Martina Dr. Schäfer

Die Geschichte des Institutes für Ur- und Frühgeschichte an der Universität zu Köln


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der Institute aus dem Universitätsgebäude nach Ubierring 11, die mit 45.000 RM anzusetzen sind. (UAK Zug. 9/45)

      Adenauer war am 6. April 1929 einverstanden, am 16. Mai 1929 unterschrieben die Parteien den Mietvertrag. Für die Universität der geschäftsführende Vorsitzende des Kuratoriums, Geheimrat Prof. Dr. Christian Eckert, als Vermieter der neue Hauseigentümer Batteux. Am 18.7.1929 trafen sich die Leiter der Seminare und Institute im Arbeitszimmer von Eckert, um die Raumaufteilung im Hause Ubierring 11 zu besprechen. Auch Herbert Kühn war dabei. Das dritte Obergeschoss war nun für das Romanische Seminar, das Seminar für Fabrikbetrieb und das Musikwissenschaftliche Seminar, die im Laufe der folgenden Wochen ihre Einrichtungswünsche einreichten, vorgesehen. (UAK Zug. 9/45)

      Bild 2: Haus Ubierring 11

      In der Zwischenzeit, 8.8. bis 30.8.1929 entspann sich ein Konflikt zwischen dem Kuratorium und dem Hauseigentümer Batteux, da das Haus anscheinend doch noch verwohnter war, als man das im bewohnten Zustand erkennen konnte: Die Böden in allen Räumen, eine unverputzte Wand, zerstörte Scheiben, zu beseitigender Unrat im Keller und auf dem Speicher, eine losgelöste Marmorplatte im Eingang sowie eine nicht funktionierende Klosettanlage im Keller waren die aufgeführten Mängelpunkte. Dazu kamen mögliche Mängel an der Heizungsanlage. Ein Thema, das sich bis zum Ende des Mietvertrages 1934, durch die Unterlagen zum Haus Ubierstrasse 11 ziehen sollte. Batteuxs Rechtsanwälte boten an, dass Batteux die Wand, die Scheiben, die Klosettanlage auf seine Kosten renovieren liesse und den Unrat fortschaffte.

      Die Universität ihrerseits verzichtete auf ihre Forderung, dass Batteux die Fussböden instand zu setzen habe. (UAK Zug. 9/45) Man war sich also entgegengekommen. Im September folgten die Listen mit den benötigten Einrichtungsgegenständen für das Kriminalwissenschaftliche Institut.

      Für die Einrichtung des ganzen Hauses wurden noch einmal 20.000 Mark zur Verfügung gestellt. Bau und Einrichtung zusammen betrugen also am 18.10.1929 45.000 Mark. (UAK Zug. 9/45)

      Batteux bat am 31. Juli 1929 das Kuratorium, Räume des Hochparterres für eine Zweigstelle der Städtischen Sparkasse umzubauen, was er vor allen Dingen folgendermassen begründete: Mit Rücksicht daraf, dass der Neubau der Universität nunmehr genehmigt ist und die Sparkasse mir einen 10jährigen Mietvertrag zusagt (wenn ich den Umbau auf eigene Kosten durchführe) würde dies für mich das Rückgrat des Hauses bilden.- Andererseits ich im Falle einer Kündigung seitens der Universität eine Einnahmequelle habe, um die laufenden Verbindlichkeiten aus dem Hause decken zu können. (UAK Zug. 9/45) Das Kuratorium lehnte dieses Ansinnen in einem Schreiben vom 2.8.1929 ab. Es handele sich eben um ein Gebäude, in dem gelehrt würde, was sich schlecht mit der Einrichtung von Geschäftsräumen vertrüge.

      Da das Haus ausschliesslich wissenschaftlichen Zwecken diente, abgesehen von einer kleinen Wohnung, ermässigte sich die Miete infolge des Steuererlasses (Grundvermögenssteuer und ermässigte Hauszinssteuer) vom 1.8. 1929 von 18.000 RM auf etwa 11.770 RM.

      Kaum hatten die einzelnen Institute und Seminare ihre Räume bezogen, entstanden Streitigkeiten um Raumzuteilungen, Schlüsselkompetenzen, etc., in denen sich der Leiter des Seminars für Politik, Fritz Stier-Somlo, ein bedeutender Jurist und bekannter Staatsrechtler, Rektor der Universität zu Köln 1925/26, besonders hervor tat. Schienen Umzug, Erfüllung der Einrichtungslisten, etc. offensichtlich mehr oder weniger bei den anderen Seminaren und Instituten reibungslos verlaufen zu sein, jedenfalls findet man nichts Bedeutendes dazu in den Akten des Universitätsarchives, so füllen Professor Stier-Somlos Briefe und Beschwerden so manche Seite dort.

