Susanne Ahrndt

Auf eigenen Füßen


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Mix aus verschiedensten Angeboten stricken – das heißt Betreuung mittels

      ◆ Verwandten, Bekannten, Freunden,

      ◆ Nachbarschaftshilfe,

      ◆ Krippe,

      ◆ Kindertagesstätten,

      ◆ Hort,

      ◆ private Elterninitiativen,

      ◆ Tagesmutter,

      ◆ Kinderfrau,

      ◆ Au-pair,

      ◆ Babysitter,

      ◆ Notmütter.

      Siehe auch Info: Unterstützung bei der Kinderbetreuung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf

      Neben der Betreuung der Kinder gilt es aber auch beizeiten die Frage zu klären, wie der Haushalt gemanagt werden soll – das gilt bereits während der Gründungsphase und natürlich erst recht, wenn Sie als Praxisinhaberin selbstständig sind. Signalisiert die Familie Bereitschaft zur Mitarbeit – wunderbar! Aber damit ist es noch nicht getan. Sie sollten sich darüber klar werden, wie viel Zeit Ihr Haushalt benötigt, welche Arbeiten anfallen und wer welche Aufgaben übernimmt.

      Es gibt kein Patentrezept dafür, wie der Spagat zwischen Selbstständigkeit, Haushalt und Familie zu schaffen ist. Zu unterschiedlich sind die einzelnen Lebenssituationen. Um eine individuelle Lösung zu finden, sollten Sie zusammen mit Ihrer Familie die Fragen in der Checkliste: Den Haushalt organisieren durcharbeiten. Auf diese Weise erhalten Sie am besten einen Überblick, wie viel Zeit die familiären Pflichten in Anspruch nehmen. Die Checkliste ist zugleich eine gute Grundlage, um herauszufinden, ob Sie sich nicht doch Unterstützung durch eine Haushaltshilfe holen sollten.

      Siehe Checkliste: Den Haushalt organisieren

      Zugegeben: Eine gute Perle zu finden ist allerdings nicht einfach. Mund- zu-Mund-Propaganda oder Stellengesuche bzw. -angebote in Tageszeitungen oder Anzeigenblättern gehören zu den häufigsten Rekrutierungsmöglichkeiten. Eine forsa-Umfrage im Auftrag der Minijob-Zentrale zum Thema Haushaltshilfen im 21. Jahrhundert hat gezeigt, dass rund 74 % der Menschen in Deutschland, die eine Haushaltshilfe beschäftigen, sich auf die Empfehlung von Familienangehörigen, Freunden und Nachbarn verlassen. Oft ist jedoch diese Form der Suche nicht nur langwierig, sondern bleibt häufig auch erfolglos. Das zeigt sich auch in der genannten forsa-Umfrage: Rund zwei Drittel der Deutschen (68 %) sind der Meinung, dass es heutzutage schwierig ist, eine gute und vertrauensvolle Haushaltshilfe zu finden.

      Anbieter für haushaltsnahe Dienstleistungen sind Dienstleistungsagenturen, kleine Unternehmer oder auch Selbstständige. Links von Agenturen für haushaltsnahe Dienstleistungen und weiteren Anbietern findet man im Internet, wenn man z. B. unter Begriff Haushalthilfe gesucht recherchiert. Darüber hinaus kann es sich lohnen, beim örtlichen Hausfrauenbund, bei Wohlfahrtsverbänden oder bei Reinigungsdiensten, die heutzutage auch für private Haushalte häufig Dienstleistungen anbieten, nachzufragen.

      Eine deutschlandweite Suchmöglichkeit nach einer passenden Haushaltshilfe bietet zudem die Haushaltsjob-Börse der Minijob-Zentrale. Hier können Haushalte nach einer Haushaltshilfe nicht nur kostenfrei suchen, sondern diese auch direkt kontaktieren. Die Minijob-Zentrale ist außerdem die zentrale Anlaufstelle für geringfügig Beschäftigte im Haushalt und Unternehmen und übernimmt den Einzug sämtlicher Abgaben für einen haushaltsnahen 450-Euro-Minijobber wie u. a. die Pauschalbeträge zur Kranken- und Rentenversicherung, eine einheitlichen Pauschalsteuer und die Unfallversicherungsbeiträge.

