Olaf Klemke

Einführung in die Praxis der Strafverteidigung


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target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_8c4c7c7a-5b9c-574b-9b63-36b363ddbc51">Taktische Erwägungen

       cc)Besetzungsrüge

       (1)Allgemeines

       (2)Besetzungsmitteilung und Unterbrechungsantrag zur Prüfung der Besetzung

       (3)Prüfung der Gerichtsbesetzung

       (a)Allgemeines

       (b)Berufsrichter

       (c)Schöffen

       (4)Zeitpunkt und Form der Besetzungsrüge

       (5)Taktische Überlegungen

       dd)Der Ablehnungsantrag

       (1)Einleitung

       (a)Grundsätzliches

       (b)Abzulehnende Verfahrensbeteiligte

       (c)Ablehnungsberechtigte

       (2)Ablehnungsgründe

       (a)Allgemeines

       (b)Ablehnung wegen eines gesetzlichen Ausschlussgrundes

       (c)Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

       (3)Zeitpunkt des Ablehnungsantrages

       (a)Zeitpunkt der Ablehnung des ausgeschlossenen Richters

       (b)Zeitpunkt der Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

       (4)Ablehnungsverfahren

       (a)Ablehnungsantrag

       (b)Unaufschiebbare Amtshandlung, § 29 StPO

       (c)Die dienstliche Äußerung des abgelehnten Richters gem. § 26 Abs. 3 StPO

       (d)Entscheidung über den Ablehnungsantrag

       ee)Aussetzungsanträge

       (1)Allgemeines

       (2)Aussetzungsantrag wegen Ladungsmängel

       (a)Nichteinhaltung der Ladungsfrist

       (b)Mängel bei der Ladung des inhaftierten Angeklagten

       (3)Aussetzung wegen Nichtgewährung von Akteneinsicht oder unzureichender bzw. verspäteter Akteneinsicht

       (4)Wegen verspäteter oder unzureichender Namhaftmachung von Zeugen

       ff)Anträge zur Sitzordnung

       gg)Antrag auf Nichtverlesung des Anklagesatzes

       hh)Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit

       ii)Beweisanträge

       e)Beratung des Mandanten in Bezug auf die Hauptverhandlung

       II.Die Verteidigung in der Hauptverhandlung

       1.Einführung

       2.Ablauf der Hauptverhandlung im Überblick

       3.Verfahrensgrundsätze in der Hauptverhandlung

       a)Öffentlichkeitsgrundsatz

       b)