Peter Becker

Vom Stromkartell zur Energiewende


Скачать книгу

nächste Schritt kam dann vom Staat. Das Reichsschatzamt – also das Finanzministerium – brachte am 3.6.1913 den Entwurf für ein Reichs-Starkstromgesetz ein, das vorsah, dass das Reich die gesamte Elektrizitätswirtschaft mittels eines gemischt-wirtschaftlichen Unternehmens steuern sollte. Auch diese Gesetzesvorlage scheiterte an Preußen. Diesmal stellte man sich auf den Standpunkt, die Elektrizitätsversorgung sei eine reine Länderangelegenheit, aus der sich das Reich herauszuhalten habe. Widerstand kam auch vom Reichsamt des Innern, wo es ganz im Sinne der Privatwirtschaft hieß: „Das Monopol würde den Fortschritt in der Entwicklung der privaten Elektrizitätsindustrie hemmen und damit die Stellung der deutschen Elektrizitätsindustrie auf dem Weltmarkt gefährden.“ Der zuständige Ministerialdirektor Lewald vom Innenressort war ein Freund von Carl Fürstenberg, der wiederum ein Freund von Emil Rathenau und Aufsichtsratsvorsitzender der AEG war. Auffällig war nur die hohe Sachkunde, die sich aus den Aufzeichnungen des Schatzamtes ergab. Diese ging nämlich auf eine streng vertrauliche Denkschrift von Walter Rathenau (dem späteren Außenminister) zurück – und der wiederum handelte im Auftrag seines Vaters Emil. Rathenau hätte mit einem solchen Schritt das in 114 Betriebsgesellschaften der AEG blockierte Kapital zu erneuten Anlage freibekommen und einen potenten Kunden für den Markt gefunden, den er gemeinsam mit Siemens monopolisierte: Nur die beiden Weltkonzerne wären noch in der Lage gewesen, eine staatliche Monopolgesellschaft mit den neuen Riesenkraftwerken zu beliefern. Aber das war noch nicht das letzte Wort.

      Auch Hugo Stinnes rief plötzlich nach dem Staat und forderte die Errichtung eines Leitungsmonopols, das sämtliche Stromnetze übernehmen sollte. Der Staat bekäme doch auf diese Weise eine neue große Einnahmequelle und könne als Netzbesitzer die gesamte Elektrizitätswirtschaft kontrollieren. Damit konnte Stinnes sogar Reichskanzler Bethmann-Hollweg überzeugen, der ihn bat, seine Gedanken über das „Starkstrommonopol und die Möglichkeit seiner Durchführung in einer kurzen schriftlichen Darlegung zu übermitteln“ (natürlich vertraulich). Von Bethmann-Hollweg dachte dabei allerdings an die Finanzierung der Wehrvorlagen. Der „vorläufige Entwurf eines Starkstromgesetzes“ des Innenressorts ging dann noch über Rathenau hinaus. Danach sollten alle Elektrizitätsanlagen einer zentralen Reichselektrizitätsanstalt untergeordnet werden. Sogar Zwangsenteignungen ohne volle Entschädigung sollten zulässig werden. Damit wären auch die privaten Kraftwerke der Großindustrie an den Staat gefallen, die damals vier Mal mehr Strom erzeugten als alle öffentlichen Versorger zusammen. Preußen als Interessenwalter der Schwerindustrie legte wiederum sein Veto ein.

