Klaus Ulsenheimer

Arztstrafrecht in der Praxis


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rel="nofollow" href="#ulink_4e9f3800-be2c-5089-8164-350d42cb8284">2.Sog. ex ante-Triage

       a)Rechtfertigende Pflichtenkollision

       b)Kriterien der Entscheidung

       3.Sog. ex post-Triage

       a)Strafbarkeitsrisiko und Rechtfertigung

       b)Mindestanforderungen an eine rechtmäßige ex post-Triage

       4.Für die Zukunft: gesetzliche Regelung

       Kapitel 2 Die Anwaltstätigkeit, insbesondere die Verteidigung in Arztstrafsachen

       Teil 1Die Funktionen des Anwalts in Arztstrafsachen

       I.Die Übernahme des Verteidigermandats

       1.Umfassende Information des Arztes

       2.Klärung der prozessualen Rolle des Arztes

       3.Vorermittlungen und informatorische Befragungen

       4.Grundsatz: keine Einlassung zur Sache vor Akteneinsicht

       5.Aufklärung des Arztes über seine elementaren Schutzrechte

       a)Keine Selbstbezichtigung

       b)Praktische Folgen des Schweigerechts

       c)Keine generelle Anzeige- und Offenbarungspflicht für fremdes Fehlverhalten

       d)Nemo-tenetur bei der ärztlichen Leichenschau

       e)Keine Anzeigepflicht bei fahrlässiger Körperverletzung

       f)Grenzen der Selbstbelastungsfreiheit

       g)Informationspflicht betreffend eigene Behandlungsfehler

       h)Offenbarung fremder Behandlungsfehler

       i)Wahrung der eigenen Interessen

       6.Weitere Verhaltensempfehlungen

       7.Vorgehen gegen mutwillige Strafanzeigen und Presseberichte

       II.Der Anwalt des Verletzten oder der Angehörigen eines verstorbenen Patienten

       1.Erstattung der Strafanzeige

       2.Einsicht in die Krankenunterlagen

       3.Auswirkungen des Strafverfahrens auf den Zivilprozess

       4.Konkrete Tätigkeiten im Strafverfahren

       5.Das Klageerzwingungsverfahren

       6.Nebenklage und Nebenklägervertreter

       III.Der Anwalt als Rechtsbeistand eines Zeugen

       1.Das Recht des als Zeuge geladenen Arztes auf anwaltlichen Beistand

       2.Der Anwalt als Beistand des als Zeuge geladenen geschädigten Patienten

       3.Grundsätzliche Fragen der Wahrnehmung der Beistandsfunktion für den Zeugen

       IV.