Gerhard Dannecker

Insolvenzstrafrecht


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target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_488a80b6-c1fb-534e-82fb-73cf54998aee">Auferlegung von Pflichten

       a)Auskunftspflichten des Schuldners

       b)Mitwirkungspflichten des Schuldners

       c)Sonstige Pflichten des Schuldners

       F.Verzahnung von Insolvenzrecht und Insolvenzstrafrecht

       I.Normauslegung und Normausfüllung

       1.Blankettgesetzgebung

       2.Tatbestandliche Bestimmtheit

       3.Leichtfertige Begehungsweise/Berufsfahrlässigkeit im Wirtschaftsstrafrecht

       II.Wahrheitsermittlung und Selbstbelastungsfreiheit

       1.Selbstbelastungsfreiheit

       2.Beweisverbote

       a)Allgemein

       b)Besonderheiten im Insolvenzstrafrecht

       aa)Der Gemeinschuldnerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts

       bb)Beweisverwendungsverbot des § 97 Abs. 1 S. 3 InsO

       c)Beweisverwertungsverbote bei Urteilsabsprachen

       III.Sicherung der Masse durch Außenstehende, Eingriffe in die Unternehmensorganisation

       1.Sicherung der Masse durch Außenstehende

       a)Bildung eines Gläubigerpools

       aa)Vom Poolvertrag im Allgemeinen und dem Sicherungspool im Besonderen

       bb)Der Bankenpool

       (1)Grundlagen

       (2)Der krisengeborene Sanierungspool

       (3)Der krisengeborene Verwertungspool

       cc)Privat- und insolvenzrechtliche Gesichtspunkte

       dd)Resümee

       b)Einrichtung eines Gläubiger-Fonds

       c)Gründung von Auffang-, Sanierungs- oder Betriebsübernahmegesellschaften

       2.Eingriffe in die Unternehmensorganisation

       IV.Maßnahmen zur Massesicherung und zur Befriedigung von Gläubigern

       1.Insolvenzanfechtung

       2.Absonderung

       3.Aussonderung

       V.Auswirkungen der Insolvenz auf die soziale Stellung des Mandanten

       1.Bonitätsverschlechterungen

       2.Beschränkungen bei öffentlichen Aufträgen

       3.Beschränkung der Berufsfreiheit

       4.Versagung der Restschuldbefreiung

       G.Prozessuale Besonderheiten

       I.Ermittlungsanlässe

       1.Betriebswirtschaftliche Prüfungen