Hans-Peter Schwintowski

Handbuch des Aktienrechts


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als Reaktion auf die schlechten Erfahrungen der Gründerjahre den Aufsichtsrat als Kontrollorgan (anstelle der fortgefallenen staatlichen Überwachung) ein.[8]

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      1. Kapitel Geschichte und Zukunft des AktienrechtsIII. Bisherige Entwicklung des Aktienrechts in Deutschland › 2. AktG 1937

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      1. Kapitel Geschichte und Zukunft des AktienrechtsIII. Bisherige Entwicklung des Aktienrechts in Deutschland › 3. Vom AktG 1965 bis zum KonTraG

3. Vom AktG 1965 bis zum KonTraG

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völlige Neugestaltung des Konzernrechts;
Verstärkung der Rechte der Hauptversammlung gegenüber der Verwaltung, jedoch Übertragung des Rechts der Feststellung des Jahresabschlusses auf Vorstand und Aufsichtsrat;
Betonung der Gesamtverantwortung des Vorstands;
verstärkte Verankerung von Minderheitsrechten und von Einzelrechten der Aktionäre;
Neufassung (Verfeinerung) der Gliederungsvorschriften für Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung;
zusätzliche Verankerung von Erläuterungen, die im Geschäftsbericht enthalten sein müssen (z.B. Änderungen der Bewertungsmethoden);
Prüfungspflicht hinsichtlich des Geschäftsberichts.

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      3.2.1 Wiedervereinigung

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      3.2.2 Änderungsgesetze und ihre Gründe im Überblick

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