Björn Gercke

Arbeitsstrafrecht


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target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_92281a90-e4dc-5734-9f43-10541ba872da">Illegale Ausübung einer Beschäftigung (§ 404 Abs. 2 Nr. 4 SGB III)

       1.Objektiver Tatbestand

       2.Vorsatz und Fahrlässigkeit

       3.Rechtsfolgen

       III.Mittelbare illegale Beschäftigung eines Arbeitnehmers (§ 404 Abs. 1 SGB III)

       1.Objektiver Tatbestand

       2.Subjektiver Tatbestand

       3.Rechtsfolgen

       4.Konkurrenzen

       IV.Verjährung

       V.Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen

       C.Illegale Beauftragung und Erwerbstätigkeit nach § 98 Abs. 2a Nr. 1, 3 Nr. 1 AufenthG

       I.Illegale Beauftragung nach § 98 Abs. 2a Nr. 1 AufenthG

       II.Illegale Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit (§ 98 Abs. 3 Nr. 1 AufenthG)

       III.Verjährung

       IV.Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen

       D.Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände nach dem SchwarzArbG

       I.Einleitung

       II.Straf- und bußgeldrechtliche Sanktionierung von Schwarzarbeit – Überblick

       III.Ordnungswidrigkeiten nach § 8 SchwarzArbG

       1.Die (objektiven) Tatbestände nach § 8 SchwarzArbG

       a)Exkurs: Verletzung von Mitteilungspflichten, § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a-c SchwarzArbG a.F.

       b)Nichtanzeige eines stehenden Gewerbes/illegale Betätigung des Reisegewerbes, § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d SchwarzArbG

       aa)Täterkreis: Selbstständiger Gewerbetreibender

       bb)Nichtanzeige/Fehlen der erforderlichen Gewerbekarte

       (1)§ 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d 1. Alt. SchwarzArbG

       (2)§ 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d 2. Alt. SchwarzArbG

       cc)Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang

       dd)Annex: Sonstige (Auffang-)Tatbestände

       c)Unberechtigte Handwerksausübung, § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e SchwarzArbG

       aa)Begriff des Handwerksbetriebes

       bb)Selbstständiger Betrieb als stehendes Gewerbe

       cc)Verstoß gegen die Pflicht zur Eintragung in die Handwerksrolle

       dd)Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang

       ee)Annex: Sonstige (Auffang-)Tatbestände

       d)Beauftragung mit Schwarzarbeit, § 8 Abs. 1 Nr. 2 SchwarzArbG

       aa)Zielrichtung