Monica Claes

Handbuch Ius Publicum Europaeum


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– 85

       a) Die Verankerung europäischer Menschenrechte als Schlüsselidee51 – 57

       b) Verfassungsgerichtliche Instrumente zur Verankerung europäischer Menschenrechte58 – 77

       aa) Die verfassungsrechtliche Auslegung der EMRK59 – 68

       bb) Artikel 34 EMRK als Verfassungsbeschwerde69 – 77

       c) Die Diversifizierung der verfassungsgerichtlichen Instrumente zur Verankerung europäischer Menschenrechte78 – 85

       aa) Gesetzgebungsaufträge gegen systemische Defizite79 – 83

       bb) Prozedurale Beurteilungsspielräume als Verankerungsanreiz84, 85

       IV. Das Verhältnis von EuGH und EGMR: Komplementarität und Irritation86 – 93

       V. Schluss94

       Bibliographie

       § 119 Verfassungsgerichtliche Kooperation im europäischen Rechtsraum

       I. Allgemeine Aspekte – die verfassungsgerichtliche Kooperation als Grundelement des Ius Publicum Europaeum1 – 28

       1. Die gerichtliche Kooperation in Europa – (einige) Gründe für ihre zunehmende Bedeutung1 – 6

       2. Verfassungsgerichtliche Kooperation im europäischen Mehrebenen-Verfassungsraum – das Zusammenspiel zwischen nationalen Verfassungsgerichten, EuGH und EGMR7 – 23

       a) Der europäische Mehrebenen-Verfassungsraum als optimaler Schauplatz für verfassungsgerichtliche Kooperationen7, 8

       b) Nationale Verfassungsgerichte als notwendiges Räderwerk für eine verfassungsgerichtliche Kooperation9 – 15

       c) Der EuGH als Verfassungsgericht für eine einzigartige Rechtsgemeinschaft16 – 19

       d) Der EGMR als Quasi-Verfassungsgericht für den europäischen Menschenrechtsraum20 – 23

       3. Analyse der verfassungsgerichtlichen Kooperation in Europa – Grundelement des Ius Publicum Europaeum24 – 28

       II. Verfassungsgerichtliche Kooperation innerhalb der EU – Beziehungen zwischen nationalen Verfassungsgerichten und EuGH29 – 78

       1. Die gerichtliche Kooperation in der EU als eine dem Aufbau Europas inhärente Aufgabe – die zentrale Rolle der Vorabentscheidung29 – 34

       2. Die Beziehungen zwischen dem EuGH und den einzelnen Verfassungsgerichten – die Geschichte eines ständigen „angespannten Friedens“35 – 65

       a) Die Annäherung des EuGH an die nationalen Rechtsordnungen – auf der Suche nach Spezifität, unmittelbarer Wirkung und Vorrang des EU-Rechts37 – 45

       b) Zur Annäherung der nationalen Verfassungsgerichte an das EU-Recht – eine Position zur Wahrung der übergeordneten Geltung der Verfassungen der Mitgliedstaaten46 – 65

       aa) Grundrechte49 – 52

       bb) Ultra-vires-Handlungen der Europäischen Union53 – 61

       cc) Auseinandersetzung um die Letztentscheidung in Verfassungsfragen (Identität der Verfassung)62 – 65

       3. Vorlage von Vorabentscheidungsersuchen durch die Verfassungsgerichte – ein Tabu wird gebrochen66 – 71