Andreas Mertens

Verteidigervergütung


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href="#ulink_980c88c8-d1df-5a48-a234-59410f3adfee">5.Terminsgebühr im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren, Nrn. 4108, 4109 VV (Amtsgericht), 4114, 4115 VV (Strafkammer), 4120, 4121 VV (Oberlandesgericht, Schwurgericht, Strafkammer nach §§ 74a und 74c GVG)

       a)Anwendungsbereich

       b)Besonderheiten im Falle der Inhaftierung

       c)Besonderheiten bei der Gebührenhöhe

       II. Gebühren im Rechtsmittel- und Wiederaufnahmeverfahren

       1.Berufungsverfahren, Nrn. 4124 ff. VV

       a)Anwendungsbereich

       aa)Verfahrensgebühr

       bb)Terminsgebühr

       cc)Befriedungsgebühr

       dd)Verfahrensgebühr nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz

       b)Besonderheiten im Falle der Inhaftierung

       c)Besonderheiten bei der Gebührenhöhe

       2.Revisionsverfahren, Nrn. 4130 ff. VV

       a)Anwendungsbereich

       aa)Verfahrensgebühr

       bb)Terminsgebühr

       cc)Befriedungsgebühr

       b)Besonderheiten im Falle der Inhaftierung

       c)Besonderheiten bei der Gebührenhöhe

       3.Wiederaufnahmeverfahren, Nrn. 4136 ff. VV

       a)Anwendungsbereich

       aa)Geschäftsgebühr

       bb)Verfahrensgebühr für das Verfahren über die Zulässigkeit des Antrags

       cc)Verfahrensgebühr für das weitere Verfahren

       dd)Verfahrensgebühr für das Beschwerdeverfahren

       ee)Terminsgebühr

       b)Besonderheiten im Falle der Inhaftierung

       c)Besonderheiten bei der Gebührenhöhe

       III. Sonstige Gebührentatbestände

       1.Gebühr zur Vermeidung einer Hauptverhandlung, Nr. 4141 VV

       a)Nicht nur vorläufige Einstellung des Verfahrens

       b)Nichteröffnung des Hauptverfahrens/Eröffnung vor einem Gericht niederer Ordnung

       c)Rücknahme von Einspruch gegen den Strafbefehl, Berufung oder Revision

       d)Mitwirkung des Rechtsanwalts

       e)Gebührenhöhe

       2.Gebühren bei Einziehung und verwandten Maßnahmen, Nr. 4142 VV

       a)Gegenstandswert