Florian Keßenich

Rechtswissenschaftliches Arbeiten


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der Informationsgewinnung zu unterscheiden. Noch immer nimmt jede juristisch-wissenschaftliche Arbeit ihren Ausgangspunkt idealerweise in der Bibliothek. Diese ist quasi das „Labor der Juristen“. In neuerer Zeit haben zudem die Recherche in juristischen Datenbanken sowie die allgemeine Internet-Recherche an Bedeutung gewonnen.

      I. Juristische Bibliotheken

      Die juristische Bibliothek ist die traditionell und nach wie vor wichtigste Beschaffungsquelle für Informationen. Wenngleich andere Formen der Informationsvermittlung und -beschaffung auf dem Vormarsch sind (siehe hierzu sogleich unten II. und III.), ist das Studium der Rechtswissenschaften doch nach wie vor ein „Bibliotheksstudium“.[29]

      |16|1. Allgemeines

      Eine gut ausgestattete juristische Bibliothek sollte alle Bestände an einschlägigen Buchkategorien, d.h. Kommentare, Handbücher, Lehrbücher, Monographien, aufweisen. Daneben muss ein Grundbestand an Fachzeitschriften vorhanden sein. Auch die amtlichen Entscheidungssammlungen, etwa der Bundesgerichte (BVerfG, BGH, BAG, BVerwG etc.), sind in gut ausgestatteten Bibliotheken umfassend vorhanden. Mit Hilfe der jeweiligen digitalen Kataloge kann der Bestand einer jeden Bibliothek auch online schnell durchsucht werden.

      Neben der räumlichen Vertrautheit mit den für eine Recherche, gegebenenfalls auch als Arbeitsplatz in Betracht kommenden Bibliotheken kommt es für eine erfolgreiche Vorbereitung auf ein möglichst effizientes Verfahren der Quellenermittlung und -beschaffung an.[30] Die Nutzung von Bibliothekskatalogen, die Voraussetzungen und Möglichkeiten der Ausleihe und die technischen Voraussetzungen für eine Quellensicherung (z.B. Fotokopie, pdf-Scan) sind neben den räumlichen Gegebenheiten und dem Bestand entscheidend für den Erfolg der Arbeit in und mit der jeweiligen Bibliothek.[31] Neben den juristischen Fachbereichsbibliotheken der Universitäten kommen für eine erfolgreiche Recherche zudem Institutsbibliotheken (z.B. juristische Max-Planck-Institute), Gerichtsbibliotheken, Firmen- und Verbandsbibliotheken sowie Landes- und Staatsbibliotheken in Betracht.[32]

      Neben der Suche nach und Arbeit mit gedruckten Quellen in der Bibliothek sind zunehmend auch die Möglichkeiten einer Online-Recherche zu beachten. Ein großer Teil noch vor wenigen Jahren ausschließlich im Bestand von Bibliotheken vorhandener Quellen ist mittlerweile in juristischen Datenbanken, zum Teil sogar frei verfügbar im Internet einsehbar (siehe hierzu unten II. und III., zu den frei verfügbaren Quellen insbesondere III. 3. b)). Dennoch gilt nach wie vor, dass wesentliche Teile der juristischen Literatur nur „in Papierform“ eingesehen werden können. Kaum jemals wird sich eine juristische Studienarbeit darum allein durch Arbeit vom heimischen Schreibtisch aus erstellen lassen.

      Je nachdem, wie speziell ein Thema oder eine Problematik ist, kann es mehr oder weniger häufig vorkommen, dass in der eigenen Universitätsbibliothek ein gesuchtes Werk nicht vorhanden ist. Dann kann regelmäßig das Werk über die sogenannte Online-Fernleihe aus anderen Bibliotheken bestellt werden. Es können sowohl Leih- als auch Kopiebestellungen (insbesondere Aufsatzkopien) vorgenommen werden. Um eine Bestellung abzugeben, benötigt der Nutzer ein Fernleihe-Benutzerkonto seiner Bibliothek. Ist dies vorhanden, kann er über den Gemeinsamen Verbundkatalog der Bibliotheken[33] recherchieren und bestellen. In der Regel werden pro Bestellung zwischen EUR 1,00 und EUR 1,50 in Rechnung gestellt. Der anschließende Versand an die „Heimbibliothek“ kann aber stets einige Tage, mitunter sogar einige Wochen |17|dauern. Für schnellere Lieferungen ist deshalb der Dokumentenlieferdienst subito zu bevorzugen[34]. Dies ist ein als Verein organisierter Zusammenschluss wissenschaftlicher Bibliotheken, dem fast alle Universitätsbibliotheken Deutschlands angehören, und der auch mit dem Gemeinsamen Verbundkatalog der Bibliotheken[35] verbunden ist. Er bietet sowohl Fernleihen, als auch Teilkopien an. Der Versand dauert – dies ist der Vorteil gegenüber der Online-Fernleihe – nur ein bis drei Tage. Ein Nachteil sind die höheren Preise: Die Standard-Buchausleihe kostet für Studierende beispielsweise EUR 9,00. Bei gescannten Dokumenten (Aufsätze, Teilkopien) besteht die Möglichkeit der Lieferung als pdf-Datei per E-Mail (ab EUR 4,00), ansonsten per Post (ab EUR 6,50). Im Gegensatz zur Online-Fernleihe liefert subito die per Post gesendeten Werke auch an die Privatadresse.

