Steffen Stern

Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren


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U-Haft, bis im Jahre 1996 nach mehr als 139 Verhandlungstagen das Verfahren an der Schwelle zum Freispruch wegen Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten eingestellt werden musste. Auch der Indizienprozess um eine seit 1992 spurlos verschwundene Görlitzerin endete im Februar 2001 mit einem – vom BGH bestätigten – Freispruch. Ihrem Ehemann war zur Last gelegt worden, die Frau, die sich von ihm scheiden lassen wollte, „auf unbekannt gebliebene Art und Weise“ getötet zu haben, um so das gemeinsame Haus nicht zu verlieren und Unterhaltsansprüchen zu entgehen (Habgier!). Die Richter konnten nach zwölftägiger Hauptverhandlung noch nicht einmal ausschließen, dass die Ehefrau noch lebt oder sich infolge der Eheprobleme selbst das Leben genommen hat[61].

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      Teil 1 EinführungA › III. Aufklärungsquote bei Tötungsdelikten

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      Teil 1 EinführungA › IV. Charakteristische Tötungsdelikte

IV. Charakteristische Tötungsdelikte

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