Barbara Klein

Hilfsmittel, Assistive Technologien und Robotik


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zum Teil zusammen mit ihren Angehörigen, gepflegt. Die folgende Abbildung (image Abb. 1.1) verdeutlicht das Auftreten einer vermehrten Pflegebedürftigkeit im Alter.

      Während die Quote bei der Altersgruppe 65–69 Jahre bei 4 % liegt, sind die 80- bis 84-Jährigen schon fast zu einem Fünftel betroffen, bei den 90-Jährigen und Älteren sind es 70,7 %, wobei Frauen mit einem Anteil von 75 % deutlich häufiger pflegebedürftig sind als Männer mit weniger als 58 %.

      Mit einem höheren Lebensalter wird der menschliche Körper auch anfälliger für Krankheiten. Häufig auftretende chronische Erkrankungen sind die des Herz-Kreislaufsystems, Krebs-, Lungen- und Muskelskeletterkrankungen. Weitere typische Alterskrankheiten, also körperliche und seelische Beeinträchtigungen, die vor allem im höheren Lebensalter auftreten, sind: Demenz und Alzheimer, Depressionen (psychische Erkrankungen), aber auch Arthrose, Rheuma oder Osteoporose. All diese wirken sich auf die Lebensqualität aus. Mit dem Alter einhergehende Funktionsverluste

      Abb. 1.1: Pflegequoten nach Altersgruppen und Geschlecht (Anteil in Prozent) im Jahr 2017 (Statistisches Bundesamt 2018a, S. 20)

      des Sehens, Hörens und der Mobilität schränken den Aktionsradius häufig ein. Weitere Gesundheitsprobleme können auch die Folge vermehrter Stürze oder Inkontinenz sein (RKI 2015, S. 411).

      In der Altersgruppe 80 Jahre und älter der Menschen mit Schwerbehinderungen sind mehr Frauen als Männer schwerbehindert (58 %: 42 %). Schwerbehinderung ist dabei nicht immer mit Pflegebedürftigkeit gleichzusetzen. Gleichwohl gibt es zum Teil vergleichbare Bedarfe, was die Unterstützung mit Assistiven Technologien und Hilfsmitteln angeht.

      Abb. 1.2: Verteilung von Schwerbehinderungen in Deutschland nach Altersgruppen und Geschlecht im Jahr 2015 (Statistisches Bundesamt 2017; eigene Berechnung)

      1.2 Begriffsklärung: Assistive Technologien, Hilfsmittel, Robotik und viele mehr

      Wie bei der babylonischen Sprachverwirrung gibt es für die in diesem Buch vorgestellten Technologien und Konzepte unterschiedliche Begriffe. Die zurzeit wichtigsten werden kurz vorgestellt, bevor die Hilfsmittel – als verordnungsfähige Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung – detailliert erläutert werden:

      1. Assistive Technologien – der Oberbegriff der Weltgesundheitsorganisation (WHO) (image Kap. 1.2.1)

      2. Hilfsmittel (image Kap. 1.2.2)

      3. Medizinprodukte (image Kap. 1.2.3)

      4. Altersgerechte Assistenzsysteme (image Kap. 1.2.4)

      5. Robotik, Apps und andere Entwicklungen (image Kap. 1.2.5)

      6. Teilhabe, Inklusion und Barrierefreiheit (image Kap. 1.2.6)

      7. Universal Design, Inclusive Design und Design für Alle (image Kap. 1.2.7)

      8. Zwei-Sinne-Prinzip (image Kap. 1.2.8)

      9. Das Konzept der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) (image Kap. 1.2.9)

      1.2.1 Assistive Technologien – der Oberbegriff der Weltgesundheitsorganisation (WHO)

      Der Begriff »Assistive Technologien« oder »Unterstützende Technologien« ist ein Oberbegriff der WHO und sicherlich am umfassendsten angelegt, da er sowohl die unterschiedlichsten Technologien als auch Konzepte umfasst, die ein selbstständiges Leben im Alter oder bei Behinderung ermöglichen.

      Mit Assistiven Technologien ist die Bandbreite der technischen Hilfsmittel und Hilfen zum täglichen Leben gemeint: Mobilitätshilfen sowie Sitz- und Lagerungshilfen, Hilfen zur Umgebungssteuerung und zur Barrierefreiheit des Wohnumfelds, Arbeitsplatzanpassungen, Prothetik und Orthetik, sensorische Hilfen für Hörgeschädigte und Gehörlose und Unterstützte Kommunikation. Ebenso zählen dazu aber auch organisatorische Konzepte wie Telecare und Telehealth (Connell et al. 2008, S. 9).

      Der Bereich der Assistiven Technologien hat dabei in den letzten Jahren massive technologische Entwicklungsschübe erfahren. Neben den Biotechnologien spielt dabei u. a. auch die Robotik zunehmend eine Rolle. Exemplarisch sind hier robotische Systeme wie Exoskelette zu nennen, die Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer beim Gehen unterstützen können (image Kap. 4), oder auch emotionale Roboter, die z. B. bei Menschen mit einer demenziellen Erkrankung eingesetzt werden können (image Kap. 5).

      1.2.2 Hilfsmittel

      In Deutschland wird anstelle des Begriffs Assistive Technologien vor allem der Begriff »Hilfsmittel«, manchmal auch »technische Hilfsmittel«, verwendet. Der Begriff Hilfsmittel wird in der Gesetzgebung und den dazugehörigen Verordnungen benutzt – die Terminologie Assistive Technologien taucht hier nicht auf. Hilfsmittel sind eine verordnungsfähige Leistung der Kranken- und Pflegeversicherung und können auch auf anderen Gesetzesgrundlagen basieren, auf die hier nicht eingegangen wird. Das Unterkapitel 1.4 (image Kap. 1.4) setzt sich dabei detailliert mit der Definition, der Verordnung, der Finanzierung und dem Prozess der Hilfsmittelversorgung auseinander.