Tobias Rothkegel

Praxishandbuch DSGVO


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ist.501

      Fehlt es hingegen an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung, kann die betroffene Person vom Verantwortlichen aufgrund des Widerrufs der Einwilligung auch die unverzügliche Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen, Art. 17 Abs. 1b DSGVO, soweit keine der Ausnahmen in Art. 17 Abs. 3 DSGVO vorliegen.

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       g) Nachweisbarkeit

      Art. 5 Abs. 2 DSGVO und Art. 7 Abs. 1 DSGVO erlegen dem Verantwortlichen eine Pflicht zum Nachweis der Einwilligung in die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der betroffenen Person auf, sog. „Rechenschaftspflicht“. Der Verantwortliche muss technische und organisatorische Maßnahmen treffen, mittels derer die Einholung der Einwilligung unter Einhaltung der in diesem Kapitel beschriebenen Rechtsmäßigkeitsanforderungen vollständig dokumentiert wird, Art 24 Abs. 1 S. 1 DSGVO.

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      Die grundsätzliche Formfreiheit einer Einwilligung wird in der Praxis somit faktisch erheblich eingeschränkt. Einer bloß mündlich erteilten Einwilligung zu vertrauen, wäre ohne geeignete Beweissicherung fahrlässig. Es genügt vor diesem Hintergrund auch nicht, in einem Customer-Relationship-Management-System nur zu vermerken, dass eine Einwilligung zu einem bestimmten Zeitpunkt gegeben wurde. Der Systemeintrag sollte vielmehr von vornherein mit dem jeweiligen Beleg verknüpft werden. Das könnten sein:

       – Scans der unterzeichneten Einwilligungserklärungen und Verweis auf den Fundort des jeweiligen Originals,

       – unterzeichnete Vertragsurkunden mit enthaltenen (angekreuzten) Einwilligungsklauseln und Verweis auf den Fundort des jeweiligen Originals,

       – mit vorheriger Zustimmung der betroffenen Person aufgezeichnete telefonische Einwilligungen („Voice Recordings“), ggf. schriftliche Bestätigung,

       – Protokoll einer elektronisch ereilten Einwilligung.

      292a

       Praxishinweis

      Wer offline im Rahmen von Vertragsformularen Einwilligungen einholt, sollte die Einwilligungsklausel:

       – in hervorgehobener Weise unmittelbar vor das Unterschriftsfeld setzen505 und

       – nicht vom eigenen Personal für den Betroffenen, sondern von diesem selbst ankreuzen lassen506 oder

       – von den anderen Vertragserklärungen isoliert in einem gesonderten Dokument mit eigenem Unterschriftsfeld platzieren (optimale Variante) und – vorsichtshalber mit dem Hinweis versehen, ob die Einwilligung für die Vertragserfüllung erforderlich ist oder nicht.507

       – Einwilligungstext und

       – Anklicken einer Checkbox oder Schaltfläche und

       – eingegebener Name des Einwilligenden oder ein sonstiges Identifikationsmerkmal und

       – Eingabezeitpunkt („Timestamp“).

      294

       h) Gültigkeitsdauer