Schutz und Sicherheit hat einen aktiven Beitrag an der Entstehung des Werkes geleistet. Seitens des Arbeitskreises gab es für diese Veröffentlichung eine Reihe von Hinweisen zu Aufgabenstellung und Herangehensweise in der Erarbeitung der Prüfungsaufgaben sowie deren Bewertung. Hierfür gilt dem Arbeitskreis ein ganz besonderer Dank. Die konstruktiven Hilfen wurden aufgegriffen, an geeigneter Stelle in diesem Werk eingebracht und für die Leser optisch hervorgehoben.
Gegliedert ist die vorliegende Veröffentlichung in sechs Teile. Zuerst wird ein Einblick in die Anforderungen des Prüfungsbereiches „Anwendung von Rechtsgrundlagen“ gegeben. Danach erfolgt eine Darstellung der Inhalte bisheriger Prüfungen bis zur Sommerprüfung 2020. Im Hauptteil erfolgen ausgehend von den Darstellungen im Fachkompetenzbuch Hinweise für die Fallbearbeitung. Auf Grundlage der bisherigen Prüfungsaufgaben werden anschließend Beispielfälle bearbeitet, die den Lesern als Muster dienen. Darüber hinaus wird den zukünftigen „Servicekräften für Schutz und Sicherheit“ ein Einblick in die ausschließlich für sie erforderliche Zwischenprüfung gegeben.
Darstellung 4: Aufbau des Werkes
Zielgruppe des vorliegenden Werkes sind in erster Linie Auszubildende, Umschüler und Weiterbildende zur „Fachkraft bzw. Servicekraft für Schutz und Sicherheit“, die sich auf den Prüfungsbereich „Rechtsgrundlagen für Schutz und Sicherheit“ bzw. die Zwischenprüfung vorbereiten wollen. Des Weiteren sind Lehrer, Ausbilder und Prüfer angesprochen, um den vorgenannten Personenkreis zielsicher durch die Prüfung führen sowie sachgerecht bewerten zu können. An Stellen im Buch, wo geschlechtsneutrale Formulierungen aus Gründen der Lesbarkeit unterbleiben, sind ausdrücklich stets alle Geschlechter angesprochen.
2 Prüfungsbereich Anwendung von Rechtsgrundlagen
Der Prüfungsbereich „Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste“ ist Bestandteil der schriftlichen Abschlussprüfung der Berufe „Fach- und Servicekraft für Schutz und Sicherheit“. Um die Aufgabenstellungen im Recht entsprechend lösen zu können, ist zunächst das Anforderungsprofil an die Prüfung zu analysieren. Die „Verordnungen über die Berufsausbildung zur Fach- bzw. Servicekraft für Schutz und Sicherheit“ vom 21. Mai 2008 enthalten dazu folgende Vorgaben5:
„Der Prüfling soll nachweisen, dass er
a) Gefährdungssituationen und Rechtsverstöße erkennen und rechtlich bewerten sowie
b) Handlungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Rechte von Personen und Institutionen darstellen kann; …“
In beiden Prüfungsverordnungen befindet sich der wortgleiche Text, weshalb es bisher auch typisch war, dass die Prüfungsaufgaben für beide Berufe identisch ausfielen. In der jeweils 90 Minuten andauernden Prüfung sollen berufstypische Rechtsaufgaben bearbeitet werden Der Prüfungsbereich hat allerdings jeweils unterschiedliche Auswirkungen auf das Prüfungsergebnis. Bei der „Servicekraft für Schutz und Sicherheit“ wird er zum einem mit 30 Prozent von 100 gewichtet und zum anderen müssen zum Bestehen mindestens ausreichende Ergebnisse (50 Punkte von 100) erzielt werden.6
Bei der „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ beträgt die Wichtung 20 Prozent von 100. Weitere Einschränkungen gibt es hier nicht.7 Dies ist wohl insbesondere dem Umstand geschuldet, dass der rechtliche Prüfungsbereich im ersten Teil der zweigeteilten Abschlussprüfung zur Fachkraft stattfindet. Das führt in der Praxis hin und wieder zu erklärungsbedürftigen Nachfragen von Ausbildenden, die beide Berufe anbieten.
