in Italien, insbesondere zur indirekten Patentverletzung, GRUR Int. 2003, 813ff.; Tilmann, Patentverletzung bei Genpatenten, Mitt. 2002, 438ff. m.w.N.; Allekotte, Erschöpfung durch Zahlung?, Mitt. 2004, 1ff.; s. Schmidt-Troschke, BB 1996, 1531ff., zur Einbringung einer Generallizenz in eine Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten; auch bei der Übertragung von Firmen(-teilen) wird die Bewertung (Due Diligence) von Rechten immer bedeutsamer. Vgl. hierzu z.B. Pollanz, BB 1997, 1351ff.; Bihr, BB 1998, 1198ff.; Krüger/Kalbfleisch, DStR 1999, 174ff.; zu finanziellen Überlegungen bei internationalen Lizenzverträgen aus Sicht der USA: Loza/Chotkowski/Stevens/Urbanchuk, Les Nouvelles, 2006, 120ff.; zur Umsetzung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums: Seichter, WRP 2006, 391ff.; zur Patentbewertung Ensthaler/Strübbe/Zech, WRP 2006, 1157ff.; zu Bezahlungsmethoden bei Internet Licensing: Gordon, CRi 2000, 2ff., 7; Patin/Khoury, Les Nouvelles 2002, 7ff.; das Arbeitnehmererfindungsgesetz wurde bzgl. § 42 ArbNErfG novelliert (18.1.2002, BGBl. I, 24.1.2002, 414). Stichtag ist der 7.2.2002; s. hierzu nur Bartenbach/Hellebrand, Mitt. 2002, 165, 169, und Bartenbach/Volz, GRUR 2002, 743ff. Siehe zu Lizenzgebühren in Japan die Analyse der Einfuhr ausländischer Technologie Jahresbericht 1996, Amt für Wissenschaft und Technik, Hrsg.: Japanisches Finanzministerium, 23; zur Berechnung der Erfindervergütung in Japan: Bezirksgericht Tokyo, 30.1.2004, – „Blaue Diode“, GRUR Int. 2005, 439ff., und dazu Petersen-Padberg/Klusmann, GRUR Int. 2005, 370ff.; vgl. zu kartellrechtlichen Problemen Groß, Rn. 537ff., 582ff. Zur mittelbaren Patentverletzung und zur entsprechenden Schadensberechnung aktuell (s. auch oben in dieser Fn. weitere ältere Nachweise): BGH, 9.1.2007, GRUR 2007, 679ff. – Haubenstretchautomat; Fabry/Trimborn, Die unmittelbare Patentverletzung – Das unterschätzte Geschäftsrisiko, GRUR 2008, 861ff.; Ehlers/Fock/Harlfinger/Horstmann/Jaekel/Königer/Lunze/Pitz/Schober/Schohe, Haftung für die mittelbare Verletzung von Rechten des Geistigen Eigentums, GRUR Int. 2008, 935ff.; Langfinger, Mittelbare Patentverletzung – ein internationaler Vergleich, 2009, 104ff., VPP-Rundbrief 2009, 104ff.; Haedicke, Schadensersatz bei mittelbarer Patentverletzung, GRUR 2009, 273ff.; der BGH, 23.7.2008, Mitt. 2009, 419ff. – Bodybass = GRUR-RR 2009, 121ff. = GRUR 2009, VIII, bejaht eine Lizenzgebührenzahlungspflicht (§ 15 PatG) nicht nur in den Fällen, in denen das Patent mangels erfinderischer Leistung oder wegen fehlender Neuheit nicht schutzfähig ist, sondern auch dann, wenn es mangels Ausführbarkeit der technischen Lehre zu Unrecht erteilt ist; vgl. auch Köllner, Mitt. 2010, 97ff.; Petersen/Wurzer/Grünewald/Zwirner, Mitt. 2010,111ff. und Natusch, Mitt. 2010, 118ff., Kasperzak/Nestler, passim, Nabrotzki, passim, zur Bewertung von Schutzrechten; OLG Düsseldorf, 19.7.2018, Mitt. 2018, 74ff. – Schweinefußboden; vgl. auch die Websites www.answers.com/topic/royalties und www.absoluteastronomy.com/topics/Royalties, die jeweils Hinweise zur Lizenzgebührengestaltung sowie kleinere Übersichten zu branchenspezifischen Lizenzgebührensätzen in übersichtlicher Form bieten (beide Seiten zuletzt abgerufen am 6.2.2020). Siehe auch Fabry/Kouskoutis, Schiffbruch statt Schatzsuche, Mitt. 2011, 345ff.; Wurzer/Grünewald/Stübiger, Patente in der Unternehmensfinanzierung, Mitt. 2011, 336ff.; Normenausschuss NA 159-01-07 AA (Joachim von Oppen), Eine DIN-Norm zur monetären Bewertung von Patenten: DIN 77100 „Patentbewertung – monetäre Bewertung von Patenten“ Mitt. 2012, 486ff.; Menninger, Neue Standards zur Bewertung von Patenten und Technologien, GRUR-Prax 2012, 102ff.; Nestler, Angemessene Lizenzbewertung anhand der Profit-Split-Methode: Was man von der Knoppe-Formel lernen kann, BB 2013, 2027ff.; Creed, Steuergestaltung über Lizenz- bzw. Patentboxen, GRUR-Prax 2014, 346ff. Hellebrand, Ableitung von angemessenen Lizenzsätzen aus ökonomischer Perspektive?, Mitt. 2014, 494ff.; Gehm, Umsatzsteuerliche Fragestellungen bei Patentverwertung, Mitt. 2019, 398ff.; siehe des weiteren Kapitel N. in diesem Werk und Groß/Strunk, Lizenzgebühren, 5. Aufl., Teil B., passim.