      Informationen inklusive der Broschüre „Minijobs in Privathaushalten“ zum Downloaden und Kontakt: www.minijob-zentrale.de

      Neben einer wohltuenden Entlastung in Haushaltsangelegenheiten hilft eine Haushaltshilfe, die die Arbeit in einem Privathaushalt legal gegen Rechnung ausführt, auch beim Steuersparen. Wer einen selbstständigen Dienstleister oder eine Firma mit haushaltsnahen Dienstleistungen, wie z. B. putzen der Wohnung, beauftragt, oder eine Haushaltshilfe als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in eigenen Haushalt einstellt, kann dadurch seine Steuerschuld vermindern. Die in Rechnung gestellten Dienstleistungen können vom jeweiligen Haushalt mit 20 % der Aufwendungen von bis zu maximal 20,000 Euro/Jahr und damit bis zu einer Höhe von 4.000 Euro/Jahr in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Wer eine Haushaltshilfe im Rahmen eines Minijobs in seinen Privathaushalt angestellt hat, erhält 20 % der Aufwendungen, aber maximal 510 Euro pro Jahr als Steuerermäßigung.

      Informationen www.minijob-zentrale.de sowie bei Ihrem Steuerberater

      Noch ein Wort zu Gründerinnen, die mit Ehemann oder Lebenspartner in einem Zwei-Personen-Haushalt leben. Auch in einem kleinen Haushalt fällt Hausarbeit an, die erledigt werden muss. Wenn beide Partner beruflich derart eingespannt sind, dass die Zeit dafür fehlt, kann sich die Hausarbeit zu einer enormen Belastungsprobe entwickeln. Daher ein durchaus ernst gemeinter Ratschlag: Schätzen Sie den Zeitaufwand zur Führung Ihres kleinen Haushalts realistisch ein und überlegen Sie gemeinsam mit Ihrem Ehemann/Lebenspartner, z. B. den Bügeldienst von Wäschereien in Anspruch zu nehmen oder für ein paar Stunden pro Woche eine Haushaltshilfe zu engagieren. Sicherlich werden einige Zeitgenossen mit einem mitleidigen Lächeln darauf reagieren. Ignorieren Sie es einfach!

      Nicht nur für die privaten Belange sollten Frauen so viele Kontakte wie möglich knüpfen, sondern auch für berufliche Zwecke. Mittlerweile gibt es speziell für Existenzgründerinnen eine Vielzahl von Informationsangeboten und Netzwerken. Networking hat viele Facetten. Netzwerke sind nicht nur Anlaufstelle für neue Kontakte, sondern auch ideale Plattformen, um z. B. Erfahrungswissen auszutauschen, Kooperationspartner zu finden oder sich bei Existenzgründungs- und/oder Qualifizierungskursen weiterzubilden. Eine Übersicht über Netzwerke für Gründerinnen in Form von Arbeitskreisen, Stammtischen, Verbänden oder Vereinen in den einzelnen Bundesländern gibt es im Internet auf der Webseite der bundesweiten gründerinnenagentur (bga) unter www.existenzgruenderinnen.de.

      Die bundesweite gründerinnenagentur (bga) wurde im Jahr 2004 gegründet und ist das erste und einzige deutschlandweite Kompetenz- und Servicezentrum zur unternehmerischen Selbstständigkeit von Frauen. Die bga berät Frauen über alle Branchen und Phasen der Existenzgründung, Festigung und Unternehmensnachfolge. Die bundesweite gründerinnenagentur wird gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ), dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft des Landes Baden-Württemberg und dem Europäischen Sozialfond (ESF). Die bga fungiert für ganz Deutschland als zentrale Plattform für Kontakte und Informationen zur Veranstaltungen, Studien, Netzwerken und von Beratungsmöglichkeiten (von regionalen bis lokalen Gründungsinitiativen über die Kammern bis zu Serviceeinrichtungen). In der Rubrik „Beratung“ sind bundesweit Expertinnen und Experten sowie Beratungseinrichtungen aufgelistet, die sich speziell auf die Beratung von Existenzgründerinnen und solche, die es werden wollen, ausgerichtet haben.

      Eine zentrale Telefonhotline bietet Erst- und Orientierungsberatung in allen Phasen des Gründungsprozesses, gibt Auskünfte zu Anlauf- und Beratungsstellen deutschlandweit und vermittelt Kontakte zu Expertinnen und Experten.

      Zudem ist die gründerinnenagentur in allen 16 Bundesländern mit Regionalverantwortlichen vertreten, um Aktivitäten und Serviceleistungen zielgerecht zu gestalten. Ein Veranstaltungskalender informiert über speziell für Gründerinnen interessante Veranstaltungen, tagesaktuelle Neuigkeiten, Informationsmaterial und Literaturlisten, die für Gründerinnen interessant sind, sowie bga-Publikationen, Studien und bga-Tagungen