leichtmauermörtel

        3 Mauerwerk mit Dünnbettmörtel

        4 Mauerwerk mitMittelbettmörtel

        5 Vorgefertigte Wandtafeln

        6 Schalungsstein-Bauarten

        7 Trockenmauerwerk

        8 Mauerwerk mit PU-Kleber

        9 Bewehrtes Mauerwerk

        10 Ergänzungsbauteile

        11 Fertigteilbauteile

        12 Betonelemente

        13 Literatur

        14 Bildnachweis

      Aufgabe des Beitrags ist es, über Neu- und Weiterentwicklungen im Mauerwerksbau zu berichten, deren Verwendbarkeit durch allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und allgemeine Bauartgenehmigungen (im Weiteren abgekürzt mit abZ/aBG) nachgewiesen ist. Im Unterschied zu dem im Mauerwerk-Kalender 2020 und 2021 veröffentlichten Beitrag [1, 2] werden in diesem Jahr nur die kürzlich (überwiegend zwischen September 2020 und März 2021) erstmals erteilten Zulassungen/Bauartgenehmigungen vorgestellt, die bisher noch nicht im Mauerwerk-Kalender behandelt wurden. Die früher erteilten Zulassungen wurden in den Mauerwerk-Kalendern der letzten Jahre besprochen. Innerhalb der Gliederungspunkte sind die Zulassungen/Bauartgenehmigungen chronologisch nach der Nummer sortiert.

      Mit Stand vom 14.06.2021 waren beim Deutschen Institut für Bautechnik1) Berlin – DIBt – 362 gültige Zulassungen im Bereich des Mauerwerkbaus registriert. Eine abZ/aBG kann für nicht geregelte Bauprodukte und nicht geregelte Bauarten erteilt werden. Eine abZ/aBG wird auf Antrag z. B. des Herstellers oder auch des Erfinders oder jeder sonstigen natürlichen oder juristischen Person erteilt. Der Antrag ist an das Deutsche Institut für Bautechnik – DIBt – in Berlin zu richten. Das DIBt erteilt die Zulassungen/Bauartgenehmigungen dann mit bundesweiter Geltung. Grundlage für die die Erteilung von Zulassungen/Bauartgenehmigungen sind in der Regel ausführliche Versuchsberichte der für den einzelnen Antrag vom DIBt bestimmten Prüfstellen über die von ihnen durchgeführten Prüfungen, ggf. auch Probeausführungen. Benötigt das DIBt dafür weitere Beratung, so schaltet es seine Sachverständigenausschüsse ein, im Mauerwerksbau den Sachverständigenausschuss „Wandbauelemente“ [1].

      Für den Mauerwerksbau kann sich der Zulassungsgrund