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Lebendige Seelsorge 5/2017


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engagiert hörten seit dem 14. Jahrhundert Pädagogen wie Johannes Gerson († 1429) den Bibelvers „Wenn ihr nicht werdet wie die Kinder“ auf gänzlich neue Weise. Während man Kinder bis dahin für kleine Erwachsene hielt (und sie auch entsprechend kleidete), gelangten diese spätmittelalterlichen Erzieher – inspiriert durch das genannte Schriftwort – zu einer bis dahin unbekannten Sicht auf die Kinder, indem sie sie in ihren Besonderheiten mit den Erwachsenen und deren Verhalten verglichen.

      Im Ergebnis legten diese Pioniere die Basis für eine seit der Aufklärung im 18. Jahrhundert mehr denn je altersspezifische Pädagogik. Auf dieser Einsicht, die besonders die Reformpädagogen unter den Aufklärern mit zuvor unbekannter Breitenwirkung propagierten, ruhte fortan das Mühen um den Schutz, die Förderung und die Partizipation der Kinder, wie es in der UN-Kinderrechts-Gesetzgebung schließlich aufgipfeln sollte.

      „KINDER UND CHRISTENTUM“ IN DER GEGENWART – PARTIZIPATION ALS DESIDERAT?

      Nachdem die Christen – auf der Basis jüdischer Traditionen – im Bereich des Kinderschutzes und der Kinderförderung wesentliche Impulse in die Geschichte einbringen konnten, hinken sie in puncto „Kinderpartizipation“ aktuell um einiges hinter der gesellschaftlichen Entwicklung her.

      Der hier zugrunde gelegte Begriff von Partizipation orientiert sich am Stufenmodell des amerikanischen Psychologen Roger Hart. Er unterscheidet zwischen Teilhabe, Mitwirkung, Mitbestimmung, Selbstverwaltung und Selbstbestimmung von Kindern. Bei der Teilhabe können sich Kinder an Aktivitäten von Erwachsenen mit einem bestimmten Ziel beteiligen. Mitwirkung von Kindern liegt dann vor, wenn sie ihre Meinung kundtun, ohne allerdings mitentscheiden zu können. Mitbestimmung meint, dass die Initiative zwar auch von Erwachsenen ausgeht, aber eine Entscheidungsfindung gemeinsam mit den Kindern geschieht. Um Selbstverwaltung handelt es sich, wenn die Kinder als Gruppe völlige Entscheidungsfreiheit haben und es in ihrem Belieben steht, Erwachsene hinzuzuziehen oder nicht. Selbstbestimmung liegt vor, wenn Kinder ein Projekt initiieren, dessen Gestaltung von Erwachsenen mitgetragen wird (vgl. Hard, 185 f.).

      Wie stark die Partizipation und die Wahrnehmung von Partizipationsrechten mittlerweile die öffentliche Diskussion mitbestimmen, zeigt sich aktuell heilsam daran, dass Menschen, die vor einigen Jahrzehnten noch Kinder waren, heutzutage ihre Stimme erheben und sich zu Opferverbänden zusammenschließen, ja dass sie die ihnen auch in kirchlichen Einrichtungen widerfahrene Gewalt inklusive ihrer damaligen Macht- und Wortlosigkeit inzwischen vernehmlich anklagen.

      An anderer Stelle habe ich historisch umfassend ausgeführt, welche Tragik dahintersteckt, wenn ausgerechnet die Kirchen die Kinder erstens zu Opfern von körperlicher oder gar sexueller Gewalt werden ließen und mit ihrer hierarchischen Struktur dazu beitrugen, dass sich Kinder zweitens nicht gegen die Gewalt wehren konnten, weil sie kaum gelernt hatten, sich zu widersetzen und für ihr Recht auf körperliche wie geistige Unversehrtheit selber einzutreten bzw. sich mit anderen Menschen in diesem Kampf zu verbünden.

      Tatsächlich wird an dem Beispiel der sexuellen Gewalt von Klerikern gegenüber Kindern sowie an dem Umgang mit diesen Vergehen deutlich, dass die Kirche sich im Bereich des Kinderschutzes und der Kinderpartizipation Versagen vorzuwerfen hat!

      Grundsätzlich ist die Partizipation auch in der Bundesrepublik Deutschland inzwischen zur zentralen Forderung der Kinderkulturarbeit und der Kinderpolitik geworden. Allerdings werden Christen und Kirchen in der Öffentlichkeit gemeinhin offenbar in der Weise wahrgenommen, dass sie ihr in vielen gesellschaftlichen Bereichen wirkungsvolles Schutz- und Förderengagement auf Kosten der Partizipation von Kindern verwirklichen, so dass man diese Position mit der britischen Kindheitsforscherin Gerison Lansdown in folgender Weise charakterisieren könnte:

      „Es ist das Vorherrschen eines schutzbetonten Modells in der Konstruktion unserer Beziehungen zu Kindern, das die Entwicklung einer angemessenen Anerkennung der tatsächlichen Partizipationsfähigkeit von Kindern oft verhindert hat. […] Und es ist der kindliche Bedarf an Schutz, der benutzt worden ist, um den fortdauernden Widerstand dagegen zu rechtfertigen, den Kindern eigene Entscheidungen über ihr Leben einzuräumen.“

      Insofern sich die christlichen Kirchen offensiver als bislang an die Verwirklichung der Partizipation und der Partizipationsrechte zugunsten der Kinder heranwagten, könnten sie in Deutschland auch einen substantiellen Beitrag leisten, um die Kinderrechte endlich im Grundgesetz zu verankern.

