Torsten Katschemba

Prüfungswissen Fachkraft/Servicekraft für Schutz und Sicherheit Band 2


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6.2 Beispielprüfung II

       6.3 Lösungen

      Stichwortverzeichnis

       1 Einleitung

      Die Veröffentlichung ist vorrangig zur Unterstützung der Berufsausbildung in den Berufen „Fach- und Servicekraft für Schutz und Sicherheit“ gedacht. Die Idee zu diesem Werk entstand nach Befragungen von Absolventen beider Berufsausbildungen sowie nach einschlägiger Literaturrecherche. Diese ergaben, dass es zwar umfangreiche Literatur zu den von der Zentralstelle für Prüfungsaufgaben Nord-West vorgegebenen Inhalten1 des Prüfungsbereiches „Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste“ gibt, es fehlt jedoch in allen Werken eine direkte Heranführung des Lesers an die konkreten, komplexen Prüfungsanforderungen. Diese Lücke soll durch diese Veröffentlichung geschlossen werden. Sie soll zudem weiteren Nutzern die Möglichkeit bieten, sicherheitsrelevante und berufstypische Rechtsaufgaben im geforderten Umfang zu bearbeiten.

      Nachfolgend wird auf die Gesamtprüfungsregelungen der beiden Berufsbilder Fach- und Servicekraft für Schutz und Sicherheit eingegangen. Beide Berufe sind dem kaufmännischen Teil der Abschlussprüfungen der Industrie- und Handelskammern zugeordnet. Auf den entsprechenden Kammerseiten sind Termine dann auch zu finden.

      Die vier schriftlichen Prüfungsteile in der Berufsausbildung zur „Servicekraft für Schutz und Sicherheit“ werden in der Regel während des zweiten Ausbildungsjahres, im Zeitraum von Mitte des Monats April bis Mitte des Monats Mai, an zwei aufeinanderfolgenden Tagen bundeseinheitlich abgelegt. Das fallbezogene Fachgespräch erfolgt dann im Anschluss, je nach Festlegung der prüfenden Industrie- und Handelskammer, in der Regel in den Monaten Juni/Juli.

Abschlussprüfung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit (SKSS)
PrüfungsteileZeitGewichtungBestehensregelungen
Situationsgerechtes Verhalten und Handeln60 Min.20 %Kein ungenügend (6)Mindestens ausreichend (4)
Anwendung von Rechtsgrundlagen90 Min.30 %Mindestens ausreichend (4)
Wirtschafts- und Sozialkunde (WiSo)45 Min.10 %Kein ungenügend (6)
Durchführung von Schutz u. Sicherheitsmaßnahmen45 Min.30 %40 %Kein ungenügend (6)
Fallbezogenes Fachgespräch20 Min70 %Kein ungenügend (6)
Mindestens zwei weitere Fächer (außer Recht) ausreichend (4)
Darstellung 1: Gewichtungs- und Bestehensregelungen SKSS

      Entscheidend und spezifisch bei der „Servicekraft für Schutz und Sicherheit“ ist, dass der Prüfungsteil „Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste“ ein sogenanntes Sperrfach darstellt. Das heißt, sobald die Prüflinge nicht die für die Note „Ausreichend“ notwendigen fünfzig Prozent der Prüfungsleistung erreichen, ist die Gesamtprüfung nicht bestanden. Bedenkt man dabei, dass gerade die Ausbildungsberufe mit einer zweijährigen Ausbildungszeit auch für Bewerber mit geringeren schulischen Vorleistungen die Chance eines vollwertigen Anschlusses eröffnen sollen2, stellt sich die Frage nach der Notwendigkeit einer solchen Regelung. Gerade die Anforderungen in Recht stellen für viele Auszubildende eine große Hürde dar.

      In der zweigeteilten Abschlussprüfung der dreijährigen Berufsausbildung zur „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ findet im ersten Teil die schriftliche Prüfung im Bereich „Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste“ statt. Dies erfolgt parallel zur „Servicekraft“ und mit gleichem Inhalt sowie gleichem Bewertungsmodus. Allerdings sind Gewichtung und Einfluss auf das Gesamtprüfungsergebnis hier vollkommen anders. „Fachkraft“ könnte man daher auch mit weit weniger als fünfzig von hundert Punkten bei der „Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste“ werden. Geschuldet ist diese Tatsache wohl in erster Linie berufsbildungsrechtlicher Regelungen aufgrund der Besonderheit der zweigeteilten Prüfung.

