Martina Dr. Schäfer

Die Geschichte des Institutes für Ur- und Frühgeschichte an der Universität zu Köln


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Kurzer Abriss der Entwicklung der allgemeinen Ur- und Frühgeschichte in Deutschland von 1900 bis 1945

      1919 beklagten sich Anthropologen bei den Hochschulen über die Vernachlässigung der Fächer Anthropologie, Ethnologie und Vorgeschichte. (PAPE 1998) 1924 stellte Gustav Kossinna, den man wohl nach GRÜNERT (1998) zu Recht als einen der Wegbereiter einer völkischen und in Folge davon auch nationalsozialistischen Archäologie bezeichnen kann, den Antrag zur Begründung eines Institutes für Vorgeschichte an der Universität Berlin, dem 1927 statt gegeben wurde. Im gleichen Jahr wurde das erste unabhängige Institut in Wien begründet, es folgte 1927 die Gründung in Marburg durch Gero von Merhart.

      Viele Institute für Vorgeschichte besassen inhaltliche und materielle Vorläufer in Form von Abteilungen bei historischen oder kunstgeschichtlichen Instituten, wie das beispielsweise auch in Köln, mit der Zuordnung zum historischen Seminar der Fall war. 1929 gründete Alfred Rosenberg den «Kampfbund für deutsche Kultur», dessen hauptsächliches Ziel es war, gegen die von den Nationalsozialisten sogenannte «entartete Kunst» vorzugehen. Eine Unterabteilung des «Kampfbundes» stellte die vom Tübinger Vorgeschichtler Hans Reinerth geleitete «Reichsfachgruppe für Vorgeschichte» dar, die sich in den folgenden Jahren einen heftigen Konkurrenzkampf mit dem «SS-Ahnenerbe» lieferte. (vergl. BOLLMUS 1970 und KATER 1997).

      1935 wurde das «Deutsche Ahnenerbe. Studiengesellschaft für Geistesurgeschichte» auf Initiative Heinrich Himmlers, des Reichsführers der SS, begründet. Das später so genannte «Amt Rosenberg» strebte unter Hans Reinerth die totale Vereinnahmung der Vorgeschichte an. Die Charakteristika dieses geplanten «Reichsbund» wurden zunächst geheimgehalten:

      1. das Überwachungsrecht aller Forschungen

      2. die Ausübung des gesamten Denkmalschutzes

      3. die Auflösung der Römisch-Germanischen-Kommission oder ihre Beschränkung auf römische Lokalforschung

      4. Antisemitismus als akzeptierter Kulturbestandteil

      5. Entzug des Vermögens der vier gleichzuschaltenden Verbände für Altertumsforschung in Deutschland sowie Herausgabe der Mitgliederlisten und Akten an den von Hans Reinerth beherrschten Reichsbund. (BOLLMUS 1998)

      Doch auch das «Ahnenerbe» arbeitete fleissig an der Unterwanderung oder Vereinnahmung der Ur- und Frühgeschichte. Das «Ahnenerbe» ward einer riesigen Spinne gleich, deren Leib in Berlin ruhte, deren Glieder aber bis an die Grenzen des Reiches heranragten, in völliger Isolierung voneinander. (KATER 1997, 83)

      Es kristallisierten sich zwei Lager heraus:

      Der Süden und das Rheinland mit der Römisch-Germanischen Kommission, die mit dem «SS-Ahnenerbe» sympathisierten und die Prähistoriker im Norden und Osten Deutschlands, die eher Hans Reinerth und dem durch Gustav Kossinna geprägten «Reichsbund» nahe standen. (BOLLMUS 1998)

      Die Süddeutschen Prähistoriker und die Römisch-Germanische-Kommission «verbündeten» sich mit dem «SS-Ahnenerbe» und entgingen so der geplanten Gleichschaltung im «Reichsbund».

      Werner Buttler, kurzfristig Nachfolger von Herbert Kühn am Institut für Vorgeschichte in Köln, versuchte noch, die ruhig gestellten Prähistoriker um die Römisch-Germanische- Kommission zu vereinen, was aber nicht gelang. Werner Buttler fiel mit 32 Jahren.(BOLLMUS 1998)

      In zwei Wellen traten Prähistoriker anfänglich in Hans Reinerths Abteilung ein, allerdings reduzierten sich ab 1933 die Beitritte zum Kampfbund und das «SS-Ahnenerbe» gelangte für einige Jahre zu grösserem Einfluss. Endgültig «gesiegt» hatte keine der beiden Organisationen. (KATER1997, 301)

      Nachdem die Vernachlässigung vorgeschichtlicher Themen auch aus den Reihen der Schulen kritisiert worden war, stieg ab 1930 die Anzahl der Dozenturen und der Lehraufträge für Vorgeschichte an den deutschen Universitäten.

