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7.Im Rahmen der Selbstverwaltung des Handwerks ist die Mitwirkung von Ausbildenden und Ausbildern bei der inhaltlichen Gestaltung und der Umsetzung von praktischen Erfahrungen aus der Ausbildungspraxis auf ehrenamtlicher Grundlage sowohl bei den Handwerkskammern als auch bei den Innungen vorgesehen. Sie ist Voraussetzung für das Funktionieren der Selbstverwaltungsorgane. Als Inhaber eines Ausbildungsbetriebes des Handwerks wären Sie bereit, in Gremien von Handwerksorganisationen mitzuwirken.
Aufgabe: Beschreiben Sie die wichtigsten Mitwirkungsmöglichkeiten, die Sie bei den genannten Einrichtungen haben!
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8.Sie sind als selbstständiger Handwerksmeister, der Lehrlinge ausbildet, Mitglied der zuständigen Innung. Der Obermeister ist an Sie herangetreten mit der Bitte, künftig im Gesellenprüfungsausschuss mitzuwirken. Bevor Sie eine Entscheidung treffen, ob Sie der Aufforderung des Obermeisters nachkommen, wollen Sie wissen, wie sich der Gesellenprüfungsausschuss zusammensetzt, wer die Ausschussmitglieder, die Arbeitgeber sind, wählt und wie lange eine Wahlperiode dauert.
Aufgabe: Welche der nachstehenden Aussagen treffen zu?
8.1 Der Ausschuss setzt sich zusammen
1 aus mindestens 2 Mitgliedern.
2 aus mindestens 3 Mitgliedern.
3 aus mindestens 4 Mitgliedern.
4 aus mindestens 5 Mitgliedern.
5 aus mindestens 6 Mitgliedern.
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8.2 Die Mitglieder, die Arbeitgeber oder Beauftragte der Arbeitgeber sind, werden gewählt
1 von der Innungsversammlung.
2 vom Vorstand der Innung.
3 vom Berufsbildungsausschuss der Innung.
4 vom Gesellenausschuss der Innung.
5 vom Obermeister und seinem Stellvertreter.
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8.3 Die Wahl erfolgt längstens
1 auf 5 Jahre.
2 auf 4 Jahre.
3 auf 3 Jahre.
4 auf 2 Jahre.
5 auf 1 Jahr.
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1.6 Lernsituation: Möglichkeiten des Einsatzes von berufsausbildungsvorbereitenden Maßnahmen prüfen und bewerten
Kompetenzen:
> Zielgruppenspezifische berufsvorbereitende Maßnahmen für die Ausbildungsplanung darstellen und Auswahl begründen.
> Bedeutung berufsvorbereitender Maßnahmen für die Nachwuchsgewinnung beurteilen und Fördermöglichkeiten angeben.
> Möglichkeiten der betrieblichen Umsetzung berufsvorbereitender Maßnahmen klären.
1.6.1 Zielgruppen, Voraussetzungen und rechtliche Grundlagen für berufsvorbereitende Maßnahmen
1.6.1.1 Zielgruppen
Zur Sicherung des beruflichen Nachwuchses bemüht sich das Handwerk auch um die Teilgruppen der Jugendlichen, die zu wenig in den Prozess der beruflichen Ausbildung integriert sind.
Die Erschließung dieses Potenzials erfordert allerdings auch, die betrieblichen Ausbildungsbedingungen auf die besonderen Anforderungen solcher Jugendlichen abzustimmen.
Sozial Benachteiligte
In Bezug auf die Berufsausbildung liegt eine soziale Benachteiligung insbesondere dann vor, wenn die betroffenen Jugendlichen keinen Zugang zum Berufsbildungssystem finden können und daher deutlich geringere Perspektiven für ihr zukünftiges Leben besitzen.
Soziale Benachteiligungen können sich beispielsweise wie folgt zeigen:
>Verlassen der Schule ohne Schulabschluss
>Vorliegen erheblicher Mängel im Sozialverhalten
>Abbruch einer Berufsausbildung ohne Überleitung in ein neues Ausbildungsverhältnis
>Abbruch einer Berufsvorbereitungsmaßnahme
>kein Beginn oder Verbleib in einem Arbeitsverhältnis trotz erfolgreicher Berufsausbildung.
Menschen mit Lernbeeinträchtigung
>> dazu im Einzelnen Abschnitt 3.5.1.2
Menschen mit Behinderung
>> dazu im Einzelnen Abschnitt 3.5.1.2
Jugendliche mit Migrationshintergrund
Nähere Ausführungen hierzu >> Abschnitt 3.10.
1.6.1.2 Rechtliche Grundlagen
Die Berufsausbildungsvorbereitung muss nach Inhalt, Art, Ziel und Dauer den besonderen Erfordernissen lernbeeinträchtigter und sozial benachteiligter Personen entsprechen und durch umfassende sozialpädagogische Betreuung und Unterstützung begleitet werden.
Die Vorschriften der Handwerksordnung und des Berufsbildungsgesetzes über die Berechtigung zum Einstellen und Ausbilden sowie deren Überwachung und Entzug gelten für die betriebliche Berufsausbildungsvorbereitung entsprechend.
1.6.2 Bedeutung berufsvorbereitender Maßnahmen und Fördermöglichkeiten
Die Bedeutung berufsvorbereitender Maßnahmen hat mittlerweile einen derart großen Umfang eingenommen, dass teilweise schon von einem „Übergangs-System“ zwischen Schule und Ausbildung gesprochen wird. Dies geht einher mit finanziellen Fördermöglichkeiten, wenn der Lehrling bestimmte Voraussetzungen erfüllt.
Berufsausbildungsbeihilfen und andere finanzielle Hilfen können von der Agentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen auch gewährt werden für
Besondere Zielgruppen
>die betriebliche Ausbildung von Menschen mit Behinderung sowie
>die Berufsausbildung von sozial benachteiligten Auszubildenden und von Auszubildenden mit Lernbeeinträchtigungen.
Berufsvorbereitung
Finanzielle Zuwendungen werden seitens der Agentur für Arbeit auch für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen bewilligt, sofern die vorgesehenen Voraussetzungen gegeben sind.
Jugendliche, die im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung (Vereinbarung zwischen Bundesregierung, den Spitzenverbänden der Wirtschaft und dem DGB) an einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung teilnehmen, werden über einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung und einen pauschalierten Zuschuss zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag an den Betrieb gefördert.
Die Einstiegsqualifizierung erfolgt in der Regel