Andreas Mertens

Verteidigervergütung


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href="#ulink_00313ecd-e964-5ee1-b209-90af44e90f4c">b)Privatklage u.a., Nr. 4301 VV

       c)Einlegung Rechtsmittel u.a., Nr. 4302 VV

       C.Wahlverteidigervergütung

       I.Rahmengebühr

       1.Grundsätze

       2.Bemessungskriterien

       a)Umfang der anwaltlichen Tätigkeit

       b)Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit

       c)Bedeutung der Angelegenheit

       d)Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers

       e)Haftungsrisiko

       f)Weitere Umstände des Einzelfalls

       3.Gutachten nach § 14 Abs. 2 RVG

       II.Haftzuschlag

       III.Verbindung, Trennung, Verweisung

       1.Verbindung

       2.Trennung

       3.Verweisung, Abgabe und Zurückverweisung

       IV.Mehrere Rechtsanwälte und Vertreter

       V. Fälligkeit und Verjährung des Vergütungsanspruchs, Vorschuss

       1.Fälligkeit des Vergütungsanspruchs

       2.Verjährung des Vergütungsanspruchs

       3.Vorschuss

       VI.Pauschvergütung des Wahlverteidigers

       D.Pflichtverteidigervergütung

       I. Gebühren des Pflichtverteidigers

       1.Erstreckung

       2.Festgebühren

       3. Längenzuschläge

       4.Mehrere Pflichtverteidiger

       II. Zuzahlungen an den Pflichtverteidiger

       III.Anspruch des Pflichtverteidigers gegen den Mandanten auf die Wahlverteidigervergütung

       IV. Pauschvergütung, § 51 RVG

       1.Voraussetzungen

       a)Besonderer Umfang des Verfahrens

       b)Besondere Schwierigkeit des Verfahrens

       c)Rechtsprechung

       aa)Mandant und Verteidiger

       bb)Verteidigertätigkeit

       cc)