Klaus Marxen

Die Wiederaufnahme in Strafsachen


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rel="nofollow" href="#ulink_c4d98e26-c8fd-5148-bc26-70b53d9039e0">Keine offensichtliche Aussichtslosigkeit des Wiederaufnahmeantrags

       d)Antragstellung

       2.Entscheidung über den Antrag und Rechtsbehelf

       II. Antrag auf Bestellung eines Verteidigers zur Vorbereitung des Wiederaufnahmeverfahrens, § 364b StPO

       1.Voraussetzungen der Verteidigerbestellung

       a)Fehlende Verteidigung

       b)Erfolgsaussicht des Wiederaufnahmeantrags

       c)Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage

       d)Mittellosigkeit des Verurteilten

       e)Antragstellung

       2.Entscheidung über den Antrag und Rechtsbehelf

       Teil 4 Vollstreckungsaufschub oder -unterbrechung

       Teil 5 Besonderheiten der Wiederaufnahme zugunsten eines Verstorbenen

       Teil 6 Besonderheiten der Wiederaufnahme nach § 79 Abs. 1 BVerfGG

       A.Bedeutung des § 79 Abs. 1 BVerfGG

       B.Zulässige Antragsziele

       C.Gesetzliche Voraussetzungen des § 79 Abs. 1 BVerfGG

       D.Schlüssiger Sachvortrag

       E.Wiederaufnahmeverfahren und Entscheidung über den Wiederaufnahmeantrag

       Teil 7 Besonderheiten der Wiederaufnahme in Bußgeldsachen

       A.Anfechtbare Bußgeldentscheidungen

       B.Antragsberechtigung

       C.Zuständigkeit des Gerichts

       D.Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten

       E.Wiederaufnahme zuungunsten des Betroffenen

       F.Wiederaufnahmeverfahren, Entscheidung über den Wiederaufnahmeantrag und weiteres Verfahren

       Teil 8 Entschädigung des Verurteilten nach erfolgreicher Wiederaufnahme

       A.Der Entschädigungsanspruch

       I.Voraussetzungen einer Entschädigung dem Grunde nach

       II.Umfang des Entschädigungsanspruchs

       B.Das Entschädigungsverfahren

       I.Grundverfahren

       II.Betragsverfahren

       Teil 9 Muster von Verteidigerschriftsätzen

       Literaturverzeichnis

       Verzeichnis der Gesetzesstellen

       1.Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

       2.Bundesverfassungsgerichtsgesetz