Björn Gercke

Arbeitsstrafrecht


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(2)Ohne Aufenthaltstitel

       cc)Verleih ohne Erlaubnis

       b)Der subjektive Tatbestand des § 15 AÜG

       c)Verbotsirrtum

       d)Besonders schwere Fälle, § 15 Abs. 2 AÜG

       aa)Gewerbsmäßiges Handeln

       bb)Grober Eigennutz

       cc)Sonstige besonders schwere Fälle

       e)Rechtsfolgen

       aa)Unmittelbare Strafandrohung

       bb)Sonstige Rechtsfolgen

       f)Verjährung

       2.Entleih ausländischer Arbeitnehmer ohne Arbeitsgenehmigung, § 15a Abs. 1 AÜG

       a)Der objektive Tatbestand des § 15a Abs. 1 AÜG

       aa)Täterkreis

       bb)Verleih ausländischer Arbeitnehmer ohne Genehmigung

       cc)Entleih im Rahmen einer erlaubten Überlassung

       dd)Ausbeuterische Arbeitsbedingungen

       b)Der subjektive Tatbestand des § 15a Abs. 1 AÜG

       c)Verbotsirrtum

       d)Besonders schwere Fälle, § 15a Abs. 1 S. 2 AÜG

       e)Rechtsfolgen

       aa)Unmittelbare Strafandrohung

       bb)Sonstige Rechtsfolgen

       f)Verjährung

       3.Umfangreicher und beharrlich wiederholter Entleih ausländischer Arbeitnehmer ohne Arbeitsgenehmigung, § 15a Abs. 2 AÜG

       a)Der objektive Tatbestand des § 15a Abs. 2 AÜG

       aa)Täterkreis

       bb)Entleih im Rahmen einer erlaubten Arbeitnehmerüberlassung

       cc)Tathandlungen

       (1)Tätigwerdenlassen von mehr als fünf Leiharbeitnehmern

       (2)Vorsätzlich und beharrlich

       b)Der subjektive Tatbestand des § 15a Abs. 2 AÜG

       c)Verbotsirrtum

       d)Besonders schwere Fälle, § 15a Abs. 2 S. 2 AÜG

       e)Rechtsfolgen

       aa)Unmittelbare Strafandrohung

       bb)Sonstige Rechtsfolgen

       f)Verjährung

       V.Die Ordnungswidrigkeitentatbestände des § 16 AÜG

       1.Die (objektiven) Tatbestände des § 16 Abs. 1 AÜG

       a)Täterkreis