Klaus Ulsenheimer

Arztstrafrecht in der Praxis


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target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_cb5f1e6c-7936-57e7-8f33-16ec88a950f7">Entwicklung der Aufklärungspflicht

       c)Verschärfung der Aufklärungsanforderungen

       VI.Die Aufklärung als Wirksamkeitsvoraussetzung der Einwilligung

       1.Bestandteil der Behandlung

       2.Recht auf Nichtwissen

       3.Keine allgemeingütige Formel

       4.Gegenstand der Aufklärung

       a)Therapeutische „Aufklärung“

       b)Wirtschaftliche Aufklärung

       c)Diagnoseaufklärung

       d)Risikoaufklärung als Oberbegriff

       aa)Verlaufsaufklärung

       bb)Risikoaufklärung im engeren Sinn

       5.Umfang und Intensität der Risikoaufklärung

       a)Art des Risikos

       aa)Allgemeine Risiken

       bb)Eingriffsspezifische, typische Risiken

       cc)Allgemein bekannte Risiken

       b)Indikation und Dringlichkeit des Eingriffs

       aa)Aufklärung bei medizinisch nicht indizierten Eingriffen

       bb)Aufklärung vor diagnostischen Eingriffen

       cc)Aufklärung bei (relativ) indizierten Eingriffen

       dd)Aufklärung bei zwingend (absolut) indizierten Eingriffen

       ee)Aufklärung bei vital indizierten, dringlichen Eingriffen

       6.Die Schwere des Eingriffs

       7.Abhängigkeit der Aufklärungsanforderungen von der Person, dem Verhalten und dem körperlichen Zustand des Patienten

       a)Der verständige Patient und das Konzept der Stufenaufklärung

       b)Individualisierung der Aufklärung

       8.Aufklärung über Behandlungsalternativen

       a)Allgemeine Grundsätze und Fallbeispiele

       b)Aufklärungspflicht bei neuen Therapieverfahren und Außenseitermethoden

       c)Schranken der Aufklärung

       9.Keine „Vernunfthoheit“ des Arztes, kein „therapeutisches Privileg“

       a)Ablehnung ärztlicher Hilfe aus Glaubens- und Gewissensgründen

       aa)Akutsituation

       bb)Elektive Eingriffe

       cc)Intraoperatives Transfusionserfordernis

       b)Keine Entscheidung „zu Lasten Dritter“