Abschlussprüfung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit (FKSS)
PrüfungsteileZeitGewichtungBestehensregelungen
Teil I
Situationsgerechtes Verhalten und Handeln60 Min.20 %Keine spezielle NotenregelungTeil I und II: Mindestens ausreichend (4)
Anwendung von Rechtsgrundlagen90 Min.20 %
Teil II
Wirtschafts- und Sozialkunde (WiSo)60 Min.10 %Kein Ungenügend (6)Mind. ausreichend (4)
Konzepte für Schutz und Sicherheit90 Min.30 %Mindestens Ausreichend (4)
Sicherheitsorientiertes Kundengespräch30 Min.20 %Kein Ungenügend (6)
Zusätzlich im Teil II: WiSo oder Sicherheitsorientiertes Kundengespräch = ausreichend (4)
Darstellung 2: Gewichtungs- und Bestehensregelungen FKSS

      Abschließend zu den Übersichten der Gewichtungs- und Bestehensregelungen für beide Berufsbilder ist zu erwähnen, dass bei der zweijährigen Berufsausbildung zur „Servicekraft für Schutz und Sicherheit“ nach wie vor eine Zwischenprüfung vorgesehen und durchgeführt wird. Diese findet in der Regel im Monat März des ersten Ausbildungsjahres statt und beinhaltet ebenfalls rechtliche Thematiken. Anforderungsniveau und Inhalte unterscheiden sich hier wesentlich von denen der Abschlussprüfung. Auf diesen Prüfungsteil wird in den Kapiteln 5 und 6 des vorliegenden Werkes eingegangen. Bei der Ausbildung zur „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ entfällt seit der neuen Verordnung über die Berufsausbildung aus 2008 die Zwischenprüfung aufgrund der Zweiteiligkeit der Abschlussprüfung.

      Neben den Verordnungen über die Berufsausbildungen zur „Fach- bzw. Servicekraft für Schutz und Sicherheit“3 bietet der Prüfungskatalog der Zentralstelle für Prüfungsaufgaben der Industrie- und Handelskammern Nord-West (ZPA Nord-West), der ebenfalls 2009 herausgegeben wurde, wichtige Hinweise.

      Des Weiteren wurden im Folgenden die Prüfungsergebnisse für die „Fach- und Servicekraft für Schutz und Sicherheit“ der Abschlussprüfungen Sommer 2010 bis Sommer 2020 ausgewertet.

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      Darstellung 3: Ergebnisse der Prüfungen Sommer 2010 bis Sommer 2020 nach der Prüfungsstatistik der IHK

      Die Auswertung von neunzehn Abschlussprüfungen auf Grundlage der im Internet verfügbaren Prüfungsstatistik der Industrie- und Handelskammern ergab im Prüfungsbereich Rechtsgrundlagen mit Abstand die schwächsten Leistungen. Über die tatsächlichen Ursachen dieser Entwicklung kann nur gemutmaßt werden, da es dazu bisher keine belastbaren Unterlagen gibt.

      Ziel dieses Werkes ist es daher unter anderem, den Lesern eine einheitliche und übersichtliche Gesamtdarstellung an die Hand zu geben, um den Prüfungsbereich Rechtsgrundlagen sicher und umfassend zu bearbeiten. Ausgehend von den Ausführungen zu den „Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste“ im Fachkompetenzbuch4, wird die fachkompetente Bearbeitung komplexer Prüfungssachverhalte erläutert. Schwerpunkte stellen dabei die verschiedenen Herangehensweisen zur Fallbearbeitung dar. Auf Grundlage der bisherigen Prüfungsaufgaben werden abschließend Beispielsachverhalte bearbeitet, die den Prüflingen als Muster dienen sollen. Ziel ist es, die Leser in die Lage zu versetzen, komplexe Prüfungssachverhalte erfolgreich zu bearbeiten.