Walter Brendel

Pascal – Ein Mord ohne Sühne


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Prozess um den Tod des fünfjährigen Jungen sprengt mit seinem Vorwurf die Dimensionen gewöhnlicher Sexualverbrechen dieser Art. Wenn sich die vorgetragenen Beschuldigungen der Staatsanwaltschaft gegen die dreizehn Angeklagten bewahrheiten sollten, dann ist Pascal nicht - wie meist in ähnlichen Fällen - Opfer eines alleine handelnden und durch seine außergewöhnliche Triebstruktur zum Verbrecher gewordenen Täters geworden. Es war vielmehr ein bunter Haufen von Stammgästen einer in ihrem Erscheinungsbild als heruntergekommen wirkenden Kneipe im Saarbrücker Stadtteil Burbach gewesen, der sich - nicht zuletzt dank der mit Skrupellosigkeit und Geschäftssinn gleichermaßen ausgestatteten Wirtin Christa W. - zu einer Interessengemeinschaft mit dem Ziel der sexuellen Ausbeutung eines Jungen entwickelt hatte.

      Pascal kam, so die Auffassung der Anklagevertretung, am 30. September 2001 entweder "während der schweren Misshandlungen" in einem Hinterzimmer der "Tosa- Klause" gewaltsam zu Tode, oder aber er ist "erst danach" umgebracht worden. Der Oberstaatsanwalt glaubt, dass Pascal möglicherweise deshalb sterben musste, weil er damit gedroht hatte, die Vorfälle seinem Vater zu berichten. Auch hätten sich die Verletzungen, die ihm beigebracht wurden, nicht verbergen lassen.

      Die Mitglieder der "Tosa-Gemeinschaft", wie die Staatsanwaltschaft in Anspielung auf den Namen der Kneipe in der Hochstraße von Burbach die dreizehn auf der Anklagebank sitzenden Männer und Frauen nannte, waren wohl mit verteilten Rollen an den ihnen angelasteten Verbrechen beteiligt. Sechs von ihnen - zwei Frauen und vier Männer - sind des Mordes sowie des sexuellen Missbrauchs angeklagt. Sie sollen Pascal am 30. September 2001 in das Hinterzimmer der Gaststätte, die in einem kleinen freistehenden, einstöckigen Haus untergebracht war, gelockt haben. Anschließend sei Pascal der Reihe nach von ihnen vergewaltigt worden. Die Hauptangeklagte Christa W., so die Vorwürfe, habe für jeden Akt des Missbrauchs des kleinen Jungen zwanzig Mark verlangt und diese Summe auch gleich abkassiert. Christa W. habe darüber hinaus die Tortur des Jungen gefilmt beziehungsweise fotografiert.

      Allerdings sind entsprechende Aufnahmen bis heute nicht aufgetaucht. Die anderen sieben Angeklagten hat die Staatsanwaltschaft der Beihilfe zu sexuellem Missbrauch und Kindesvergewaltigung beschuldigt, weil sie mit ihrem "Wachdienst" den Tathergang im Hinterzimmer der Klause erst ermöglicht hätten. Unter dieser Gruppe von Beschuldigten befinden sich auch zwei Frauen und ein Mann, die darüber hinaus die Tötung Pascals unterstützt haben sollen. Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Anklagevorwürfe unter anderem auf Aussagen, wonach die Musikbox der "Tosa-Klause" während der Misshandlungen lauter gestellt worden war, um die Schmerzensschreie des Opfers zu übertönen.

      Im ersten Prozess um den Missbrauch an dem fünfjährigen Pascal war am 17. Oktober 2003 ein 49 Jahre alter Kinderschänder zu einer siebenjährigen Freiheitsstrafe mit sofortiger Einweisung in die Psychiatrie verurteilt worden. Im Landgericht Saarbrücken verurteilte ihn Richter Volker Allmers am Freitag wegen Vergewaltigung in vier Fällen in Tateinheit mit schwerem sexuellem Missbrauch. Bei dem Urteil rechnete er dem geistig zurückgebliebenen und alkoholkranken Mann verminderte Schuldfähigkeit sowie sein Geständnis an. Zudem habe er „deutliche Scham und eine gewisse Reue gezeigt”, sagte Allmers.

      In der Verhandlung hatte auch Oberstaatsanwalt Josef Pattar dem 49jährigen verminderte Schuldfähigkeit sowie sein Geständnis strafmildernd angerechnet. Das Urteil entspricht seinem Antrag, dem sich auch der Pflichtverteidiger angeschlossen hatte. Dabei sprach sich Pattar klar für die sofortige und lebenslange Einweisung des Mannes in die Psychiatrie aus. Gerichtspsychiater Prof. Michael Rösler hatte zuvor erläutert, der Angeklagte mit einem IQ von rund 60 sei geistig zurückgeblieben, alkoholkrank und pädophil veranlagt. Dies führe zu einer „erheblich verminderten Schuldfähigkeit”.

      Die Eltern Pascals sowie des anderen missbrauchten Jungen traten in der Nebenklage auf. Die Anwältin der Familie des zweiten Opfers, eines Spielkameraden Pascals, zeigte sich vor Gericht erschüttert, dass in der Saarbrücker Tosa-Klause offenbar Sex mit Kindern zum gängigen Angebot zählte und „auf dem Bierdeckel” abgerechnet wurde.

