Klaus Ulsenheimer

Arztstrafrecht in der Praxis


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die mit der Gefahr der Vermögensabschöpfung Hand in Hand gehen.

      Die vorliegende 6. Auflage markiert einen tiefgreifenden Generationenwechsel. Aus dem klassischen „Ulsenheimer“ ist nun der „Ulsenheimer/Gaede“ geworden. Der neue Mitautor und Mitnamensgeber Karsten Gaede ist ein erfahrener Medizinstrafrechtler und Garant für das weiterhin hohe Niveau sowie die ungebrochene Aktualität des Werkes. Zum bewährten Autorenteam gehören ferner der langjährig im Arztstrafrecht tätige Rechtsanwalt Rolf-Werner Bock sowie der Justitiar des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten, Elmar Biermann. Des Weiteren konnte Annika Dießner als neue Mitautorin gewonnen werden, die ebenfalls auf ihre profunden Kenntnisse im Arztstrafrecht und ihre vielfältigen Erfahrungen als in diesem Bereich arbeitende Strafverteidigerin zurückgreifen kann. Sie alle tragen dazu bei, dass das Werk seine, es schon immer prägende Mischung aus hochkarätiger Wissensvermittlung und praxisnaher Umsetzung im Alltag von Verteidigern, Allgemeinjuristen und Medizinern beibehält.

      Alles in allem ist das Werk für jeden im Bereich des Arztstrafrechts tätigen Rechtsanwender unverzichtbar, nicht zuletzt für den darauf spezialisierten Strafverteidiger.

      Im September 2020

      Passau Werner Beulke

      Berlin Alexander Ignor

      Bearbeiterverzeichnis

Gaede Einleitung, Kap. 1 Teil 1 I–III, V, VII–XI, Teil 4, 6–9, 13–16
Biermann Kap. 1 Teil 1 VI, Teil 3
Bock Dießner Kap. 1 Teil 1 IV, Teil 2 Kap. 1 Teil 5, 10-12, Kap. 2

      Inhaltsverzeichnis

       Vorwort der Herausgeber

       Bearbeiterverzeichnis

       Abkürzungsverzeichnis

       Einleitung Zur praktischen Bedeutung des Arzt- und Medizinstrafrechts

       Kapitel 1 Das materielle Arztstrafrecht Vorbemerkung

       Teil 1Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) und fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)

       I.Der Deliktsaufbau der Fahrlässigkeitstat

       II.Die Elemente des Unrechtstatbestandes

       1.Der (naturwissenschaftliche) Kausalzusammenhang zwischen Handlung (Unterlassen) und Erfolg

       2.Die Verletzung der im Verkehr erforderlichen (objektiven) Sorgfaltspflicht

       a)Behandlungsmisserfolg nicht gleichbedeutend mit Behandlungsfehler

       b)Objektiv-typisierender Sorgfaltsmaßstab

       aa)Der Facharztstandard

       bb)Die gebotene Sorgfalt

       cc)Erlaubtes Risiko als Grenze

       dd)Normativität des Standards

       c)Standard und Leitlinien

       aa)Maßgeblichkeit des Standards

       bb)Prozessuale Bedeutung der Leitlinien

       cc)Differenzierung der Leitlinien

       dd)Empfehlungen, Leitlinien, Richtlinien

       ee)Klinikinterne Leitlinien

       ff)Zusammenfassung und prozessuale Hinweise

       d)Bestimmung der objektiv gebotenen Sorgfalt aus der Sicht ex ante

       e)Grundsatz der Methodenfreiheit

       aa)Therapiefreiheit und medizinischer Fortschritt

       bb)Ärztliche Verantwortung und Selbstbestimmung des Patienten

       cc)Therapiefreiheit und Behandlungsfehler

       dd)Einschränkungen der Therapiefreiheit