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Gute Nachricht Bibel - Leseausgabe


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href="#ulink_23e27eb1-da1f-593a-bbd3-4915bb832225">[Buchanfang] [Inhaltsverzeichnis]

      OPFERGESETZE FÜR DIE PRIESTER (Kapitel 6–7)

      Zusätzliche Vorschriften für Brand- und Speiseopfer

      Lev 6

      1-2Der HERR redete weiter mit Mose und gab ihm Anweisungen für Aaron und seine Söhne. Er sollte ihnen sagen:

      Für das Brandopfer gilt folgende Vorschrift: Das Opfer bleibt die ganze Nacht über auf dem Altar und die Glut darf nicht verlöschen. 3Am Morgen zieht der Priester sein Leinenhemd an und dazu die leinenen Kniehosen. Er nimmt die Asche des Brandopfers von der Glut und schüttet sie neben den Altar. 4Dann wechselt er seine Kleider und bringt die Asche aus dem Lager an einen abgegrenzten Ort. 5-6Über der Glut auf dem Altar schichtet er Holz auf und legt oben auf das Holz das Brandopfer und die Fettstücke der Mahlopfer. So facht er das Feuer auf dem Altar jeden Morgen neu an. Es muss stets in Brand gehalten werden und darf nie verlöschen.

      7Für das Speiseopfer gilt folgende Vorschrift: Ein Priester aus der Nachkommenschaft Aarons tritt damit an den Altar, um es dem HERRN darzubringen. 8Er nimmt eine Hand voll von dem öldurchtränkten Mehl und den gesamten Weihrauch und verbrennt diesen Teil der Gabe auf dem Altar zum Zeichen, dass die ganze Opfergabe dem HERRN gehört. So ist es ein Opfer, das den HERRN gnädig stimmt.

      9-10Den Rest des Speiseopfers dürfen die Priester essen. Es muss ohne Sauerteig verbacken und an geweihter Stätte, im Vorhof des Heiligen Zeltes, verzehrt werden. Der HERR hat es den Nachkommen Aarons als ihren Anteil am Opfer zugesprochen. Es ist etwas besonders Heiliges, genauso wie das Fleisch des Sühneopfers und des Wiedergutmachungsopfers. 11Wer unbefugt damit in Berührung kommt, muss sterben. Nur die männlichen Nachkommen Aarons dürfen davon essen; es ist für alle Zukunft ihr festgesetzter Anteil an den Opfern des HERRN.

      12Weiter erhielt Mose vom HERRN die Anweisung: 13Nachdem Aaron zum Priester gesalbt worden ist, müssen er und seine Nachkommen dem HERRN von da an täglich 1/10 Efa (gut 1 Kilo) Weizenmehl als Speiseopfer darbringen, die eine Hälfte am Morgen, die andere Hälfte am Abend. 14Das Mehl wird mit Olivenöl vermengt und auf einer eisernen Platte zu Fladen verbacken; die Fladen werden in Stücke gebrochen und dem HERRN dargebracht. So ist es ein Opfer, das den HERRN gnädig stimmt. 15Wer jeweils in der Nachfolge Aarons den Priesterdienst versieht, muss dieses Speiseopfer zubereiten und für den HERRN auf dem Altar verbrennen. Diese Anordnung gilt für alle Zukunft.

      16Überhaupt muss jedes Speiseopfer, das ein Priester für sich selbst darbringt, ganz verbrannt werden; es darf nichts davon gegessen werden.

      Zusätzliche Vorschriften für Sühne- und Wiedergutmachungsopfer

      17-18Auch die folgenden Anweisungen erhielt Mose für Aaron und seine Söhne:

      Für das Sühneopfer gilt die Vorschrift: Genau wie beim Brandopfer muss das Opfertier rechts neben dem Altar, der vor dem Heiligen Zelt steht, geschlachtet werden.

      Das Fleisch des Sühneopfers ist etwas besonders Heiliges. 19Der Priester, der das Opfer darbringt, soll es essen, aber nur an geweihter Stätte, im Vorhof des Heiligtums.

      20Jeder, der unbefugt damit in Berührung kommt, muss sterben. Kommt ein Spritzer von dem Blut auf ein Kleidungsstück, so muss der Fleck an geweihter Stätte ausgewaschen werden. 21Wird das Fleisch in einem Tongefäß gekocht, so muss dieses anschließend zerschlagen werden; bei einem Metallgefäß genügt es, wenn es gescheuert und gründlich mit Wasser gespült wird.

      22Nur die männlichen Mitglieder der Priesterfamilien dürfen das Fleisch essen; es ist etwas besonders Heiliges. 23Wenn jedoch das Blut des Opfertieres ins Heilige Zelt gebracht wurde, um damit Sühne zu schaffen, darf niemand von dem Fleisch essen; es muss verbrannt werden.

