solchen Prüfungssachverhalt erahnen. Bei jeder Prüfung erhält der Prüfling einen Aufgabenbogen mit zwei sich fortschreibenden Sachverhalten, die in der Prüfung vollständig zu bearbeiten sind. Zu jedem Sachverhalt gibt es bis zu sechs Fragestellungen in unterschiedlichen Anforderungsbereichen.
Bezeichnung | Inhalt | Umfang |
---|---|---|
Aufgabenbogen | Zwei sich fortschreibende Sachverhalte | Je 3–4 Seiten DIN A4 |
Je Sachverhalt und nach jeder Fortschreibung erfolgt eine Aufgabenstellung. | Je 3–6 Aufgaben | |
Darstellung 9: Inhalt und Umfang der Prüfungsfälle |
Der zur Verfügung stehende Zeitrahmen zur Erarbeitung der Sachverhaltslösungen wird unterschiedlich gesehen. Den Prüfungsteilnehmern stehen 90 Minuten Gesamtbearbeitungszeit zur Verfügung. Die Anzahl der zu bearbeitenden Aufgaben schwankt zwar; jedoch hat dies keinen wesentlichen Einfluss, da beide Sachverhalte mit 50 Punkten angesetzt sind. Anstelle von mehr Aufgaben sind manche Aufgaben umfangreicher und/oder nochmals unterteilt.
2.2 Auswertung bisheriger Prüfungen
Für die Bewertung der Prüfung im Bereich „Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste“ machen die Verordnungen über die Berufsausbildung zur „Fach- bzw. Servicekraft für Schutz und Sicherheit“ keine direkten Vorgaben. In der Umsetzungsempfehlung des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK)9 wird die Gewichtung in der Bewertung auf Basis des 100-Punkte-Modus der IHK empfohlen. In jedem der beiden Sachverhalte waren bisher jeweils fünfzig Punkte zu erreichen.
Die Auswertung der bisherigen Prüfungen ergab, dass sich die Inhalte in vier Kategorien einteilen lassen. Den Hauptanteil beanspruchen Fragestellungen zu konkreten Straftatbeständen. Fast gleichauf sind Fragen zu zivilrechtlichen Ansprüchen und Jedermannsrechten. Sonstige Fragestellungen haben sich bisher mit dem Gewerbe-/Bewachungsrecht, dem Waffengesetz, der DGUV-Vorschrift 23 sowie der Unterscheidung von öffentlichem/privatem Recht befasst.
Darstellung 10: Verteilung der Themenkomplexe in den Prüfungen Sommer 2009 bis Sommer 2020
Das so gewonnene Bild von den Anforderungen der bisherigen Prüfungen lässt die anspruchsvolle Prüfung in einen machbaren und überschaubaren Bereich rücken. Exemplarisch sind in der nachfolgenden Abbildung die Inhalte der Sommerprüfung 2020 dargestellt.
Straftatbestände66 Punkte | Zivilrecht18 Punkte | Jedermannsrechte10 Punkte | Sonstiges06 Punkte |
HausfriedensbruchGefährliche KörperverletzungBrandstiftungMissbrauch von NotrufenSachbeschädigungSchwerer RaubFreiheitsberaubung | Selbsthilfe des BesitzersSchadenersatz aus unerlaubter Handlung | Notwehr | Unerlaubtes Führen von Schusswaffen |
Darstellung 11: Beispielhafte Inhalte der Sommerprüfung 2020 |
Bei einer detaillierten Betrachtung der bisherigen Abschlussprüfungen nach der vorgenannten Einteilung in die Bereiche Strafrecht, Zivilrecht, Jedermannsrechte und Sonstiges lässt sich der Anspruch noch näher bestimmen und erkennen.
