Forum Verlag Herkert GmbH

Das 1x1 der Sportstätten- und Sportgeräteprüfung


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Laufbahnen

       Sprunganlagen

       Kugelstoß- und Wurfanlagen

       Weitere Leichtathletik-Geräte

       Pflege und Wartung

       Sicherheitstechnische ­Anforderungen an ­Sportgeräte

       Turn- und Gymnastikgeräte

       Allgemeines

       Allgemeine sicherheitstechnische ­Anforderungen

       Barren und Stufenbarren

       Kletterstangen

       Klettertaue

       Pferde und Böcke

       Reck

       Ringe-Einrichtungen

       Schwebebalken

       Sprossenwände, Gitterleitern und ­Kletterrahmen

       Sprungkästen

       Sprungtische

       Trampoline

       Turnbänke

       Turn- und Spielfeldgeräte

       Spielfeldgeräte

       Badmintoneinrichtungen

       Basketballgeräte

       Faustballgeräte

       Schiedsrichterstühle

       Tenniseinrichtungen

       Tore für Ballspiele

       Volleyballgeräte

       Sportmatten

       Weitere Anforderungen

       Minimierung von ­Lichtverschmutzung

       Maßnahmen gegen ­Blitzeinwirkungen

       Schutz vor Dachlawinen und zu hoher Schneelast

       Aus der Rechtsprechung

       Unzureichende hindernisfreie Abstände

       Unzureichende Sicherung einer ausziehbaren Tribüne gegen ­Unterlaufen

       Umstürzendes Handballtor ­verletzt Kind

       Nicht korrekter Aufbau eines Sportgeräts

       Gefährlicher Notausgang

       Spielfelder müssen spieltauglich sein

       Einfriedungen müssen sicher sein

       Abkürzungsverzeichnis

       Stichwortverzeichnis

Vorwort

      Unser neues Auto pflegen wir. Wir absolvieren die regelmäßigen Inspektionen und wenden dafür beträchtliche Mittel auf. Das erste Mal nach drei und später alle zwei Jahre lassen wir das Fahrzeug von einem Kfz-Sachverständigen auf Sicherheit prüfen. Zum Abstellen der dabei festgestellten Mängel beauftragen wir eine Fachwerkstatt, denn sonst droht uns möglicherweise ein Fahrverbot.

      All das ist selbstverständlich, auch dass es Geld kostet, denn es geht um Sicherheit.

      Ganz anders sieht es aus, wenn es um die Sicherheit von Sportgeräten und Sportstätten geht. In diesem Bereich ist es durchaus noch nicht überall selbstverständlich, dass eine be­fähigte Person regelmäßig prüft. Dabei geht es auch hier um die ­Sicherheit, in Schulen und Vereinen, sogar um die Sicherheit von Kindern.

      Ob ein Sportgerät oder eine Einrichtung für den Sport sicher ist, ob sie noch unter Auflagen befristet benutzt werden darf oder sofort sicher der Nutzung entzogen werden muss, ist nicht immer leicht zu entscheiden. Bei technischen Mängeln dürften selbst Sportlehrer nicht in jedem Fall ausreichend qualifiziert sein.

      In Analogie zu unserem Pkw, der bei der Hauptuntersuchung nur von einem Kfz-Sachverständigen geprüft werden darf, braucht es für die Sicherheit der Sportgeräte und -einrichtungen eine befähigte Person. In Anlehnung an die inzwischen gängige Praxis bei der jährlichen Hauptinspektion von Spielplätzen durch „Qualifizierte Spielplatzprüfer nach DIN 79161-1 und -2“ sogar einen besonders qualifizierten Prüfer für Sportstätten und Sportgeräte.

      Mit diesem Werk wollen wir die für die technische und organisatorische Sicherheit von Sporthallen, Sportplätzen und Sportgeräten bedeutsamen Vorschriften, Normen und anderen Erkenntnisse für alle Interessenten auszugsweise zusammenstellen und erläutern. Zur Zielgruppe gehören Sportlehrer, Hallenwarte und Hausmeister genauso wie Bauherrn, Planer, Betreiber und natürlich die sachkundigen Prüfer.

      Eine zentrale Stellung nehmen die Normenreihen DIN 18032 „Sporthallen“ und DIN 18035 „Sportplätze“ ein. Auch die sicherheitstechnischen Anforderungen an Sportgeräte werden anhand der jeweiligen Gerätenormen erläutert. Weitere Normen, wie z. B. zur Schulreinigung, Akustik oder Beleuchtung, enthalten ergänzende Informationen.

      Damit Sicherheit dauerhaft gewährleistet ist, bedarf es einer Sicherheitsorganisation, dem Sicherheitsmanagement. Darin werden Verantwortlichkeiten, Befugnisse und Fristen festgelegt.

      Der überwiegende Anteil der Sporthallen, -plätze und -geräte wird auch im Schulsport genutzt. Deshalb liegt der Hauptschwerpunkt dieses Werks auf der Sicherheit im Schulsport. Das dürfte auf viele Vereine übertragbar sein, ggf. sind für den Leistungssport und Großveranstaltungen Ergänzungen notwendig.

      Baurecht und der Bildungsbereich sind Landesrecht. Somit können in den einzelnen Bundesländern im Detail Regelungen voneinander abweichen. Soweit solche Regelungen zitiert oder erläutert werden, wird auf den Geltungsbereich hingewiesen.

      Schneeberg, im März 2021

      GAO – Gesundheits- und Arbeitsschutz Onischka UG (haftungsbeschränkt)

       Fußnoten:

      Online im Internet: www.spielgeraete-sport.de [Stand Dezember 2020]

Autorenverzeichnis

      Frieder Fischer, Dipl.-Ing.

Sicherheitsingenieur, Technischer Aufsichtsbeamter/Aufsichtsperson i. R.
Fachbereichsleiter Bildungswesen der Unfallkasse Sachsen i. R.