Steffen Stern

Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren


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target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_50aca1c3-db17-560e-b110-dbb4034c7601">(1)Altruistisch motivierte Mitnahme geliebter Familienangehöriger

       (2)Geisterfahrt in Suizidabsicht

       e)Strafrahmenverschiebung in Heimtücke-Mordfällen

       aa)Mord am Vergewaltiger der Ehefrau

       bb)Tyrannen-Mord

       cc)Lebenskrise

       dd)Erpressungsopfer

       2.Grausamkeit

       a)Vorenthaltung von Nahrung und Flüssigkeit

       b)Kriegsverbrechen

       c)Vielzahl von Messerstichen

       3.Gemeingefährliche Mittel

       a)Grundsätzliches

       b)Pistolenschüsse

       c)Kraftfahrzeug als Tatwerkzeug

       d)Steinwürfe von einer Autobahnbrücke

       IV.Mordmerkmal des besonderen Tatmotivs

       1.Niedriger Beweggrund

       a)Grundlegendes

       aa)Definition

       bb)Motivbündel

       cc)Gesamtwürdigung

       dd)Beurteilungsspielraum

       ee)Absehen von Höchststrafe in Ausnahmefällen

       b)Die objektiven Voraussetzungen der „Niedrigkeit“

       aa)Fehlen eines triftigen Grundes

       bb)Krasses Missverhältnis zwischen Tatanlass und Tötung

       cc)Fehlende moralische Rechtfertigung der Tat

       dd)Tötung eines Angreifers nach Tatprovokation

       c)Die subjektiven Voraussetzungen der „Niedrigkeit“

       aa)Bewusstseinslage des Täters

       bb)Beherrschbarkeit gefühlsmäßiger oder triebhafter Handlungsimpulse

       cc)Grenz- oder Problemfälle auf der Bewusstseinsebene des Täters

       (1)Spontantaten

       (2)Alkohol, Drogen, Affekt

       (3)Persönlichkeitsmängel

       (4)Gewalttäter aus „fremden Vorstellungswelten“

       d)Fallkonstellationen zum niedrigen Beweggrund

       aa)Tötung des Intimpartners in der Trennungsphase

       bb)Eifersucht als Triebfeder

       cc)Kindestötung durch die Mutter bei oder nach der Niederkunft

       dd)