Irmgard Gleußner

Zivilprozessrecht


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      BGH NJW 2014, 3300, 3301; Zöller/Vollkommer ZPO Einl. Rn. 73.

       [115]

      BGH NJW 2016, 2493, 2495.

       [116]

      BGH NJW 2017, 3438, 3439.

       [117]

      BVerfG NJW 2016, 1377, 1378.

       [118]

      BGH NJW 2014, 314, 315.

       [119]

      BGH NJW 2015, 236, 249 (Telekom); NJW 2015, 3040, 3041.

       [120]

      Vgl. auch Zöller/Vollkommer ZPO Einl. Rn. 73.

       [121]

      Vgl. BGH NJW 2015, 2106, 2107.

      2. Teil Erkenntnisverfahren › D. Ablauf eines Zivilprozesses

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      Mit Eingang der Klageschrift bei Gericht (§ 253 Abs. 5 ZPO) wird der Prozess „losgetreten“. Das Verfahren nimmt nun seinen Gang. Die Abfolge eines Zivilprozesses unterliegt einer gewissen Grundstruktur. Mona verschafft sich anhand der nachfolgenden Grafik einen ersten Überblick, wie sich der Ablauf eines Zivilprozesses und ihr Leben in den nächsten Monaten gestaltet.

      2. Teil ErkenntnisverfahrenD. Ablauf eines Zivilprozesses › I. Überblick

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      Die wichtigsten Schlüsselbegriffe sind außergerichtliche Streitschlichtung, Klageerhebung (= Zustellung der Klage), schriftliches Vorverfahren, Gütetermin, mündliche Verhandlung, Beweisaufnahme, Endurteil und Vollstreckung. Im folgenden Kapitel werden vor allem die Stationen bis zur Beweisaufnahme näher dargestellt. Beweisaufnahme, Urteil sowie die Vollstreckung aus dem Urteil werden in gesonderten Kapiteln behandelt.

      2. Teil ErkenntnisverfahrenD. Ablauf eines Zivilprozesses › II. Außergerichtliche Streitschlichtung

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      2. Teil ErkenntnisverfahrenD. Ablauf eines Zivilprozesses › III. Klageerhebung

III. Klageerhebung

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