      Der Angeklagte nahm das Urteil mit gesenktem Kopf entgegen. Er hatte zugegeben, Pascal mehrfach und auch am 30. September 2001 - dem Tag seines Verschwindens - in der Bierklause vergewaltigt zu haben. Dabei habe das Kind geschrien und er ihm den Mund zugehalten. Für den Kindersex zahlte er der Kneipenwirtin damals nach eigener Aussage - wie in allen Fällen vorher - 20 Mark (rund 10 Euro). Auch einen anderen Jungen hatte er wiederholt missbraucht. Für den vermuteten Mord an Pascal galt der 49jährige nie als verdächtig.

      Dem am 20. September 2004 mit der Verlesung der Anklageschrift eröffneten Hauptverfahren waren äußerst schwierige Ermittlungen vorausgegangen. Bis heute ist die Leiche von Pascal, der am Abend des 30. September 2001 von seinem Vater als vermisst gemeldet wurde, nicht gefunden worden. Eine Sonderkommission der saarländischen Polizei ging 450 Hinweisen und Spuren nach und vernahm mehr als tausend Personen. Erst zur Jahreswende 2002/03 ergaben sich im Zusammenhang mit einem anderen Kindesmissbrauchsverfahren, in dem es um einen Spielkameraden von Pascal ging, neue Hinweise.

      Die jetzige Hauptangeklagte Christa W. und die Tosa-Gemeinschaft hatten offenbar Kontakte zu Pascals Vater unterhalten, der seinen Sohn wiederholt in die Kneipe mitgenommen hatte. Im Zuge der weiteren Ermittlungen und Verhaftungen verdichteten sich Vermutungen, wonach die Leiche Pascals am Abend des 30. September in einen Sack gepackt und mit einem kleinen Lieferwagen, der der Tosa-Wirtin gehörte, in eine Sandgrube im zu Frankreich gehörenden Schöneck gebracht und dort vergraben worden war. Eine mithilfe von Spürhunden der rheinland-pfälzischen Polizei unternommene aufwendige Suche auf dem sandigen Gelände der Grube blieb jedoch ohne Ergebnis.

      Die nicht geständige Hauptangeklagte, die 51 Jahre alte Wirtin Christa W., hatte lange das besondere Vertrauen der saarländischen Justiz genossen. Die frühere Jugendschöffin beim Saarbrücker Amtsgericht war auch amtlich bestellte Betreuerin der mitangeklagten, geistig zurückgebliebenen Andrea M. und zudem Pflegemutter von deren Kind. Die beiden weiteren weiblichen Angeklagten sind eine Putzfrau sowie die Ehefrau eines der männlichen Angeklagten. Zu dieser Gruppe gehören Gelegenheitsarbeiter oder Arbeitslose, oft mit Alkoholproblemen. Die Angeklagten sitzen zum Teil seit fast zwei Jahren in Untersuchungshaft. Sie wurden, um Absprachen unter ihnen zu verhindern, bis zum Beginn des Hauptverfahrens auf Haftanstalten im Saarland, in Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen verteilt.

      Im Mordfall Pascal hat die 40-jährige Andrea M. den Tod des Fünfjährigen geschildert und dabei vorherigen Aussagen teilweise widersprochen. Der Junge sei im Hinterzimmer der Gastwirtschaft "Tosa-Klause" am 30. September 2001 von einem Mitangeklagten vergewaltigt und dabei von ihr an den Schulterblättern heruntergedrückt worden, sagte Andrea M. am 04. Oktober 2004 vor dem Landgericht Saarbrücken.

      Danach bewegte sich Pascal demnach nicht mehr. Die laut Gutachten als geistig zurückgeblieben eingestufte Frau bestritt aber, sein Gesicht bewusst in ein Kissen gedrückt zu haben. "Es war keine Absicht", beteuerte die 40-Jährige, verstrickte sich aber auch in Widersprüche.

      "Pascal hat sich nicht mehr bewegt, gar nicht mehr". Er habe nicht mehr geatmet, erinnerte sich Andrea M. am Montag vor dem Landgericht Saarbrücken an den Tod des Fünfjährigen. Mit stockender Stimme schilderte die laut Gutachten geistig zurückgebliebene Frau, wie Pascal am 30. September 2001 im Hinterzimmer der Gastwirtschaft "Tosa-Klause" ums Leben gekommen sein soll. Sie selbst drückte ihn nach eigener Aussage nach unten, als er von einem Mitangeklagten vergewaltigt wurde. Erneut gab es Widersprüche in dem komplizierten Verfahren: Zahlreiche Aussagen der 40-Jährigen deckten sich nicht mit der Darstellung einer Angeklagten, die bereits vorher ausgesagt hatte.

      Andrea M. kam nach eigener Aussage am 30. September gegen Mittag in die "Tosa- Klause". Irgendwann am Nachmittag, genau konnte sie sich nicht mehr erinnern, forderte Kneipenwirtin Christa W. sie auf, Pascal in das Hinterzimmer zu bringen. Der Kleine habe geweint und gestrampelt, als sie ihn auf den Arm genommen habe und ins "Kämmerchen" gebracht habe. Dort soll ihn zunächst der Angeklagte Dieter S. missbraucht haben, danach ein weiterer Beschuldigter. Ob sich noch jemand an dem Kind vergangen habe, wusste sie nicht am Montag mehr.

      Zuletzt ging dann Martin R. nach ihrer Darstellung in das Hinterzimmer. Als Pascal angefangen habe zu schreien, habe Christa W. zu ihr gesagt, sie solle dafür sorgen, dass der Junge ruhig sei. "Das hört man auf der Straße." Auch Martin R. forderte sie dazu auf. Andrea M. drückte