      2. Quellenrecherche

      Die mit Blick auf die Erstellung einer juristischen Studienarbeit wichtigsten Kategorien von Quellen werden im Folgenden kurz vorgestellt. Dies sind neben den Entscheidungen der Gerichte vor allem Kommentare, Handbücher, Lehrbücher, Monographien, Zeitschriften und Sammelwerke.

      Vorab sei allerdings darauf hingewiesen, dass eine genaue Abgrenzung der einzelnen Kategorien zum Teil schwierig sein kann.[36] Dies liegt vor allem an dem in den letzten Jahren erheblich angewachsenen Angebot nahezu sämtlicher Literaturgattungen. Dem Leitsatz des „publish or perish“ folgend haben vor allem Vertreter der Wissenschaft zu einer enormen Vervielfältigung von Lehrbüchern, Fallsammlungen und ähnlichen ausbildungsrelevanten Literaturgattungen beigetragen. Auch die Anzahl der juristischen Zeitschriften hat sich in den letzten Jahrzehnten erhöht. Für jedes noch so spezielle Gebiet scheint es mittlerweile eine eigene Zeitschrift zu geben.

      Vor diesem Hintergrund ist erkennbar, dass nicht nur die Wissenschaft und Praxis in der Lage sein müssen, das Wichtige vom Unwichtigen zu unterscheiden. Auch und gerade die Recherche für eine juristische Studienarbeit erfordert mittlerweile die Fähigkeit zur Filterung und Auswahl aus der Informationsflut.

      a) Entscheidungssammlungen der Gerichte

      aa) Deutsche Gerichte

      Die wichtigsten Entscheidungen der obersten deutschen Bundesgerichte werden in amtlichen Entscheidungssammlungen veröffentlicht.

      Als Beispiele zu nennen sind die Entscheidungssammlungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) sowie der obersten Gerichtshöfe des Bundes, namentlich des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen (BGHZ) sowie in Strafsachen (BGHSt), des Bundesarbeitsgerichts (BAGE), des Bundessozialgerichts (BSGE), des |18|Bundesfinanzhofes (BFHE) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE). Darüber hinaus gibt es Entscheidungssammlungen des Bundespatentgerichts (BPatGE) und des Bundesdisziplinarhofs (BDHE).[37] Daneben gibt es auch amtliche Entscheidungssammlungen von Gerichten niedrigerer Stufen, wie etwa der Oberlandesgerichte in Zivilsachen (OLGZ).[38] Diese Sammlungen erscheinen mindestens jährlich in einem gebundenen Werk. In gut ausgestatteten Bibliotheken sollte sich jeweils eine lückenlose Sammlung aller erschienenen Bände befinden. Mittlerweile ist ein Großteil der Entscheidungen oberster Bundesgerichte allerdings auch online zugänglich (siehe hierzu sogleich unten III. 2. b)).

      Ältere Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen und in Strafsachen aus den Jahren vor 1945 finden sich zudem in den Entscheidungssammlungen RGZ und RGSt.[39] Die Urteile dieser Gerichte finden sich im Volltext in der juris-Datenbank (hierzu sogleich unten II. 1.).

      bb) Europäische und internationale Gerichte

      Auf europäischer Ebene ist in erster Linie der Europäische Gerichtshof von Bedeutung. Dieser besteht aus dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) und dem Gericht (EuG). Daneben gibt es auf der dritten Stufe noch die Fachgerichte, so im Moment vor allem das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (EuGöD).[40]

      Die Entscheidungen des EuGH und des EuG sind bis 2011 in der amtlichen sog. allgemeinen Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs und des Gerichts (Slg.), bestehend aus zwei Teilen (Teil I mit Entscheidungen des EuGH und Teil II mit solchen des EuG), auf Papier veröffentlicht worden.[41] Seit 2012 wird die allgemeine Sammlung ausschließlich in digitaler Form auf der Website „EUR-lex“[42] veröffentlicht. Über das Suchformular der Curia-Website[43] lässt sich auch ältere Rechtsprechung, meistens inklusive der jeweiligen Schlussanträge des Generalanwalts, finden.

      Schließlich sind auch noch die digitalen Entscheidungssammlungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)[44] und – für das internationale Recht – des Internationalen Gerichtshofs (IGH)[45] in Den Haag zu nennen.

      |19|b) Kommentarwerke

      Juristische