Klaus-Dieter Müller

Zukunft möglich machen


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mit 46% der Fälle oder „Psychopathie und Schwachsinn“{109} mit 12%. Im Bericht folgt dann unter anderem die Feststellung, dass „die Hilfsschulen sich immer noch mit einem Schülermaterial belasten, das infolge seines intellektuellen Tiefstandes nicht in die Hilfsschule, sondern in die Schwachsinnigenanstalt gehört.“{110}

      Mit seiner Tätigkeit im Jugendamt und in der Lehre trug Villinger dazu bei, dass der Boden für eine rassenbiologische Ideologie in der Gesellschaft und in der Fürsorgeerziehung im Besonderen bereitet wurde.{111}

      Talfahrt

      Die Aufbruchsstimmung des Jahres 1927 bekam nach dem „schwarzen Freitag“ am 25. Oktober 1929, der die Weltwirtschaftskrise einläutete, einen deutlichen Dämpfer. Die Folgen der wirtschaftlichen und politischen Krise der Weimarer Republik erfasste alle Bereiche der Gesellschaft und des Alltagslebens, und damit auch die Jugendhilfe. Weite Teile des Außenhandels und der Industrie in der Stadt brachen zusammen. Die Zahl der Erwerbslosen in Hamburg stieg von rund 50 Tausend im Jahr 1928 auf fast 165 Tausend Ende 1932 an. Ledige und Kinderlose erhielten aus der Arbeitslosenversicherung für ein halbes Jahr nur rund 37% ihres letzten Einkommens, Familien bis zu 60%. Allerdings mussten diese Sätze immer wieder gekürzt werden, bis sie bei nur noch rund 20% lagen. Nach 6 Monaten musste die gemeindliche Armenfürsorge eintreten und das Existenzminimum sichern, das knapp bemessen war und Hunger bedeutete. Wer eine Arbeitsstelle hatte, musste erhebliche Lohneinbußen von mindestens 20 bis 30% hinnehmen.{112}

      Für die öffentlichen Haushalte war die Finanzierung der sozialstaatlichen Maßnahmen eine große Herausforderung. Das Niveau der Unterstützungsleistungen musste während der Krise laufend weiter abgesenkt werden. Die Gesamtausgaben wurden zwischen 1928 und 1932 von 424 auf 355 Millionen Reichsmark gekürzt. Gleichzeitig explodierten die Ausgaben für die Wohlfahrtspflege von 49 auf 113 Millionen Reichsmark. Der Hamburger Senat kam ab 1930 nicht umhin, drastische Sparmaßnahmen zu ergreifen, von denen die öffentliche Jugendhilfe nicht ausgenommen wurde. In der Vollversammlung des Landesjugendamtes und Jugendamtes Hamburg vom 29. September 1931 wurden die „Auswirkungen der Sparmaßnahmen auf den Haushalt der Jugendbehörde“ erörtert.{113} Der Senat hatte beschlossen, alle Sachausgaben im Haushalt des aktuellen und kommenden Jahres um 10% zu kürzen. Die „Inangriffnahme von Neubauten“ wurde untersagt, Gehaltskürzungen umgesetzt, die Arbeitszeit erhöht, das Pensionsalter für die Beschäftigten der Verwaltung herabgesetzt und Einrichtungen geschlossen, um die finanziellen Belastungen zu verringern. Schließlich wurden auch die Pflegesätze für die Fürsorgeerziehung in außerhamburgischen Einrichtungen um 10% abgesenkt. „Ferner wurde der gesamte Zöglingsbestand durchgeprüft und die beschleunigte Entlassung von Kindern aus Anstalts- und Familienpflege vorgenommen, außerdem wurde die Aufnahme von Zöglingen – besonders in freiwillige Fürsorgeerziehung – stark eingeschränkt. Die Übernahme der Erziehung – auch die vorläufige – darf hinfort nur durch Oberbeamte verfügt werden.“ Ein Ergebnis der Maßnahmen war die Reduzierung der Betreuten in auswärtigen Anstalten von 606 im April 1930 auf 365 im Juli 1931 mit dem Ziel, dass die Anzahl bis zum Jahresende um weitere 120 abnehmen sollte. In der Besprechung wurde die Befürchtung geäußert, dass die Absenkung des Haushaltsansatzes für Verpflegung zu einer Verschlechterung der Ernährung der Zöglinge führen würde. Der Präses der Behörde, Senator Eisenbarth, hielt dieses Problem durch „kleine Vereinfachungen in der Bespeisung“ und gegebenenfalls Verschiebung von Geldmitteln anderer Haushaltsansätze für lösbar. Auf die Beschwerde eines Besprechungsteilnehmers, die Sparmaßnahmen seien nicht zur Zustimmung vorgelegt worden, erwiderte der Präses nur, dass die Einsparungen zwangsläufig vorgenommen werden mussten und der „nächste Haushalt (…) vermutlich noch ganz anders aussehen“ werde.

      Die Sparmaßnahmen konnten die ausfallenden Einnahmen und steigenden Sozialausgaben für die Opfer der Wirtschaftskrise bei weitem nicht kompensieren, so dass seit Juni 1931 laufend der finanzielle Zusammenbruch drohte. {114} Um die Zahlungsfähigkeit zu erhalten, war Hamburg auf Kassenkredite des Deutschen Reiches angewiesen. Eine volkswirtschaftliche Abwärtsspirale war in Gang gesetzt. Dass der Staat mit seiner prozyklischen Politik diese Entwicklung verschärft hatte, war manchen der politisch Verantwortlichen zwar klar, einen Ausweg fanden die demokratischen Parteien jedoch nicht.