      Ein Nutzniesser dieser Querelen war dann letztendlich das neue Institut für Vorgeschichte: Da Fritz Stier-Somlo die zuerst ausgewählten Räume zu klein waren, tauschte er mit dem Institut für Vorgeschichte die Räume und zog ins dritte Obergeschoss. (UAK Zug. 9/45)

      Hierbei scheute ich nicht, die Misstimmung des Privatdozenten Dr. Kühn zu erwecken, der schon mit der Einrichtung der Räume begonnen hatte. (UAK Zug. 9/45)

      Schrieb ein Mitglied des Kuratoriums am 22.11.1929 an Professor Fritz Stier-Somlo. Sodann störten Fritz Stier-Somlo die Übungen des Institutes für Musikwissenschaft und er fühlte sich gegenüber jüngeren Professoren zurückgesetzt. Am 26.11.1929 bat man die Musiker während Professor Stier-Somlos Seminarstunden, Mittwochs 17 – 19 Uhr, das Musizieren zu lassen, was auch geschah. (UAK Zug. 9/45)

      Ein hohes Engagement, verbunden mit spätabendlichen Aufenthalten im Institut schien schon 1932 ein Markenzeichen des vorgeschichtlichen Instituts gewesen zu sein, denn abermals führte Professor Fritz Stier-Somlo eine Beschwerde an, in der es darum ging, ob Assistenten noch nach 22 Uhr im Hause arbeiten dürften.

      1930 verkaufte Batteux das Haus für 103.000 RM an Adolf Overzier, der am 11.6.1930 beim Kuratorium anfragte, ob die Universität das Haus nach Ablauf des Mietvertrages räumen wolle. (UAK Zug. 9/45) In einem Nachtrag vom 1.10.1931 wurde der Mietvertrag bis zu dem Zeitpunkt verlängert, an dem die Institute und Seminare in den Universitätsneubau umziehen konnten. Die Miete erhöhte sich ab dem 1.10.1931 von 18.000 auf 20.000 RM, nach verschiedenen Steuerstreitigkeiten senkt sie sich am 5.9.1933 wieder auf 16.000 RM

      Nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten war jedes öffentliche Gebäude gehalten, bei wichtigen Anlässen Flaggen auszuhängen. Am 3. April 1933 monierten die neuen Machthaber, dass das Haus Ubierring 11 nicht vorschriftsmässig beflaggt sei. Der Rektor der Universität konterte am 7.4.1933, dass es sich in diesem Falle nicht um ein öffentliches Gebäude mit Publikumsverkehr handele. Die Benutzung durch die Studenten mache das Haus noch nicht zu einem öffentlichen Gebäude. (UAK Zug. 9/45)

      Diese Auseinandersetzung ist vor dem Hintergrund des sogenannten «Flaggenstreites» zu sehen, der nach den Reichstagswahlen vom 5. März 1933 zwischen der Stadt mit dem noch amtierenden Oberbürgermeister Konrad Adenauer und den Nationalsozialisten entstand: Nach dem Wahlsieg verlangte Hermann Göring, der neue Innenminister, dass alle öffentlichen Gebäude, Rathäuser, etc. mit der Hakenkreuzfahne zu beflaggen seien. Auch die Universität zu Köln, so ein Schreiben vom 8.3.1933 hätte dem «Rechnung zu tragen». (GOLCZEWSKI 1988, 57)

      Konrad Adenauer wehrte sich dagegen, indem er darauf hinwies, dass das Rathaus nicht nur für eine Partei sondern für die ganze Bürgerschaft da sei. Natürlich konnte er von Seiten der Polizei, deren oberster Dienstherr ja Innenminister Hermann Göring war, keinen Schutz erwarten. Insofern, schrieb Konrad Adenauer, werde er sich dem Hissen der Flagge nicht mit Gewalt widersetzen. (GOLCZEWSKI 1988, 57)

      Rektor Godehard J. Ebers verhielt sich für die Universität ebenso: Als am 8.3.1933 um 12.00 Uhr hundert angebliche Studenten vor der Universität aufmarschierten, um die Fahne der Nazis zu hissen, lies der Rektor ausrichten, er lege Protest dagegen ein, füge sich aber der Gewalt. (GOLCZEWSKI 1988, 57) An den Vorsitzenden der Rektorenkonferenz verfasste Godehard J. Ebers ein Protestschreiben: ...dass solche parteipolitischen Kundgebungen von der Universität fernzuhalten sind, die keine politische Behörde ist und allein der objektiven wissenschaftlichen Arbeit zu dienen hat. (GOLCZEWSKI 1988, 57)

      Wie ich unter Punkt 3.2. erläuterte, versuchte sich die Universität zu Köln auf diese Weise, soweit es ging, vom Einfluss der Nationalsozialisten frei zu halten. Erneut wird auch deutlich, dass hier im März 1933 der Begriff des «Unpolitischen» ...nach der nationalsozialistischen «Machtergreifung» gerade von der Universität Köln gegen die neuen Machthaber eingesetzt wurde und die «Lehr- und Lernfreiheit» gegen Einschränkungen von deren Seite geschützt werden sollte. (GOLCZEWSKI 1988, 58) Wie man dann im Abschnitt 5.3. zur Entziehung der Lehrbefugniss von Herbert Kühn sehen wird, war nur wenige Monate darauf, von dieser Liberalität nicht mehr viel zu spüren. Die Hitlerjugend bat das Kuratorium der Universität am 22.3.1934 um die Überlassung eines Souterainraumes im Haus Ubierring 11, um ihre «Heimatabende» Mittwochs und Donnerstags durchführen zu können. Nun hatte man nichts mehr dagegen, Räume der Hitlerjugend, die ja nun auch nicht viel mit Wissenschaft zu tun hatte, zur Untermiete zu überlassen. Am 14. Mai dieses Jahres überliess das Kuratorium einen Raum der Hitlerjugend bis zum 30.9.1934, mietfrei. Sie mussten lediglich 2.-RM für die Beleuchtung zahlen, die sich später auf 1.- RM reduzierte, da die Hitler-Jugend