Gabriele Jansen

Zeuge und Aussagepsychologie


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href="#ulink_2aa5b3d1-7da3-564e-a8b2-8dc2efa6af89">„Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht“

       8.BGH-Rechtsprechung zu Merkmalen in der Aussage des Beschuldigten

       IV.Gutachteneinholung

       1.Zur Beurteilung der Aussagekompetenz

       a)Eigene Sachkunde des Gerichts

       b)Hinzuziehung eines Sachverständigen

       c)Auswahl des Sachverständigen

       2.Zur Beurteilung der Aussagequalität

       a)Eigene Sachkunde des Gerichts

       b)Begutachtungsanlässe

       aa)Begutachtungsanlässe aus aussagepsychologischer Sicht

       bb)Begutachtungsanlässe nach der BGH-Rechtsprechung

       c)Auswahl

       aa)Zuständigkeit für die Auswahl

       bb)Aussagepsychologe

       3.Leiten und Lenken des Sachverständigen, § 78 StPO

       V.Aussagepsychologischer Sachverständiger

       1.Zum Begriff des „Sachverständigen“

       2.Der „Rechtspsychologe“

       3.Nr. 70 RiStBV

       VI.„Besondere“ Zeugen

       1.Zeuge vom Hörensagen = Aussageempfänger

       2.Opferzeuge

       3.Nebenkläger als Zeuge

       4.Der durch die Presse gesteuerte Zeuge

       Teil 2 Zeugenvernehmung

       I.Vernehmungsbedingungen

       1.Ort der Vernehmung

       2.Videovernehmung

       3.Dauer der Vernehmung

       4.Anwesenheit Dritter bei der Vernehmung

       5.Hinzuziehung eines Sachverständigen zu der Vernehmung

       6.Anwesenheit des Beschuldigten bei der Vernehmung des Zeugen

       a)§ 168c StPO

       b)§ 247 StPO

       7.Ausschluss der Öffentlichkeit in der Hauptverhandlung

       8.Gerichtliche Zeugenbegleitung

       9.Hilfsorganisationen i. S. d. § 406h StPO

       10.Zeugenschutzprogramme

       11.Belastungserleben von Kindern vor Gericht

       II.