      Mit dem wachsenden Elend stieg der Druck in der Politik. Die extremen Parteien NSDAP und KPD bekämpften sich offen und auch blutig auf der Straße. Das Vertrauen in die regierenden Parteien schwand und führte zu einer Verschiebung der politischen Kräfte im Deutschen Reich und auch in Hamburg. War die NSDAP 1928 mit nur 3 Abgeordneten in der Hamburgischen Bürgerschaft vertreten, so waren es 1931 bereits 43 und 1932 sogar 51 von insgesamt 157 Sitzen.{115} Die SPD war 1928 stärkste Fraktion mit 60 Sitzen und büßte bis 1932 rd. 20 Tausend Wählerstimmen und 11 Mandate ein. Damit fiel sie hinter die NSDAP zurück. Der von den Sozialdemokraten und der Deutschen Staatspartei gebildete Senat hatte die Regierungsgeschäfte seit der Bürgerschaftswahl vom 27. September 1931 ohne Mehrheit in der Bürgerschaft geführt. Das änderte sich auch nach der Wahl im April 1932 nicht. Der Minderheitssenat arbeitete, gestützt auf die 2. Notverordnung „zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen“ und weiterer Notverordnungen des Reichspräsidenten, weiter an der Bewältigung der Krise, die nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch eine ernsthafte politische Krise war. Es konnten weder in Hamburg noch auf Reichsebene mit parlamentarischen Mehrheiten ausgestattete Regierungen gebildet werden. Das war die Stunde der „Totengräber“{116}, die der Weimarer Demokratie den Todesstoß versetzten, indem sie den Reichpräsidenten dazu bewegten, den Vorsitzenden der NSDAP, Adolf Hitler, am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler zu ernennen, und damit den Nationalsozialisten die Macht in die Hände legten. Anfang Februar folgten Notverordnungen mit der Aufhebung von Grundrechten. Nach dem Reichstagsbrand in der Nacht vom 27. auf den 28. Februar wurde der Ausnahmezustand verhängt und die Verfolgung von Kommunisten aufgenommen. Für den 5. März wurde eine erneute Reichstagswahl angesetzt, die die letzte in der Weimarer Republik sein würde. Diese brachte im Reichstag Mehrheiten für das am 24. März 1933 verabschiedete „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“, das Ermächtigungsgesetz, das die nationalsozialistische Umgestaltung des gesamten Staatswesens ermöglichte. Und gerade das „rote“ Hamburg marschierte bei dieser Entwicklung an der Spitze.

      In Hamburg wurde am 5. März 1933 nach der Schließung der Wahllokale auf Drängen der Reichsregierung der Polizeipräsident durch einen SA-Standartenführer ersetzt. Reichsweit waren zu diesem Zeitpunkt bereits Verhaftungen von kommunistischen Funktionären und Abgeordneten auf der Grundlage der „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“ vorgenommen worden, so dass diese ihre Mandate in den Parlamenten nicht mehr wahrnehmen konnten. Am 8. Mai wählte die Hamburgische Bürgerschaft, die nun in ihrer Mehrheit aus NSDAP- und konservativen Abgeordneten bestand, einen neuen Senat unter der Führung des parteilosen Carl Vincent Krogmann. Er war erst zum 1. Mai 1933 Mitglied der NSDAP geworden. Ein Foto des neuen Senats zeigt die nationalsozialistischen Senatoren in Parteiuniform, die wenigen bürgerlichen in dunklem Anzug mit Krawatte.

      Noch vor der Verabschiedung des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 7. April 1933 begannen in Hamburg die politischen Säuberungen der Verwaltung. Zu den ersten Maßnahmen gehörten die Beurlaubungen des Staatsrates der Finanzdeputation, Leo Lippmann, weil er Jude war, und des Direktors des Landesjugendamtes, Wilhelm Hertz. Auch in anderen Behörden wurden Spitzenpositionen zügig neu besetzt. Damit waren die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die nationalsozialistische Staatsideologie in der Verwaltung umgesetzt werden konnte{117}. Mit dem „vorläufigen Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich“ vom 31. März 1933 wurden die Parlamente der Länder aufgelöst und anhand der für die Parteien bei der Reichstagswahl vom 5. März 1933 abgegebenen Stimmen neu gebildet. Für Hamburg bedeutete dies, dass die Mandate der KPD gestrichen und die Zahl der Sitze von 160 auf 128 verringert wurde. Die Bürgerschaft hatte durch die neue Gesetzgebung ihre bisherigen Kompetenzen verloren und war funktionslos geworden. Gesetze konnten von den Landesregierungen erlassen werden. Mit dem Gesetz gegen die Neubildung von Parteien vom 14. Juli 1933 wurde die NSDAP zur einzigen politischen Partei im Deutschen Reich erklärt. Andere Parteien waren damit illegal und aufzulösen. Die Hamburgische Bürgerschaft bestand seitdem nur noch aus Nationalsozialisten, bis sie am 28. Oktober 1933