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      Lev 7

      Für das Wiedergutmachungsopfer gilt die Vorschrift: Das Fleisch dieses Opfers ist etwas besonders Heiliges. 2Genau wie beim Brandopfer muss das Opfertier rechts neben dem Altar vor dem Heiligen Zelt geschlachtet werden. Der Priester sprengt das Blut ringsum an den Altar. 3-5Die besten Stücke gehören dem HERRN, nämlich der Fettschwanz, das Fett an den Eingeweiden, die beiden Nieren mit dem Nierenfett und der Fettlappen an der Leber. Sie werden vom Priester auf dem Altar als Wiedergutmachungsopfer verbrannt. 6Das Fleisch dürfen die männlichen Mitglieder der Priesterfamilien essen, aber nur an geweihter Stätte; denn es ist etwas besonders Heiliges.

      7Wie beim Sühneopfer, so fällt auch beim Wiedergutmachungsopfer das Fleisch dem Priester zu, der das Opfer darbringt. 8Beim Brandopfer eines Einzelnen gehört dem amtierenden Priester das Fell des Opfertieres. 9Auch jedes Speiseopfer, das im Ofen gebacken oder in der Pfanne oder auf einer Platte zubereitet ist, fällt dem Priester zu, der es darbringt. 10Die übrigen Speiseopfer dagegen, ob mit oder ohne Öl dargebracht, werden unter allen Priestern aufgeteilt.

      Weitere Anweisungen für Mahlopfer

      11Für das Mahlopfer gilt folgende Vorschrift:

      12Wird es als Dankopfer dargebracht, so sollen außer dem Opfertier noch Ringbrote aus Weizenmehl, das mit Olivenöl vermengt ist, und mit Öl bestrichene Fladen dargebracht werden. Beides muss ohne Sauerteig zubereitet werden. Dazu kommt Ringbrot aus feinem Mehl, das mit Öl verrührt worden ist. 13Zusätzlich kann auch noch Brot mit Sauerteig dargebracht werden.

      14Von jeder Art Brot hebt der Opfernde ein Stück vor dem Altar des HERRN in die Höhe; dieser Anteil fällt dem Priester zu, der das Blut des Opfertieres an den Altar sprengt. 15Das Fleisch eines Dankopfers muss an dem Tag gegessen werden, an dem das Opfer dargebracht wird. Es darf nichts bis zum anderen Morgen übrig bleiben.

      16Wird das Mahlopfer aufgrund eines Gelübdes oder aus freien Stücken dargebracht, so kann auch noch am folgenden Tag von dem Fleisch gegessen werden. 17Aber was am dritten Tag übrig ist, muss verbrannt werden. 18Wenn jemand trotzdem noch von dem Fleisch des Opfertieres isst, bringt das Opfer ihm nicht das Wohlwollen des HERRN; es wird ihm nicht angerechnet. Noch schlimmer: Es ist dem HERRN zuwider, und wer davon isst, muss es büßen. 19Auch Fleisch, das mit etwas Unreinem in Berührung kommt, darf nicht gegessen, sondern muss verbrannt werden.

      Nur wer rein ist, darf am Opfermahl teilnehmen. 20Das Opferfleisch ist dem HERRN geweiht. Wer im Zustand der Unreinheit davon isst, hat sein Leben verwirkt und muss aus seinem Volk ausgestoßen werden. 21Dasselbe gilt für jemand, der etwas Unreines berührt, irgendeine menschliche Ausscheidung oder ein unreines Tier, und trotzdem von dem Opferfleisch isst; ein solcher Mensch hat sein Leben verwirkt und muss aus seinem Volk ausgestoßen werden.

      Verbot des Genusses von Fett und Blut

      22-23Für das ganze Volk erhielt Mose vom HERRN die Anweisung:

      Ihr dürft keinerlei Fett essen, weder vom Rind noch vom Schaf noch von der Ziege. 24Fett von verendeten oder gerissenen Tieren dürft ihr für alle möglichen Zwecke verwenden, aber auf keinen Fall essen. 25Wer von dem Fett eines Tieres isst, das dem HERRN als Opfer dargebracht werden kann, hat sein Leben verwirkt und muss aus seinem Volk ausgestoßen werden.

      26Genauso wenig dürft ihr Blut essen, weder von Vögeln noch von anderen Tieren. Das gilt für euch an allen euren Wohnsitzen. 27Auch wer Blut isst, hat sein Leben verwirkt und muss aus seinem Volk ausgestoßen werden.

      Der Anteil der Priester

      28-29Noch eine weitere Anweisung erhielt Mose für das ganze Volk:

      Wer ein Opfermahl feiert, muss einen Teil des Opfertieres dem HERRN darbringen. 30Mit eigener Hand bringt er die Teile herbei, die für den HERRN bestimmt sind: die Fettstücke und die Fleischstücke von der Brust. Die Bruststücke