      Nach dem verlorenen Weltkrieg und der Machtübernahme der Sozialdemokraten, der Linksliberalen und des katholischen Zentrums, die in der verfassunggebenden Nationalversammlung von Weimar eine Zwei-Drittel-Mehrheit besaßen, dachte man anders. Der Gesetzgeber beschloss 1919 ein „Gesetz zur Sozialisierung der Elektrizitätswirtschaft“. Danach sollten alle Hochspannungsleitungen über 5.000 Volt, alle Kraftwerke mit einer Leistung von 5.000 Kilowatt und mehr sowie sämtliche Netznutzungsrechte in ein Reichsmonopol eingebracht werden. Die Einzelheiten sollten Ausführungsgesetze regeln. Aber die Stromwirtschaft wusste auch das zu verhindern. Werner, der Chef der Kraftwerkabteilung von Siemens, verkuppelte den „Schandfrieden von Versailles“ mit der Sozialisierung und schrieb in einer Eingabe: „Enteignung der Werke und ihre Überführung in Reichsbesitz ist absurd und angesichts des Versailler Vertrages eine immense Gefahr für das Reich. Da der Entente ... der Eingriff in Reichsbesitz offen steht, könnte sie die Kraftwerke nach deren Überführung in Reichsbesitz beschlagnahmen und hätte dann ein wunderbares Objekt, Wirtschaftsspionage zu treiben... Die Überführung irgendwelcher Unternehmen aus Privat- und Reichsbesitz wäre ein Verbrechen am deutschen Volk!“ Zwar wurde das Gesetz beschlossen. Aber sechs Monate nach Erlass verloren die drei Parteien der Weimar-Koalition nicht nur die Zwei-Drittel-, sondern sogar die einfache Mehrheit. Zu den neuen Reichstagsabgeordneten gehörten der Vorsitzende des Präsidiums des Reichsverbandes der deutschen Industrie, der Generaldirektor der Deutsch-Luxemburgischen Bergwerks- und Hütten AG, der Geschäftsführer des Zentralverbandes des deutschen elektrotechnischen Industrie, der Chef von Siemens, der Präsident der AEG, der Hauptgeschäftsführer des Vereins deutscher Eisen- und Stahlindustrieller und schließlich auch Hugo Stinnes. Neuer Reichswirtschaftsminister wurde der Geschäftsführer des Verbandes der Elektroindustrie, neuer Reichsschatzminister (und damit für die Sozialisierung zuständig) ein Stinnes-Mann. Unter diesen Umständen wurden die Ausführungsbestimmungen für das Gesetz nicht erlassen. Es blieb zwar in Kraft. Aber es wurde einfach vergessen.

      In Brandenburg reichte die Geschichte schon länger zurück. Bereits am 1.5.1909 war von der AEG gemeinsam mit der Elektrobank Zürich das Märkische Elektricitätswerk (MEW) gegründet worden. Um den Einfluss Berlins auf die Stromversorgung in der Provinz zu begrenzen, kaufte Brandenburg 7/12 des Aktienkapitals des MEW im Jahr 1916. Damit begann ein neuer Abschnitt in der Geschichte der Brandenburgischen Elektrizitätsversorgung. Nach jahrelangen Verhandlungen zwischen dem MEW und dem Berliner Versorger (Berliner Elektrizitätswerke bzw. später BEWAG) kam 1929 ein Austauschvertrag über Versorgungsgebiete zustande, wobei die Stadtgrenze Berlins die Demarkierungslinie zur Provinz Brandenburg bildete.

      Es war insbesondere das bayerische Beispiel, das Preußen neidisch machte. Aber Anlass zum Tätigwerden war der Expansionsdrang des RWE. Das zeigt schon ein Erlass vom Mai 1914 an die preußischen Regierungspräsidenten, in dem die Überlegungen angesprochen werden, von denen sich Preußen 10 Jahre später leiten ließ: „Der Staat hat sich bisher gegenüber der Entwicklung abwartend verhalten. Wenn sich nicht noch mehr Verhältnisse bilden sollen, die eine künftige Regelung nach einheitlichen Gesichtspunkten stören..., darf diese Zurückhaltung nicht länger beobachtet werden. Der Staat muss seinen Einfluss verstärken... Ein anderer wichtiger Gesichtspunkt ist, dass sich die schon bestehenden Ansätze zur Ausbildung von privaten Versorgungsmonopolen nicht weiter auswachsen.“ 1923 war es dann soweit. Es wurde beschlossen, eine preußische Elektrizitätsgesellschaft zu gründen. Als Basis standen zur Verfügung aber nur das Großkraftwerk Hannover und die Preußischen Kraftwerke Oberweser, zu denen außer der Wasserkraft der Edertalsperre und einiger Staustufen noch das neue Braunkohlekraftwerk Borken südlich von Kassel gehörte. Damit sollte ein Vorstoß des RWE nach Osten aufgehalten werden, nachdem Stinnes auch die Braunschweigischen Kohlenbergwerke in Helmstedt gekauft hatte, ein Braunkohleunternehmen. Außerdem plante das RWE eine Hochspannungsleitung in den Frankfurter Raum, für die Enteignungen nötig waren. Die preußische Regierung verweigerte dem RWE die Enteignung so lange, bis ein Stromliefervertrag zwischen dem Kraftwerk Borken und der Stadt Frankfurt unter Dach und Fach war. Dann erteilte Preußen das Enteignungsrecht und das RWE kam mit seiner Höchstspannungsleitung in den Frankfurter Raum.

      Diese Auseinandersetzung wurde in den Zeitungen schon der „Elektrokampf“ genannt. Für Preußen nicht mehr hinnehmbar war die Absicht des RWE, nach Schleswig-Holstein vorzustoßen, wo man bereits eine Beteiligung erworben hatte. Stromlieferant waren die „Siemens Elektrischen Betriebe“ (SEB, später Nordwestdeutsche Kraftwerke). Drei Viertel der SEB-Aktien lagen noch immer bei