Jacob Winter

STEINE MACHEN GRENZE


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und es unmöglich war, eine gleich grosse Ersatzfläche zu finden. Der ebenfalls am 23. November 1964 unterzeichnete und am 4. Oktober 1967 in Kraft gesetzte Staatsvertrag für Büsingen konnte nicht alle Nachteile der Enklave beheben, aber doch wesentlich mildern. Das Gebiet wurde in das Schweizer Zollgebiet einbezogen.

       Abtausch Verenahof

       Ein Hauptanliegen der Verhandlungen war es, die 43 Hektar grosse deutsche Exklave Verenahof in die Schweiz einzuverleiben. Die Ersatzfläche konnte nur im komplizierten Dreiecksaustausch über die Gemeinden Merishausen, Opfertshofen und Büttenhardt gefunden werden. Merishausen trat im Beisental 30 Hektaren an die deutsche Gemeinde Wiechs am Randen ab, Opfertshofen brachte 9 Hektaren ein und den Rest von 4 Hektaren Büttenhardt.

       Abtausch beim Schlauch

       Ziel war es, die bestehende Strasse zwischen Merishausen und Bargen ganz auf Schweizer Gebiet zu verlegen. Gleichzeitig sollte sie zur damaligen Autostrasse N4 ausgebaut werden. Ein Austausch von 11,8 Hektaren war dafür nötig. Die Gemeinde Merishausen trat als Kompensationsareal südlich der Wirtschaft „Zum Schlauch“ 1,9 Hektaren ab, 3,1 Hektaren gab Bargen vom nordöstlichen Gemeindegebiet an Wiechs ab und einen kleinen Landstreifen im Bereich der N4.

       Zollamt Ramsen

       Beim Zollamt Ramsen war die Abfertigung des wachsenden Verkehrs durch den Verlauf der Landesgrenze stark eingeengt. Durch das Abtreten einer Fläche von 50 Aren seitens der deutschen Gemeinde Rielasingen entstand eine Grenzziehung, die der schweizerischen Zollverwaltung die erforderliche bauliche Entwicklung ermöglichte.

       Zollamt Neuhausen am Rheinfall

      Beim Zollamt in Neuhausen am Rheinfall Richtung Jestetten wurden aus überwachungstechnischen Gründen 400 m2 Fläche ausgetauscht.

       Wirtschaft „Zur Bleiche“ in Stein am Rhein

       Bei der Wirtschaft „Zur Bleiche“ in Stein am Rhein bestand ein vielbelächeltes Kuriosum. Die Landesgrenze verlief durch das Oekonomiegebäude und zerschnitt die Gartenwirtschaft. Die Grenze wurde um 35 Meter in östlicher Richtung verschoben.

       Höfe Oberwald und Unterwald

       Eine weitere Grenzverbesserung im oberen Kantonsteil betraf die schweizerischen Höfe Oberwald und Unterwald. Der Grenzverlauf wurde auf einer Länge von 600 Metern einem Strassenstück angepasst. Die Gemeinde Hemishofen trat dafür ungefähr ein Hektar Gebietshoheit ab.

       Brückenkopf an der Wutach

       Nach der Grenzkorrektur von 1839 wurde am Grenzfluss Wutach nochmals eine Korrektur vorgenommen. Der Grenzverlauf war besonders kompliziert, weil die Grenze an mehreren Stellen den Fluss übersprang. Der Brückenkopf Oberwiesen lag ganz auf deutschem Hoheitsgebiet. Die Flussmitte wurde hier durchgehend als neue Landesgrenze angenommen und neu vermessen.

      Sehr interessant ist hierzu die genauestens dokumentierte Drucksache

       Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode Drucksache V/1031 … dipbt.bundestag.de › doc › btd

      Vertrag

      zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Bereinigung der Grenze im Abschnitt Konstanz—Neuhausen am Rheinfall:

       DER PRÄSIDENT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND und DER SCHWEIZERISCHE BUNDESRAT, von dem Wunsche geleitet, den Verlauf der Grenze im Abschnitt Konstanz-Neuhausen am Rheinfall durch Austausch flächengleicher Gebietsteile zu vereinfachen und den natürlichen Verhältnissen sowie den beiderseitigen Interessen besser anzupassen, sind übereingekommen, einen Vertrag zu schließen.

