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Das 1x1 für den Hausmeister


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arbeitsmedizinische Vorsorge zu ermöglichen (§ 11). • Der Arbeitgeber hat die Mitarbeiter zu unterweisen (§ 12).

      Betriebssicherheitsverordnung {Betriebssicherheitsverordnung} (BetrSichV)

Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung (§ 3), inklusive psychischer Belastungen (§ 3 Abs. 2 Nr. 3)
Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln, die geeignet sind (§ 4)
Erstmalige und wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln (§ 14)

      Gefahrstoffverordnung {Gefahrstoffverordnung} (GefStoffV)

Sicherheitsdatenblatt vom Hersteller, Einführer etc. zur Verfügung stellen (§ 6)
Arbeitsmedizinische Vorsorge (§ 14)

      Arbeitsstättenverordnung {Arbeitsstättenverordnung} (ArbStättV)

      Hier finden sich u. a. Angaben zu/r:

Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung, inklusive psychischer Belastungen (§ 3)
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung: Die Kennzeichnung ist an geeigneter Stelle deutlich erkennbar anzubringen.
Fußböden: Die Oberflächen müssen so beschaffen sein, dass sie den Erfordernissen des Betreibers entsprechen und leicht zu reinigen sind.
Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen
Schutz vor Entstehungsbränden: „[…] ausreichende Anzahl an Feuerlöscheinrichtungen […] ausgestattet sein.“
Flucht- und Rettungswege: „[…] müssen in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein.“
Lärm: „[...] von außen einwirkende Geräusche höchstens 85 db(A) [bei einer 8-Stunden-Beschäftigung = zulässige Einwirkzeit] betragen […]“ (bei höherem Lärmpegel entsprechend kürzere Zeit).

      Unfallverhütungsvorschriften {Unfallverhütungsvorschriften}

      Gesetzliche Unfallversicherungen (GUV) sind für Einrichtungen des öffentlichen Diensts zuständig (also auch für Hausmeister in Schulen, kommunalen Kindergärten, Rathäusern, nicht-privaten Krankenhäusern etc.). Berufsgenossenschaften (BG) sind Unfallversicherungen für den gewerblichen Bereich bzw. Unternehmen (für Hausmeister in Wohnungsverwaltungsgesellschaften ist z. B. die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft zuständig).

images/hinweis.png Hinweis
Welcher BG bzw. GUV Sie angehören, kann Ihnen Ihr Vorgesetzter bzw. die Personalabteilung sagen oder achten Sie auf Aushänge (z. B. am Schwarzen Brett). Haben Sie eine Personalvertretung/einen Betriebsrat, so wenden Sie sich an diese/n.

      Die Gesetzliche Unfallversicherung (GUV) bzw. der Bundesverband der Unfallkassen (Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand = DGUV) hält einige Vorschriften, Regeln und Informationen bereit, die für Hausmeister wichtig sind:

DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention: Pflichten des Unternehmers, Pflichten der Versicherten, Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
DGUV Vorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel: – Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft […] errichtet, geändert und in Stand gehalten werden (§ 3). – Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen in bestimmten Zeitabständen geprüft werden (§ 5).
DGUV Information 208-016 Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten: Darin wird ausführlich erläutert, welche Merkmale sichere Leitern und Tritte aufweisen müssen, welche Dinge beim Gebrauch von Anlege-, Steh-, Steig- und Mehrzweckleitern (Aufstellung und Benutzung) zu beachten sind oder wann Leitern als schadhaft gelten.
DGUV Vorschrift 17 und 18 Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung: Darin wird erläutert, was bei Arbeiten auf Szenenflächen und Bühnen zu beachten ist. Hier geht es v. a. um Gefahren bei Aufbauten oder der Technik. Da die Technik in Versammlungsstätten häufig auch im Besucherbereich aufgebaut wird, wird diese Unfallverhütungsvorschrift in der Praxis auch für Besucher angewandt. Es wird ferner geregelt, wer Leitung und Aufsicht auf der Szenenfläche übernehmen darf und welche Qualifikation dafür erforderlich ist (§ 15).
GUV-I 652 Handbuch für Hausmeister: Hier finden sich u. a. Informationen zu den wichtigsten Arbeitsgeräten, die Hausmeister im Einsatz haben. Behandelt wird der Umgang mit Treppen, Fußböden, Lagerung von Material, Abfallentsorgung, elektrische Geräte und Anlangen, Klimaanlagen und Maschinenräume, Handwerkzeuge, Leitern und Tritte, Gartenpflege sowie Gefahrstoffe. Sollten diese Angaben unzureichend sein, gibt es auch noch weitere ausführliche Schriften oder Sie rufen bei Ihrer Berufsgenossenschaft an, wo man Ihnen gerne weiterhilft. Auf Wunsch kommt ein Mitarbeiter (Technische Aufsichtsperson) persönlich bei Ihnen vorbei.
DGUV Information 202-019 Naturnahe Spielräume: Hier geht es darum, Spielplätze mit Hügeln, Brücken, Wasser, Weiden u. Ä. zu gestalten. Es sind Informationen zu Planung bzw. Eigenbau, aber auch zu Betreuung und Pflege nach der Fertigstellung zu finden.
DGUV Information 202-022 Außenspielflächen und Spielplatzgeräte: Die Richtlinie enthält Hinweise zum Bodenmaterial und zu verschiedenen Spielplatzgeräten (Schaukel, Wippe etc.). Zudem finden sich Informationen, was bei der Kontrolle und Wartung eines Spielplatzes und seiner Geräte zu beachten ist.
DGUV Vorschrift 81 Unfallverhütungsvorschrift Schulen: Hier sind Hinweise zur Beschaffenheit von Böden, Wänden, Treppen, Türen, Außenanlagen, Sportstätten sowie Fachräumen (Werk- und Technikraum) etc. zu finden.
DGUV Vorschrift 82 Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrichtungen: In dieser Vorschrift finden sich Angaben, wie Ausstattung, Räume und Außenanlagen etc. beschaffen sein sollten.

      Das neue Vorschriften- und Regelwerk ist im Internet in der Publikationsdatenbank der DGUV unter www.dguv.de/publikationen zu finden. Dieses ist überwiegend kostenfrei downloadbar. Oder wenden Sie sich an:

DGUV Berlin, Glinkastraße 40, 10117 Berlin, Tel.: 030 288763800 (Zentrale), Fax: 030 288763808
DGUV Sankt Augustin, Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin, Tel.: 02241 231 01, Fax: 02241 231 1333
DGUV München, Fockensteinstraße 1, 81539 München, Tel.: 089 62272 0, Fax: 089 62272 111
Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung: 0800 6050404, E-Mail: [email protected],