Steffen Stern

Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren


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       13.Anthropologische Vergleichsbegutachtung

       14.Sachverständige für forensische Phonetik und forensische Linguistik

       V.Schriftsachverständige

       VI.Sozialwissenschaftler und Ethnologen

       G.Gefährdete Zeugen und Zeugenbeistände

       H.Verletzte Personen mit Verletztenbeistand

       I.Adhäsionskläger

       J.Die Nebenklage

       I.Die Nebenklage als Machtfaktor

       II.Adressat für Verständigungs- und Ausgleichsbemühungen

       III.Wandel zur Nebenklagebefugnis im Sicherungsverfahren

       IV.Wandel zur Nebenklagebefugnis gegen Jugendliche gem. § 80 Abs. 3 JGG

       V.Keine Nebenklage bei Verabredung oder Anstiftungsversuch

       VI.Verteidigung bei Unzulässigkeit der Nebenklage

       K.Mitbeschuldigte und ihre Verteidiger

       L.Verteidiger im Kapitalstrafverfahren

       I.Wahlverteidigung

       II.Pflichtverteidigung in Kapitalstrafsachen

       III.Das Problem der Wahlpflichtverteidigung

       1.Pflichtverteidigerbestellung im Ermittlungsverfahren

       a)Das Antragsprivileg der StA bis zur Inhaftnahme

       b)Verteidigerbestellung in Haftfällen gem. § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO

       2.Beschwerde gegen richterliche Beiordnungsmissgriffe

       a)Beschwerderecht des Beschuldigten

       b)Keine eigene Beschwer des betroffenen Verteidigers

       c)Aufrechterhaltung der Pflichtverteidigung entgegen § 143 StPO

       d)Ablehnung der beantragten Beiordnung des Wahlpflichtverteidigers

       aa)Auswärtiger Verteidiger

       bb)Qualifikationsdefizite

       cc)Die beengte Terminslage des gewünschten Verteidigers

       dd)Interessenkonflikt aufseiten des Verteidigers

       ee)Vorwurf der Konfliktverteidigung in früheren Verfahren

       e)Pflichtverteidigerbestellung ohne Anhörung

       f)Einvernehmlicher Pflichtverteidigerwechsel

       g)Unerwünschte Abberufung des Pflichtverteidigers

       3.Verwehrte Entpflichtung des Offizialverteidigers

       IV.Gebührenfragen

       1.Die gesetzliche Vergütung in Schwurgerichtsverfahren nach RVG