Dennis Bock

Handbuch des Strafrechts


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abstrakter Vermögensgefährdungen40 – 42

      E.Fazit: Zur Struktur des Vermögensstrafrechts43 – 45

       Ausgewählte Literatur

      8. Abschnitt: Schutz des Vermögens§ 28 Der Schutz des Vermögens im deutschen Strafrecht › A. Grundlagen des strafrechtlichen Vermögensschutzes

A. Grundlagen des strafrechtlichen Vermögensschutzes

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      In der Praxis der Justiz kommt dem Vermögensstrafrecht eine nicht zu unterschätzende Bedeutung zu. Während Vermögensdelikte in ihren Bagatellformen (etwa der einfache Ladendiebstahl oder die Leistungserschleichung) die Strafverfolgungsbehörden durch die Häufigkeit ihres Vorkommens belasten, stellen komplexe wirtschaftskriminelle Taten die Justiz vor erhebliche Ermittlungs- und Nachweisschwierigkeiten. Der besonderen Komplexität vermögensrelevanter Delikte (hierzu zählen freilich auch Wirtschaftsstraftaten, die nicht unmittelbar dem Vermögensschutz dienen) wird durch die Zuständigkeit spezieller Wirtschaftsstrafkammern (§ 74c GVG) und die Einsetzung von mittlerweile 45 Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Korruption und Wirtschaftsstrafsachen Rechnung getragen.

      8. Abschnitt: Schutz des Vermögens§ 28 Der Schutz des Vermögens