Strafrecht | ||
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Straftatbestände – inklusive aller Stadien und Beteiligungsformen – Reihenfolge nach Häufigkeit | Häufigkeit der Abforderung | Anzahl zu erreichender Punkte |
Körperverletzung (alle Formen) | 25 | 04–13 |
Sachbeschädigung | 24 | 04–12 |
Hausfriedensbruch | 17 | 04–15 |
Diebstahl (alle Formen) | 14 | 07–14 |
Nötigung | 12 | 04–15 |
Beleidigung | 06 | 04–07 |
Urkundenfälschung | 06 | 04–07 |
Betrug | 05 | 07–15 |
Branddelikte (alle Formen) | 06 | 07–10 |
Amtsanmaßung | 04 | 05–10 |
Hehlerei | 04 | 05–12 |
Erschleichen von Leistungen | 04 | 04–10 |
Raub | 04 | 10–15 |
Räuberischer Diebstahl | 03 | 07–12 |
Unterlassen (alle Delikte des Unterlassens) | 03 | 04–10 |
Verletzung des Briefgeheimnisses | 02 | 12 |
Ausspähen von Daten | 01 | 08 |
Unerlaubte Bildaufnahmen | 01 | 10 |
Unterlassene Hilfeleistung | 01 | 10 |
Erpressung | 01 | 12 |
Unerlaubter Gebrauch eines Fahrzeuges | 01 | 08 |
Üble Nachrede | 01 | 08 |
Begünstigung | 01 | 08 |
Freiheitsberaubung | 01 | 10 |
Missbrauch von Notrufen u. a. | 01 | 10 |
Darstellung 12: Häufigkeit der strafrechtlichen Tatbestände in den bisherigen Prüfungen und deren Bewertung |
Bei der Betrachtung der Anzahl der zu erreichenden Punkte fällt auf, dass zum Teil ein weiter Bereich von vier bis zu fünfzehn Punkten auf einen Straftatbestand entfällt.
Zivilrecht | ||
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Anspruch | Häufigkeit der Abforderung | Anzahl zu erreichender Punkte |
Herausgabeanspruch – Selbsthilfe des Besitzers | 12 | 03–20 |
Schadenersatzanspruch – Unerlaubte Handlung | 12 | 04–25 |
Gutgläubiger Erwerb einer Sache | 01 | 07 |
Darstellung 13: Häufigkeit zivilrechtlicher Anspruchsgrundlagen in den bisherigen Prüfungen und deren Bewertung |
Jedermannsrechte | ||
---|---|---|
Recht | Häufigkeit der Abforderung | Anzahl zu erreichender Punkte |
Notwehr | 12 | 04–10 |
Vorläufige Festnahme nach StPO | 12 | 05–10 |
Selbsthilfe nach BGB | 04 | 10–12 |
Notstand | 02 | 08–10 |
Darstellung 14: Häufigkeit der Jedermannsrechte in den bisherigen Prüfungen und deren Bewertung |
Sonstiges | ||
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Inhalt | Häufigkeit der Abforderung | Anzahl zu erreichender Punkte |
Gewerbeordnung/Bewachungsverordnung | 06 | 05–09 |
DGUV-Vorschrift 23 | 03 | 06–07 |
Waffengesetz | 04 | 05–08 |
Unterschied Öffentliches Recht zu Privatrecht | 01 | 06 |
Darstellung 15: Häufigkeit der sonstigen Aufgabenbereiche in den bisherigen Prüfungen und deren Bewertung |
Anzumerken ist, dass es sich um Aufstellung von Prüfungsinhalten aus dem Zeitraum der letzten zwanzig Prüfung seit der Sommerprüfung 2009, also seit der Prüfungsverordnung aus 2008, handelt. Entscheidend für die Vorbereitung auf die Prüfung und deren möglicher Inhalt ist immer der Prüfungskatalog der ZPA Nord-West.
Prüfungshinweis
Seitens des Bundesarbeitskreises der Lehrer für Schutz und Sicherheit wird angemerkt, dass die Anzahl der zu erreichenden Punkte in den Prüfungsbereichen sehr schwankt. Hier sollte der Erstellungsausschuss für Prüfungen bei der ZPA Nord-West in die Pflicht genommen werden.
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