target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_8d3228eb-9ed1-545a-844d-71437ac86aa3">Form der Anhörung
4.Zwangsweise Vorführung des Betroffenen
X.Die Anhörung der Betreuungsbehörde, Angehöriger und Vertrauenspersonen
XI.Die Gewährung von Akteneinsicht
2.Rechtsprechungsbeispiele zur Akteneinsicht
XII.Die Verfahrensfähigkeit des Betroffenen
XIII.Die Voraussetzungen für eine Betreuerbestellung
1.Die sogenannte Einheitsentscheidung
2.Die Voraussetzungen der Betreuerbestellung
a)Die subjektiven Voraussetzungen der Betreuerbestellung
bb)Körperliche und geistige Behinderung
ff)Altersbedingte Abbauerscheinungen
b)Die objektiven Voraussetzungen der Betreuerbestellung
bb)Tatsächliches Unvermögen des Betroffenen
cc)Rechtliches Unvermögen des Betroffenen
dd)Keine Betreuerbestellung bei freier Willensbildung
ee)Kausalität zwischen Krankheit/Behinderung und Unvermögen
ff)Erforderlichkeit der Betreuerbestellung
gg)Bevorratung einer Betreuung
hh)Fehlende Kooperation zwischen Betreutem und Betreuer
3.Der Vorrang der Bevollmächtigung
4.Befugnisse des Bevollmächtigten in den sogenannten höchstpersönlichen Angelegenheiten
a)Einwilligung in und Verweigerung von ärztliche(n) Heilbehandlungsmaßnahmen
b)Befugnis zur Unterbringung und zu unterbringungsähnlichen Maßnahmen
c)Befugnis zur Einwilligung in bzw. Verweigerung von lebensverlängernde(n) Maßnahmen
d)Regelmäßige Bestätigung des Vollmachtstextes
e)Beschränkung der Vollmacht auf Teilbereiche
f)Ausübung von Zwangsmaßnahmen durch den Bevollmächtigen