Gerhard Dannecker

Insolvenzstrafrecht


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(drohende) Kündigung von Bankkrediten, • schleppende Begleichung laufender Verbindlichkeiten zur Aufrechterhaltung des Betriebes (Löhne, Unterhaltungskosten, Zinsen), • Rückstände bei Sozialversicherungsbeiträgen, • zu erwartende hohe Schadensersatzforderungen oder Steuernachforderungen, • Zusammenbruch eines wichtigen Kunden.[147]

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      Die drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit ist in sehr viel stärkerem Maße als die Überschuldung für die Betrugsstrafbarkeit von Bedeutung. Bereits bei Zahlungsstockung kann ein Betrug vorliegen, wenn die Bestellungen mit kürzeren Zahlungszielen verbunden sind. Wenn die Liquidität nach Kaufpreisfälligkeit wiederhergestellt werden kann, beseitigt dies zwar die Tatbestandselemente der drohenden oder eingetretenen Zahlungsunfähigkeit im Insolvenzstrafrecht, nicht aber den durch den Betrug bereits erlittenen Schaden des Verkäufers, dessen Anspruch auf Bezahlung in der vereinbarten Frist nicht erfüllt werden konnte.

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      Teil 1 Grundfragen des Insolvenz- und InsolvenzstrafrechtsD. Grundbegriffe der Insolvenz › II. Umfeldbedingungen

II. Umfeldbedingungen

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      Nicht nur die abstrakten Insolvenzgründe der InsO gilt es bei der Ursachenfindung für Insolvenzanmeldungen zu bedenken. Weit über bilanzielle Fragen hinaus haben für die Unternehmensfortführung, für eine Sanierung oder eine Abwicklung Kriterien eine Bedeutung, die sich nur mittel- oder langfristig, durch politische und gesellschaftliche Maßnahmen, aber selten durch Strafrecht beeinflussen lassen:



die Art und Weise der Finanzierung des Unternehmens durch Eigen- oder Fremdkapital,