      Sie haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt: Der Präsident der Bundesrepublik Deutschland: Herrn Ministerialdirektor a. D. Gerrit von Haeften

      Der Schweizerische Bundesrat: Herrn Minister Prof. Dr. Rudolf L. Bindschedler,

       die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben:

       Artikel 1

       (1) Die Schweizerische Eidgenossenschaft tritt an die

       Bundesrepublik Deutschland ab:

       a) In der Gemeinde Kreuzlingen, Kanton Thurgau, eine Fläche von 43 m2 zwischen den Grenzsteinen 15 bis 17 (Plan Nr. 1)

       b) in der Gemeinde Hemishofen, Kanton Schaffhausen, eine Fläche von 10 489 m2 zwischen den Grenzsteinen 308 bis 323 (Plan Nr. 3)

       c) in den Gemeinden Büttenhardt und Opfertshofen, Kanton Schaffhausen, eine Fläche von 128 732 m2 zwischen den Grenzsteinen 700 bis 709 (Plan Nr. 5)

       d) in der Gemeinde Merishausen, Kanton Schaffhausen, eine Fläche von 300 000 m2 zwischen den Grenzsteinen 667 bis 682 (Plan Nr. 5)

       e) in der Gemeinde Merishausen, Kanton Schaffhausen, eine Fläche von 19 000 m2 zwischen den Grenzsteinen 653 bis 656 (Plan Nr. 6)

       f) in der Gemeinde Bargen, Kanton Schaffhausen, eine Fläche von 31 000 m2 zwischen den Grenzsteinen 632 bis 637 und eine Fläche von 2 000 m2 zwischen den Grenzsteinen 645 bis 646 (Plan Nr. 6;

       g) in der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall, Kanton Schaffhausen, eine Fläche von 398 m2 zwischen den Grenzsteinen 13 bis 15 (Plan Nr. 7);

       h) in der Gemeinde Schleitheim, Kanton Schaffhausen, eine Fläche von 38 250 m2 zwischen den Grenzsteinen 427 bis 478 (Pläne Nr. 8 und 9).

       (2) Die Bundesrepublik Deutschland tritt an die Schweizerische Eidgenossenschaft ab:

       a) In der Gemeinde Konstanz, Kreis Konstanz, eine Fläche von 43 m2 zwischen den Grenzsteinen 15 bis 17 (Plan Nr. 1)

       b) in der Gemeinde Oehningen, Kreis Konstanz, eine Fläche von 5 390 m2 zwischen den Grenzsteinen 415 bis 418a (Plan Nr. 2)

       c) in der Gemeinde Oehningen, Kreis Konstanz, eine Fläche von 99 m2 zwischen den Grenzsteinen 321 bis 322 (Plan Nr. 3)

       d) in der Gemeinde Rielasingen, Kreis Konstanz, eine Fläche von 5 000 m2 zwischen den Grenzsteinen 222 bis 225 (Plan Nr. 4)

       e) in der Gemeinde Wiechs am Randen, Kreis Konstanz, eine Fläche von 428 732 m2 innerhalb der Grenz-steine 1 bis 47 (Plan Nr. 5)

       f) in der Gemeinde Wiechs am Randen, Kreis Konstanz, eine Fläche von 52 000 m2 zwischen den Grenzsteinen 646 bis 653 (Plan Nr. 6)

       g) in der Gemeinde Altenburg, Kreis Waldshut, eine Fläche von 398 m2 zwischen den Grenzsteinen 13 bis 15 (Plan Nr. 7)

       h) in den Gemeinden Stühlingen, Weizen und Grimmels-hofen, Kreis Waldshut, eine Fläche von 38 250 m2 zwischen den Grenzsteinen 444 bis 474 (Pläne Nr. 8 und 9).