sich erstaunlicherweise 1588 Bischöfe dafür, aber immerhin auch 525 dagegen aus. Der Text über den Diakonat, den das Konzil schließlich approbierte, weist gegenüber der vorangehenden Fassung eine deutliche Verlagerung in Richtung auf eine stärkere diakonale Ausrichtung dieses Amtes auf. Während der Diakon zunächst noch primär von seiner Assistenz am Altar und bei der Eucharistie gesehen wurde, wird im Konzilstext festgehalten, dass die Diakone die Handauflegung „nicht zum Priestertum, sondern zur Dienstleistung empfangen. Mit sakramentaler Gnade gestärkt dienen sie dem Volk Gottes in der Diakonie der Liturgie, des Wortes und der Liebestätigkeit.“ (LG 29)
Mit der Wiedereinführung des Diakonats verbanden die Konzilsväter damals je nach Region sehr verschiedene Erwartungen und Hoffnungen, die sich im Missionsdekret noch erkennen lassen. Den Bischöfen ging es wohl auch um ein differenziertes und auf die Zukunft offenes Verständnis des Diakonats, das sich deutlich vom Amt des Priesters unterscheidet. Manche Konzilsväter hielten es vor allem für angemessen und notwendig, „dass jene, die faktisch diakonale Dienste ausüben, wie die Katechisten in der Verkündigung und in der Leitung kleiner Gemeinden bzw. in der Leitung karitativer und sozialer Institutionen, auch die kirchliche Handauflegung zu diesem Dienst erlangen.“28 Im Missionsdekret wurde als Antwort auf den Wunsch der Missionsbischöfe die Möglichkeit eröffnet, verheiratete Katechisten als Verkünder des Wortes Gottes zu Diakonen zu weihen, eine Chance, die leider in vielen Kirchen des Südens zu wenig wahrgenommen wurde. Es war wohl die Angst vor einer sich daraus ergebenden Infragestellung des Zölibats oder die Befürchtung, den Katechisten durch die Diakonatsweihe zu viel Macht zu geben und sie zu Konkurrenten der Priester zu machen, was dazu führte, dass eine große pastorale Chance über Jahrzehnte nicht genutzt wurde.29 Wo aber nationale oder regionale Bischofskonferenzen den Raum dafür eröffneten, wurde dieses wiederentdeckte Amt zum Segen für die Ortskirchen und ihre Sozial- und Gemeindepastoral.
1.8 Nach dem Konzil – ausführende Bestimmungen durch päpstliche Schreiben
Das Konzil hatte den Weg zur Einführung des Ständigen Diakonats geöffnet, aber erst in der Folge wurden kirchenrechtliche Ausführungsbestimmungen zur Verwirklichung der Konzilsbeschlüsse erlassen. Papst Paul VI. veröffentlichte am 18. Juni 1967 das Apostolische Schreiben „Sacrum Diaconatus ordinem“, in dem der rechtliche Rahmen zur Weiterentwicklung des Diakonats in der Weltkirche abgesteckt wird.30 Am 15. August 1972 wurden zwei weitere Erlässe von Paul VI. veröffentlicht: das Motu Proprio „Ministeria quaedam“ sowie das Motu Proprio „Ad pascendum“31, die die kirchenrechtlichen Bestimmungen bezüglich der Weihestufe des Diakonats ergänzen. Diese sind ebenso wie die vorhergehenden Dokumente in die am 22. Februar 1998 veröffentlichten Grundnormen für die Ausbildung der Ständigen Diakone und das Direktorium für den Dienst und das Leben der Ständigen Diakone eingeflossen.32
1Algirdas Jurevičius, Zur Theologie des Diakonats. Der Ständige Diakonat auf der Suche nach eigenem Profil (= Schriften zur Praktischen Theologie, Bd. 3), Hamburg 2004, 20
2Gerhard Ludwig Müller, zitiert bei Wolfgang Allhorn, Der Diakonat in der frühen Kirche. In: Günter Riße et. al., Boten einer neuen Zeit. 50 Jahre Ständige Diakone im Erzbistum Köln, Paderborn 2018, 75
3Jurevičius, Zur Theologie des Diakonats, 27
4Hippolyt, Traditio Apostolica 8, zitiert bei Riße, Boten einer neuen Zeit, 81–82
5Riße, Boten einer neuen Zeit, 82
6Vgl. ebd., 78–79
7Ebd., 79–81
8Vgl. dazu: Georg Predel, Veränderte soziale Wirklichkeit – verändertes Amt. Zum Niedergang des Diakonates als eigenständigem Amt am Beispiel der Kirche Galliens im 4.–7. Jahrhundert. In: Klemens Armbruster, Matthias Mühl (Hg.), Bereit wozu? Geweiht für was? Zur Diskussion um den Ständigen Diakonat, Freiburg 2009, 63–94
9Vgl. Stefan Sander, Das Amt des Diakons. Eine Handreichung, Freiburg 2013, 81–87
10Günter M. Lux, Selige und heilige Diakone, Wien 2008
11Christoph Schönborn, Geleitwort. In: Lux, Selige und heilige Diakone, 5–6
12Lux, Selige und heilige Diakone, 29
13Ebd., 31
14Ebd.,
15Gebet zum hl. Cyriakus. Basilika Vierzehnheiligen. In: Riße, Boten einer neuen Zeit, 74
16Ebd., 44–45
17Hymnus De Nativitate 11,6–8. Zitiert nach: Riße, Boten einer neuen Zeit, 84
18Vgl. ebd., 119–121
19Joachim Oepen, Der Diakonat vom Frühmittelalter bis zum 18. Jahrhundert. In: Riße, Boten einer neuen Zeit, 93
20Vgl. Jurevičius, Zur Theologie des Diakonats, 61–62
21Vgl. Leonhard Lehmann, Franziskus – ein Aussteiger seiner Zeit. In: Diaconia Christi 51/ 2016, 100
22Riße, Boten einer neuen Zeit, 168
23Karl Rahner, Herbert Vorgrimler, Diaconia in Christo. Über die Erneuerung des Diakonats (Questiones disputatae, Band 15/16), Freiburg 1962, 299
24Vgl. Jurevičius, Zur Theologie des Diakonats, 86
25Zweites Vatikanisches Konzil, Lumen gentium. Dogmatische Konstitution über die Kirche, Kapitel III, Nr. 29
26Zweites Vatikanisches Konzil, Ad gentes. Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche, Kapitel II, Nr. 16. Vgl. Peter Hünermann, Hans-Joachim Sander, Guido Bausenhart, Herders Theologischer Kommentar zum Zweiten Vatikanischen Konzil, Bände 1 u. 2, Freiburg 2004
27Vgl. Bernd Lunglmayr, Der Diakonat. Kirchliches Amt zweiter Klasse?, Innsbruck-Wien 2002, 16–17
28Peter Hünermann, Theologischer Kommentar zum Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche Ad gentes. In: Herders Theologischer Kommentar, Bd. 4, Freiburg-Basel-Wien