Gerhard Dannecker

Insolvenzstrafrecht


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4.Teilnahme

       D.Grundbegriffe der Insolvenz

       I.Strafrechtlich relevante Begriffe und ihre Definition

       1.Krise als Oberbegriff

       2.Überschuldung

       a)Der insolvenzrechtliche Überschuldungsbegriff

       b)Der strafrechtliche Überschuldungsbegriff

       3.Zahlungsunfähigkeit

       a)Die insolvenzrechtliche Zahlungsunfähigkeit

       b)Der strafrechtliche Krisenbegriff der Zahlungsunfähigkeit

       4.Drohende Zahlungsunfähigkeit

       a)Der insolvenzrechtliche Begriff der drohenden Zahlungsunfähigkeit

       b)Das strafrechtliche Krisenmerkmal der drohenden Zahlungsunfähigkeit

       5.Keine strikte Insolvenzrechtsakzessorietät der Krisenbegriffe des § 283 StGB

       II.Umfeldbedingungen

       1.Markteinflüsse, Unternehmensfinanzierung, Sozialstruktur

       2.Gesellschafter und Gläubiger

       3.Auslandsinsolvenz

       E.Das Insolvenzverfahren

       I.Einführung

       1.Änderungen auf Grund des Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens

       2.Zulässigkeit, Voraussetzungen, Ablauf und Wirkungen eines Insolvenzverfahrens

       3.Strafrechtliche Konsequenzen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

       II.Insolvenzgericht

       III.Insolvenzverwaltung

       1.Verwaltung und Verwertung

       a)Sicherung der Insolvenzmasse

       b)Entscheidung über die Verwertung

       c)Gegenstände mit Absonderungsrechten

       2.Befriedigung der Insolvenzgläubiger und Einstellung des Verfahrens

       a)Feststellung der Forderungen

       b)Verteilung der Insolvenzmasse

       c)Einstellung des Insolvenzverfahrens

       3.Der Insolvenzverwalter als Erkenntnisquelle

       IV.Stellung der Gläubiger, insbesondere öffentlicher Stellen und der Sozialversicherung

       1.Das Finanzamt als Gläubiger des Gemeinschuldners

       2.Sozialamt und Sozialversicherungsträger als Gläubiger eines Schuldners

       a)Sozialamt und Sozialversicherungsträger als Gläubiger eines Schuldners in der Insolvenz

       b)Das Sozialamt als Gläubiger eines Schuldners vor der Insolvenz

       c)Der Sozialversicherungsträger als Gläubiger eines Schuldners vor der Insolvenz

       V.Stellung des Schuldners im Insolvenzverfahren

       1.Verlust von Rechten