2. Bewertungsfaktoren
3
Es wird hier nur auf einige wesentliche Gesichtspunkte hingewiesen, die für die Festlegung der Lizenzgebühr eine Rolle spielen können. Es sind dies z.B.:
2.1 Allgemein
Umfang des Benutzungsrechts (Monopolstellung, die der Lizenznehmer erlangt).
2.2 Verkaufsobjekt
– Art des Erzeugnisses (einmalige oder wiederkehrende Fertigung, Type)
– Verkaufspreise
– Kalkulation
– Geplante Stückzahl des Erzeugnisses und seiner Teile
2.3 Fertigung
– Fertigungsreife
– Entwicklungs- und Versuchskosten
– Mögliche Fertigungsart (Einzelfertigung, Serienfertigung)
– Anforderungen an die Fertigung (maschinelle Ausrüstung, Werkzeuge, Modelle, Vorrichtungen, Arbeitskräfte, Materialbeschaffung)
– Einordnung in das Fertigungsprogramm
– Auftretende Engpässe und sonstige Schwierigkeiten
– Fertigungskosten
– Zusätzlicher Finanzbedarf und seine Deckungsmöglichkeiten
– Fertigungsrisiken
– Auswertung und Untervergabe von Lizenzen
2.4 Marktsituation
– Marktanteil (nach den in Betracht kommenden Ländern spezifiziert)
– Konkurrenzlage Marktstellung des Lizenzgebers Mitbewerber (auch künftig mögliche) in Bezug auf das Erzeugnis in Bezug auf die Lizenz
– Konkurrenzerzeugnisse Lieferfähigkeit (eigene und fremde) Aufnahmefähigkeit des (betreffenden) Marktes; (vorsichtig geschätzte) Umsatzerwartung (geschätzte) Umsatzerwartung Import/Export im Lande des Lizenznehmers (Zollschutz) Entstehende Konkurrenz auf dritten Märkten (drohende Umsatzverluste, Gewinnminderung) Einfluss auf die Ergebnis-Entwicklung (Gewinne oder Verluste) Wie hoch ist das Risiko? Gefahr der technischen Überholung
2.5 Technischer Stand
– Weiterentwicklung im eigenen Unternehmen (Konzentration der Entwicklungsarbeit aus Gründen der Rationalisierung und Sicherheit)
– Weitergabe von Ergebnissen der Forschungs- und Entwicklungsarbeit (vertragliche Ansprüche)
– Weiterentwicklung in fremden Unternehmen (Rückfluss von Knowhow bzw. Verbesserungserfindungen)
– Voraussichtliches Veralten der betreffenden Type (technischer Fortschritt)
– Patentlage
– Patentlizenzen und sonstige Know-how-Verträge
– Spezielle (ungeschützte) Erfahrungen
– Technischer Reifegrad; Automatisierungsgrad
– Produktionsverhältnisse beim Lizenznehmer
– Möglicherweise frei werdende Kapazität
2.6 Absatzverhältnisse
– Konditionen (auch Garantieleistungen)
– Kundendienst (Service)
– Werbung (einschließlich Unterlagen)
– Verwendung des Namens des Lizenzgebers (Eintragung des Markennamens im Empfängerland; negative Wirkungen bei verminderter Qualität)
–