Torsten Katschemba

Prüfungswissen Fachkraft/Servicekraft für Schutz und Sicherheit Band 2


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solchen Prüfungssachverhalt erahnen. Bei jeder Prüfung erhält der Prüfling einen Aufgabenbogen mit zwei sich fortschreibenden Sachverhalten, die in der Prüfung vollständig zu bearbeiten sind. Zu jedem Sachverhalt gibt es bis zu sechs Fragestellungen in unterschiedlichen Anforderungsbereichen.

BezeichnungInhaltUmfang
AufgabenbogenZwei sich fortschreibende SachverhalteJe 3–4 Seiten DIN A4
Je Sachverhalt und nach jeder Fortschreibung erfolgt eine Aufgabenstellung.Je 3–6 Aufgaben
Darstellung 9: Inhalt und Umfang der Prüfungsfälle

      Der zur Verfügung stehende Zeitrahmen zur Erarbeitung der Sachverhaltslösungen wird unterschiedlich gesehen. Den Prüfungsteilnehmern stehen 90 Minuten Gesamtbearbeitungszeit zur Verfügung. Die Anzahl der zu bearbeitenden Aufgaben schwankt zwar; jedoch hat dies keinen wesentlichen Einfluss, da beide Sachverhalte mit 50 Punkten angesetzt sind. Anstelle von mehr Aufgaben sind manche Aufgaben umfangreicher und/oder nochmals unterteilt.

      Für die Bewertung der Prüfung im Bereich „Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste“ machen die Verordnungen über die Berufsausbildung zur „Fach- bzw. Servicekraft für Schutz und Sicherheit“ keine direkten Vorgaben. In der Umsetzungsempfehlung des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK)9 wird die Gewichtung in der Bewertung auf Basis des 100-Punkte-Modus der IHK empfohlen. In jedem der beiden Sachverhalte waren bisher jeweils fünfzig Punkte zu erreichen.

      Die Auswertung der bisherigen Prüfungen ergab, dass sich die Inhalte in vier Kategorien einteilen lassen. Den Hauptanteil beanspruchen Fragestellungen zu konkreten Straftatbeständen. Fast gleichauf sind Fragen zu zivilrechtlichen Ansprüchen und Jedermannsrechten. Sonstige Fragestellungen haben sich bisher mit dem Gewerbe-/Bewachungsrecht, dem Waffengesetz, der DGUV-Vorschrift 23 sowie der Unterscheidung von öffentlichem/privatem Recht befasst.

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      Darstellung 10: Verteilung der Themenkomplexe in den Prüfungen Sommer 2009 bis Sommer 2020

      Das so gewonnene Bild von den Anforderungen der bisherigen Prüfungen lässt die anspruchsvolle Prüfung in einen machbaren und überschaubaren Bereich rücken. Exemplarisch sind in der nachfolgenden Abbildung die Inhalte der Sommerprüfung 2020 dargestellt.

Straftatbestände66 PunkteZivilrecht18 PunkteJedermannsrechte10 PunkteSonstiges06 Punkte
HausfriedensbruchGefährliche KörperverletzungBrandstiftungMissbrauch von NotrufenSachbeschädigungSchwerer RaubFreiheitsberaubungSelbsthilfe des BesitzersSchadenersatz aus unerlaubter HandlungNotwehrUnerlaubtes Führen von Schusswaffen
Darstellung 11: Beispielhafte Inhalte der Sommerprüfung 2020

      Bei einer detaillierten Betrachtung der bisherigen Abschlussprüfungen nach der vorgenannten Einteilung in die Bereiche Strafrecht, Zivilrecht, Jedermannsrechte und Sonstiges lässt sich der Anspruch noch näher bestimmen und erkennen.

Strafrecht
Straftatbestände – inklusive aller Stadien und Beteiligungsformen – Reihenfolge nach HäufigkeitHäufigkeit der AbforderungAnzahl zu erreichender Punkte
Körperverletzung (alle Formen)2504–13
Sachbeschädigung2404–12
Hausfriedensbruch1704–15
Diebstahl (alle Formen)1407–14
Nötigung1204–15
Beleidigung0604–07
Urkundenfälschung0604–07
Betrug0507–15
Branddelikte (alle Formen)0607–10
Amtsanmaßung0405–10
Hehlerei0405–12
Erschleichen von Leistungen0404–10
Raub0410–15
Räuberischer Diebstahl0307–12
Unterlassen (alle Delikte des Unterlassens)0304–10
Verletzung des Briefgeheimnisses0212
Ausspähen von Daten0108
Unerlaubte Bildaufnahmen0110
Unterlassene Hilfeleistung0110
Erpressung0112
Unerlaubter Gebrauch eines Fahrzeuges0108
Üble Nachrede0108
Begünstigung0108
Freiheitsberaubung0110
Missbrauch von Notrufen u. a.0110
Darstellung 12: Häufigkeit der strafrechtlichen Tatbestände in den bisherigen Prüfungen und deren Bewertung

      Bei der Betrachtung der Anzahl der zu erreichenden Punkte fällt auf, dass zum Teil ein weiter Bereich von vier bis zu fünfzehn Punkten auf einen Straftatbestand entfällt.

Zivilrecht
AnspruchHäufigkeit der AbforderungAnzahl zu erreichender Punkte
Herausgabeanspruch – Selbsthilfe des Besitzers1203–20
Schadenersatzanspruch – Unerlaubte Handlung1204–25
Gutgläubiger Erwerb einer Sache0107
Darstellung 13: Häufigkeit zivilrechtlicher Anspruchsgrundlagen in den bisherigen Prüfungen und deren Bewertung

Jedermannsrechte
RechtHäufigkeit der AbforderungAnzahl zu erreichender Punkte
Notwehr1204–10
Vorläufige Festnahme nach StPO1205–10
Selbsthilfe nach BGB0410–12
Notstand0208–10
Darstellung 14: Häufigkeit der Jedermannsrechte in den bisherigen Prüfungen und deren Bewertung

Sonstiges
InhaltHäufigkeit der AbforderungAnzahl zu erreichender Punkte
Gewerbeordnung/Bewachungsverordnung0605–09
DGUV-Vorschrift 230306–07
Waffengesetz0405–08
Unterschied Öffentliches Recht zu Privatrecht0106
Darstellung 15: Häufigkeit der sonstigen Aufgabenbereiche in den bisherigen Prüfungen und deren Bewertung

      Anzumerken ist, dass es sich um Aufstellung von Prüfungsinhalten aus dem Zeitraum der letzten zwanzig Prüfung seit der Sommerprüfung 2009, also seit der Prüfungsverordnung aus 2008, handelt. Entscheidend für die Vorbereitung auf die Prüfung und deren möglicher Inhalt ist immer der Prüfungskatalog der ZPA Nord-West.

       Prüfungshinweis

      Seitens des Bundesarbeitskreises der Lehrer für Schutz und Sicherheit wird angemerkt, dass die Anzahl der zu erreichenden Punkte in den Prüfungsbereichen sehr schwankt. Hier sollte der Erstellungsausschuss für Prüfungen bei der ZPA Nord-West in die Pflicht genommen werden.

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