Fachkraftfür Schutz und Sicherheit | Servicekraftfür Schutz und Sicherheit |
Teil 1 der Abschlussprüfung | Abschlussprüfung |
Gewichtung: 20 Prozent | Gewichtung: 30 Prozent |
Mindestanforderung: Keine | Mindestanforderung: Ausreichend (4) |
Darstellung 5: Unterschiede in den Anforderungen im Prüfungsteil „Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste“ |
Neben den genannten Unterschieden gibt es natürlich in erster Linie eine Menge von Gemeinsamkeiten in den Anforderungen. Die Prüfungen beinhalten grundsätzlich zwei Sachverhalte mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen. Jeder Sachverhalt ist auf fünfzig Punkte angelegt, so dass jede Prüfung einhundert erreichbare Punkte beinhaltet.
Fachkraftfür Schutz und Sicherheit | Servicekraftfür Schutz und Sicherheit |
– 90 Minuten Bearbeitungszeit– Zwei Fälle, die sich inhaltlich nach jeder Frage fortführen– Je Fall drei bis sechs Aufgabenstellungen/Fragen– Je Aufgabenstellung 6 bis 30 Punkte– 100 erreichbare Punkte (50 Punkte je Fall) | |
Darstellung 6: Gemeinsamkeiten in den Anforderungen im Prüfungsteil „Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste“ |
Wer sich ernsthaft mit den Prüfungsanforderungen auseinandersetzen möchte, kommt nicht um die Literatur der „Prüfungskataloge für die IHK-Abschlussprüfungen“ herum. Durch die Zentralstelle für Prüfungsaufgaben der Industrie- und Handelskammern (ZPA Nord-West) wurden für jeden der beiden Ausbildungsberufe Schutz und Sicherheit solche Kataloge erstellt und herausgegeben. Die Inhalte konkretisieren die Themenkreise und sind in Hinblick auf eine gezielte Prüfungsvorbereitung von besonderer Bedeutung.
Lernfeldbezug | Themenbereiche |
---|---|
Rechtsgrundlagen des Handlungsrahmens für Sicherheitsdienste beachten und anwenden.Lernfelder 3,5 | Gewerbeordnung, BewachungsverordnungBerufsgenossenschaftliche VorschriftenStrafgesetzbuch |
Rechte von Personen und Institutionen beachten.Lernfeld 5 | GrundgesetzKunsturhebergesetzArbeitsschutzgesetzeSelbsthilferechteBürgerliches Gesetzbuch |
Gefährdungssituationen rechtlich bewerten.Lernfeld 5 | Berufsgenossenschaftliche Vorschriften |
Rechtsverstöße erkennen und beurteilen.Lernfeld 5 | Rechtsgrundlagen des Straf- und StrafverfahrensrechtsVorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches |
Darstellung 7: Inhalte des Prüfungskataloges des ZPA Nord-West |
Die Themenkreise ergeben sich aus der Interpretation des Ausbildungsrahmenplans sowie der Zuordnung der Inhalte durch den zuständigen Fachausschuss. Die genannten Gesetze, Verordnungen, Abkommen und sonstigen Regelungen sind jeweils in der zum Prüfungstermin gültigen Fassung anzuwenden. Sie sind auch dann zu beachten, wenn dies nicht ausdrücklich vermerkt ist. Fragenkomplexe, die auf Arbeitsvorgänge in den jeweiligen Ausbildungsbetrieben abstellen sind nur insofern für den schriftlichen Teil der Prüfung relevant, als es sich um allgemein gültige Zusammenhänge handelt.8
Der Prüfungskatalog ist nach einem bestimmten Schema aufgebaut. Er unterscheidet nach Fragenkomplex, Themenkreis/Inhalte/Erläuterungen und gibt Beispiele für betriebliche Handlungen. Der Aufbau soll an dem nachfolgenden Auszug aus dem Prüfungsbereich „Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste“ visualisiert werden.
Fragenkomplex | Themenkreis, Inhalte, Erläuterungen | Beispiele für betriebliche Handlungen |
---|---|---|
Rechtsverstöße erkennen und beurteilenLF 5 | Rechtsgrundlagen des Straf- und Strafverfahrensrechts und ergänzende Vorschriften des bürgerlichen Rechts | Sachverhalt auf– tatbestandsmäßiges,– rechtswidriges und– schuldhaftesVerhalten prüfen.Des Weiteren:– Begehungs- und Unterlassungstatbestände kennen– Straftaten, rechtswidrige Taten und unerlaubte Handlungen rechtlich bewerten– Detaillierte Beschreibung der Tatbestandsmerkmale.… |
Darstellung 8: Beispieltext aus dem Prüfungskatalog
|