Steffen Stern

Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren


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1.Verschluss der Atemwege (Ersticken)

       a)Komprimierende Gewalt gegen den Hals (Würgen und Drosseln)

       aa)Würgeangriff mit bloßen Händen

       (1)Abgrenzung zur lebensgefährdenden Körperverletzung

       (2)Intensität und Dauer

       bb)Täter unter Drogeneinfluss

       cc)Affekttäter und Täter mit hoher BAK

       b)Abdecken der Atemwege

       aa)Säuglingstod durch Ersticken

       (1)Gewaltsamer Erstickungstod oder plötzlicher Säuglingstod

       (2)Vorsatztat oder Fahrlässigkeit

       bb)Ersticken durch Knebel, Klebebänder, Stoff- oder Plastiktüten

       cc)Aufdrücken eines Kissens

       dd)Drücken des Gesichts auf eine Decke

       c)Behinderung der Atmung durch Kompression des Brustkorbs

       2.Schläge oder Hiebe mit gefährlichen Werkzeugen

       a)„Totschläger“, Stahlrute oder Teleskopschlagstock als Tatwerkzeug

       b)Baseballschläger

       c)Zuschlagen mit Metallstange, „Kuhfuß“ oder Metallrohr

       d)Hammerschläge

       e)Zertrümmern gefüllter Glasflaschen auf dem Kopf

       f)Wuchtiges Zuschlagen mit einem Barhocker

       g)Traktieren mit einer schweren Schaufel

       3.Angriffe mit Schnitt- und Stichwerkzeugen

       a)Messerattacken

       aa)Abgrenzung zu reinen Bedrohungshandlungen

       bb)Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit

       cc)Allgemeine Beurteilungsparameter

       (1)Frage des Einzelfalls

       (2)Unsichere Tatsachengrundlage

       (3)Geringfügige Verletzungen

       (4)Turbulente Tatverläufe

       (5)Die Herzstich-Evidenz

       (6)Messerangriffe gegen Kopf und Hals

       (7)Stiche in die Flanke

       (8)Messerstiche in den Rücken

       (9)Das Argument der mangelnden Dosierbarkeit

       (10)Die Indizwirkung der Tatmotivation

       (11)Verletzung des Täters anlässlich der Tatbegehung

       (12)Kontraindikatoren in klassischen Evidenz-Konstellationen

       dd)Vorsatzwechsel