Steffen Stern

Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren


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href="#ulink_90947665-d08c-5891-8e66-0a045f98f9ea">Gefährlichkeitsprognose

       6.Hang- oder gefahrbegründende Gesichtspunkte

       a)Ungewisse Besserungschancen

       b)Affekt- und Gelegenheitstaten

       c)Sehr junge Täter

       d)Verteidigungsverhalten

       7.Hinzuziehung eines Sachverständigen

       8.Strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung

       9.SV neben lebenslanger Freiheitsstrafe

       10.Verbindung von SV und anderen Maßregeln

       a)SV und Unterbringung nach § 63 StGB

       b)SV und Unterbringung nach § 64 StGB

       11.Primäre SV und das JGG

       12.Rechtlicher Hinweis

       13.Bewährungsaussetzung gem. § 67d StGB

       IV.Vorbehalt der Unterbringung in der SV gem. § 66a StGB

       V.Nachträgliche Unterbringung in der SV gem. § 66b StGB

       C.Berufsverbot gem. § 70 StGB in Schwurgerichtsverfahren

       D.Fahrerlaubnisentzug im Kapitalstrafbereich

       I.Fahrerlaubnisentzug außerhalb eines Regeltatbestandes

       II.Einzelfälle

       1.Zufahren auf einen Fußgänger

       2.Anfahrt zum Tatort mit dem Pkw

       3.Flucht im Kraftfahrzeug

       4.Fortschaffen der Leiche im Pkw

       5.Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

       III.Lebenslange Fahrerlaubnissperre

       Teil 10 Die Mitwirkenden am Schwurgerichtsverfahren

       A.Polizeidienststellen

       I.Die Mordkommission

       II.Kriminalämter

       1.Landeskriminalämter (LKAs)

       2.Bundeskriminalamt (BKA)

       3.Unabhängigkeit der „Polizeigutachter“

       B.Der Staatsanwalt in Kapitalstrafsachen

       I.Der Staatsanwalt als Ermittlungsführer und Ankläger

       II.Die Generalstaatsanwaltschaften

       1.Ermittlungs- und Anklagebehörde

       2.Verfahren bei den Oberlandesgerichten

       III.Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof