Steffen Stern

Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren


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rel="nofollow" href="#ulink_4f30233a-3adf-5b58-8294-64f642fbaa11">e)Ausprägung des Erregungszustands

       f)Selbstverschuldeter Zornaffekt

       g)Täter aus fremden Kultur- und Rechtskreisen

       h)Provokation und § 21 StGB

       aa)Affektbedingte Schuldverminderung

       bb)Alkoholbedingte Schuldminderung

       4.Sonst minder schwere Fälle des Totschlags

       a)Abwägung von Erschwernis- und Milderungsgründen

       b)Weiter Beurteilungsspielraum des Schwurgerichts

       c)Zur Sperrwirkung des § 50 StGB

       aa)„Verbrauch“ von Milderungsgründen gegen § 212 Abs. 2 StGB?

       bb)„Verbrauch“ von Gründen gegen die Annahme eines Mordes?

       d)Nicht vertypte sonstige Milderungsgründe

       e)Vertypte Milderungsgründe

       aa)§ 21 StGB

       bb)Beihilfe, § 27 StGB

       cc)Versuch, § 23 StGB

       dd)Unterlassen, § 13 StGB

       ee)Täter-Opfer-Ausgleich (TOA), § 46a StGB

       ff)Aufklärungshilfe, § 46b StGB

       f)Kompensation

       aa)Schulderhöhung trotz geistig-seelischen Ausnahmezustands

       bb)Zum Missverhältnis von Tatanlass und Tatfolge

       C.Mord und Totschlag durch Unterlassen

       I.Abgrenzung zwischen Tun und Unterlassen

       II.Garantenstellung

       1.Neuerung bei Garantenpflicht unter entzweiten Eheleuten

       2.Schutzpflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern

       3.Strafrechtliche Verantwortlichkeit aus Ingerenz

       4.Praxisrelevante Konstellationen

       a)Unterlassene Rettungshandlungen

       b)Vorangegangene Notwehrsituation

       c)Der Arzt und sein lebensmüder Patient

       d)Behandlungsabbruch bei unheilbar Kranken

       e)Pflichten gegenüber lebensmüden Lebenspartnern

       f)Keine Sonderpflicht für das Leben illegal eingereister Mitreisender

       III.Zumutbarkeit

       IV.Mordmerkmale beim Unterlassungstäter

       1.Mordmerkmal des niedrigen Beweggrundes beim Unterlassungstäter

       2.