Olaf Klemke

Einführung in die Praxis der Strafverteidigung


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href="#ulink_3690159f-ad65-570b-a926-03444874aee7">2.Eröffnung des Hauptverfahrens

       VI.Verteidigungsaktivitäten im Zwischenverfahren

       1.Grundsätzliches

       2.Einzelne Verteidigungsmaßnahmen im Zwischenverfahren

       a)Einwände gegen formelle Mängel der Anklage

       b)Geltendmachung von Verfahrenshindernissen

       c)Einwände gegen die Subsumtion des Sachverhaltes unter das Strafgesetz

       d)Einwände gegen den hinreichenden Tatverdacht

       e)Mitteilung einer (geplanten) Einlassung

       f)Anregung, das Verfahren aus Opportunitätsgründen einzustellen

       g)Beweisantrag im Zwischenverfahren

       h)Erörterungsgespräch nach § 202a StPO

       3.Resümee

       Teil 4 Verteidigung in der Hauptverhandlung

       I.Die Vorbereitung der Hauptverhandlung

       1.Definition des Verfahrensziels

       2.Erarbeitung einer Verteidigungsstrategie

       a)Sockelverteidigung

       b)Grundlegende Weichenstellung: Strafmaßverteidigung oder Freispruchverteidigung

       3.Umsetzung der Verteidigungsstrategie bei der Vorbereitung der Hauptverhandlung

       a)Einreichung einer Verteidigungsschrift

       aa)Ankündigung Einlassung

       bb)Darlegung der Verteidigungsargumente

       cc)Erörterung schwieriger Sach- und Rechtsfragen

       dd)Beweisanträge

       ee)Geltendmachung von Beweisverwertungsverboten

       b)Stellen vorbereitender prozessualer Anträge

       aa)Einleitung

       bb)Antrag auf Reisekostenvorschuss

       cc)Antrag auf Beiziehung eines Dolmetschers

       dd)Anträge auf Pflichtverteidigerbestellung

       ee)Anträge betreffend die Terminierung

       ff)Antrag auf Mitteilungen eines Ladungsplans

       c)Teilnahme an einem Abstimmungsgespräch gem. § 213 Abs. 2 StPO

       d)Vorbereitung prozessualer Anträge

       aa)Einleitung

       bb)Zuständigkeitsrügen

       (1)Einführung

       (2)Sachliche Zuständigkeit

       (3)Örtliche Zuständigkeit

       (4)Funktionelle Zuständigkeit