Steffen Stern

Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren


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2.Festsetzung einer Pauschalvergütung

       a)Pauschalvergütung für den Wahlverteidiger gem. § 42 RVG

       b)Pauschalvergütung für den Pflichtverteidiger gem. § 51 RVG

       3.Gebührenvereinbarung

       4.Finanzierung der Verteidigung aus Drittmitteln

       Teil 11 Die Übernahme des Mord- und Totschlagsmandats

       A.Die ersten Verteidigungsschritte

       I.Allgemeines zur Mandantenbetreuung

       1.Suizidalität von Mordverdächtigen

       2.Sprachbarrieren

       3.Interne Kommunikationsbarrieren

       a)Vorbehalte des Beschuldigten gegenüber dem Verteidiger

       b)Ressentiments auf Verteidigerseite

       c)Der psychisch gestörte Mandant

       II.Schutz des Tatverdächtigen vor Selbstbelastung

       1.Probleme um das Anwaltskonsultationsrecht

       a)Irreführung hinsichtlich Beschuldigtenstatus

       b)Prozessordnungswidrige Belehrungsmängel und Kontaktverwehrung

       c)Abraten und Ablenken

       2.Zugangs- und Anwesenheitsrechte des Verteidigers

       a)„Kontaktsperre“ wegen fortdauernder Untersuchungsmaßnahmen?

       b)Hinhaltende Telefonauskünfte

       c)Der Polizeieinwand der Anbiederung

       d)Das angeblich entgegenstehende Votum des Beschuldigten

       e)Kein Zugang ohne Verteidigervollmacht?

       f)Sondererlaubnis für Anbahnungsgespräche?

       g)Teilnahmerecht am polizeilichen Verhör?

       3.Informationsherrschaft gegenüber Dritten

       a)Der Tatverdächtige auf freiem Fuß

       b)Abschirmen des Inhaftierten gegenüber Ermittlungsbeamten

       c)Gefahr des Abhörens von Besucherräumen der Haftanstalt

       d)Keine persönlichen Eingaben an StA oder Haftrichter

       e)Hilferufe und offene Statements

       f)Brief- und Telefonkontakte mit Angehörigen

       g)Entschuldigungsbriefe an Opfer oder Hinterbliebene

       h)Ratschläge für unerwünschte Explorationsversuche

       i)Keine ärztliche Schweigepflicht während einstweiliger Unterbringung

       j)