      Nach der Machtergreifung 1933 versprach der neue Innenminister Hermann Göring, die Vorgeschichts-Forschung zu fördern. Dieses Jahr brachte einen rasanten Aufschwung des Faches, den PAPE (1998) als nicht zyklisch bezeichnete im Unterschied zu den anderen Studienfächern, er verlief antizyklisch zur allgemeinen Universitätsentwicklung. Der Beginn dieser Entwicklung lag nach PAPE (1998) bereits in den Entwicklungen vor 1933. Das Fach erfreute sich ab nun einer gestiegenen gesellschaftlichen Akzeptanz. Ab 1933 stiegen die Teilnehmerzahlen im Studium der Vorgeschichte auffallend an, 1934 die Anzahl der 14 Lehrstühle und es begann ein planmässiger Ausbau neuer Institute. (PAPE 1998) Durch vermehrte Promotionen in den frühen 30-iger Jahren ging es ab 1938 auch steil aufwärts mit Habilitationen (PAPE 1998).

      1943 gab es 23 selbstständige Institute in Deutschland.

      PAPE macht drei Zeitphasen der Entwicklung der Ur- und Frühgeschichte in Deutschland fest:

      1900–1919, die völkische Vorphase, dann der allmähliche quantitative Ausbau 1920–1933 und die Hochphase von 1933–1945.

      Etwa die Hälfte der angestellten Prähistoriker erhielt nach1945 wieder einen Posten. Die Nachkriegszeit unseres Faches ist geprägt durch eine ausgesprochene Kontinuität. (PAPE 1998)

      PAPE referierte in seinem Vortrag den Autor Anselm Faust, der behauptet hatte, dass es in Deutschland keine politisch für den Nationalsozialismus anfälligen Fächer gegeben habe. PAPE (1998) ist da ganz anderer Meinung: Für ihn gehörte die Ur- und Frühgeschichte in Deutschland zu den anfälligen Fächern.

      3. Die Universität zu Köln zwischen 1919 und 1933

      3.1. Die Neugründung unter Konrad Adenauer

      Am 11.3.1919 legte Christian Eckert, der Leiter der 1901 gegründeten Handelshochschule eine Denkschrift vor, in der der Plan, eine Universität in Köln neu zu begründen, den es schon in der Zeit vor dem 1. Weltkrieg gegeben hatte wieder aufgegriffen wurde. Zwei Jahre zuvor war Konrad Adenauer, der sehr an einer eigenständigen, Kölner Universität, im Gegensatz zum preussischen Zentralismus, interessiert war Oberbürgermeister von Köln geworden.

      Zu diesen beiden Vertretern von Wissenschaft und Politik gesellte sich Louis Hagen, der Präsident der Kölner Handelskammer, um der Neugründung eine wirtschaftliche Basis zu gewährleisten.

      Es gab in Köln zu diesem Zeitpunkt bereits einige Hochschuleinrichtungen: Die 1901 gegründete Handelshochschule, die 1904 gegründete Akademie für Praktische Medizin, eine Kölner Vereinigung für Rechts- und Staatswissenschaftliche Fortbildung seit 1906, die Hochschule für Kommunale und Soziale Verwaltung seit 1912 und das Forschungsinstitut für Sozialwissenschaften, das am 1. April 1919 errichtet wurde.

      Aus diesen Elementen begründete sich am 29. Mai 1919 die Universität Köln, deren Gründungsrektor Christian Eckert wurde.

      Köln war zu dem Zeitpunkt eine britische Enklave in den französisch besetzten Gebieten. Auf diesem Hintergrund sind Christian Eckerts Ansichten aus seiner Denkschrift zu bewerten, die die Universität zum Bollwerk des deutschen Geistes in den gefährdeten Rheinlanden und zum Gedankenvermittler der heutigen hassgetrennten Völker machen wollte. (GOLCZEWSKI 1988, 29)

      Die oben erwähnten bereits bestehenden Hochschuleinrichtungen prägten das Klima der neuen Universität. Sie war eher liberal eingestellt, man feierte den Tag der Weimarer Verfassung und pflegte eine gleichberechtigte Berufungspraxis in Bezug auf jüdische Wissenschaftler. Die Kölner Universität zog eher fachlich orientierte, auf eine gute Ausbildung bezogene Interessenten an, man wollte sich ungestört der wissenschaftlichen Arbeit widmen. (GOLCZEWSKI 1988, 25 u. 31)

      Die Studenten waren im Durchschnitt älter als anderswo, verwendeten mehr Zeit auf ihr Studium als auf andere Aktivitäten, gehörten meistens der Mittelschicht an und stammten aus der näheren Umgebung von Köln.(GOLCZEWSKI 1988, 29)

      Wenn man sich auch um den gleichberechtigten Zugang bemühte, so weisst GOLCZEWSKI doch nachdrücklich darauf hin, dass sich diese «Gleichberechtigung» nur auf die Männer bezog, trotz der in der Weimarer Verfassung, formal verankerten Gleichberechtigung der Frauen, die das Frauenwahlrecht einschloss und Frauen die Zulassung zum Staatsexamen