target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_ca6e6031-8cfc-510b-9f15-0f066933b7ef">5.Schaden
XXI.Die Entlassung des Betreuers
4.Folgen der gerichtlichen Entscheidung
5.Entlassungsgründe
b)Vorliegen eines wichtigen Grundes
c)Betreuerseitige Unzumutbarkeit der Amtsfortführung
d)Möglichkeit der Übertragung der Betreuung auf einen ehrenamtlichen Betreuer
e)Vorschlag einer gleich geeigneten Person durch den Betreuten
f)Ersetzung des Vereins-/Behördenbetreuers durch eine natürliche Person
XXII.Die gerichtlichen Überprüfungsfristen
1.Aufhebung oder Änderung der Betreuerbestellung
2.Bestellung eines Vereins oder der Betreuungsbehörde zum Betreuer
XXIII.Die Rechtsmittel gegen die Betreuungsgerichtsentscheidungen
3.Rechtsbeschwerde und Sprungrechtsbeschwerde
4.Antrag auf gerichtliche Entscheidung
1.Verletzung von Verfahrensrechten
a)Sachverständigengutachten
aa)Bekanntgabe der Person des Sachverständigen
bb)Erlass eines Beweisbeschlusses durch das Gericht zur Vorbereitung eines Sachverständigengutachtens
cc)Richterliche Überprüfungspflicht eines Sachverständigengutachtens
dd)Vorherige Bekanntgabe des Inhalts des Sachverständigengutachtens an den Betroffenen
b)Nicht erfolgte Verfahrenspflegerbestellung
2.Verstoß gegen materielles Recht
a)Anordnung des Aufgabenkreises Vermögenssorge
b)Anordnung des Aufgabenkreises Aufenthaltsbestimmung
3.Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge/Zustimmung zu Heilbehandlungsmaßnahmen