      Ebenso wäre die kirchliche Beteiligung an Netzwerken und Forschungseinrichtungen zugunsten von Kinderrechten und Kinderpolitik hilfreich; denn bislang finden sich keine Kirchen oder kirchliche Vereinigungen unter den Mitgliedern bedeutender Kinderrechtsorganisationen.

      DIE ACHTUNG GEGENÜBER DEN KINDERN – INKULTURATIONSPROZESS OHNE ENDE?

      Die Wichtigkeit einer christlich-kirchlichen Öffnung gegenüber der Partizipation und den Partizipationsrechten von Kindern zeigt sich hervorragend daran, dass ansonsten auch die übrigen, gegen vielerlei Widerstände durchgesetzten Inkulturationsleistungen von Christen und Kirchen – Kinderschutz und Kinderförderung – weiter noch als bisher in Vergessenheit geraten und allein als Errungenschaften der Aufklärung angesehen werden.

      Freilich: Wichtiger als die rückblickend korrekte Zuschreibung von christlich-kirchlichem Engagement in der Öffentlichkeit ist die Notwendigkeit, dass möglichst viele kompetente Akteure zugunsten der Kinderrechte, nicht zuletzt für die Partizipationsrechte von Kindern eintreten, um deren Rolle in der gegenwärtigen Welt zu kräftigen.

      Christen und Kirchen sind erstrangige Inkulturationspartner zugunsten einer Wertschätzung der Kinder.

      Im skizzierten Rahmen dürften Christen und Kirchen aufgrund ihrer internationalen Vernetzungen erstrangige Inkulturationspartner zugunsten einer alltags- und gesellschaftskonkreten Wertschätzung der Kinder sein. So könnten Christen und Kirchen von heute einerseits die eigene lange Tradition des Kinderschutzes und der Kinderförderung als Provokation zum fortdauernd-humanisierenden Engagement in den Bereichen von Kinderschutz und Kinderförderung dienen.

      Andererseits sollte sich auch der christlichkirchlich bisher allzu sporadische Einsatz im Bereich der Kinderpartizipation als Provokation auswirken, um hier die Zusammenarbeit mit anderen gesellschaftlichen Gruppen im Dienste der UN-Kinderrechtskonvention zu suchen.

      Vielleicht bietet es sich als kleiner Anfang auf lokaler Ebene beispielsweise an, wenn sich auch christlich getragene Schulen an dem von UNICEF Deutschland und zahlreichen Abgeordneten des Deutschen Bundestages seit 2010 anlässlich des Jahrestages der UN-Kinderrechtskonvention am 20. November abgehaltenen „Aktionstag Kinderrechte“ beteiligen. Ziel der Aktion ist es, Entscheidungsträger aus der Bundespolitik mit Kindern und Jugendlichen im jeweiligen Wahlkreis zusammenzubringen und einen Dialog über die Rechte von Kindern zu fördern.

      So ergibt die vorgelegte christentumsgeschichtliche Vergewisserung wie nebenbei zugleich neue Perspektiven sowohl für das religiös mitgeprägte Verständnis als auch für die alltagspraktische Ausrichtung von christlich mitgetragener Kinder- und Jugendarbeit. Immerhin: Seit Jahrzehnten zeigt die „Pfadfinderschaft St. Georg“ oder die „Katholische Junge Gemeinde“ mit ihrem jeweils demokratiefördernden Engagement exemplarisch, wie sich Kinderschutz, Kinderbildung und Kinderpartizipation als ein stimulierender und gesamtgesellschaftlich vernehmbarer Dreiklang verwirklichen lassen.

      LITERATUR

      Hart, Roger, Children’s Participation. From Tokenism to Citizenship, Florence 1992. (Erläuternd auch Liebel, Manfred, Partizipation und Gleichberechtigung, in: Liebel, Manfred, Wozu Kinderrechte. Grundlagen und Perspektiven (Reihe Votum o. Nr.), Weinheim/München 2007, 183-197).

      Ihne, Hartmut, Menschenwürde und Kinderrechte in der Einen Welt, in: Jahrbuch für biblische Theologie 17 (2002) 3-20.

      Lansdown, Gerison, Children’s Rights to Participation. A Critique, in: Cloke, Christopher/Murray, Davies (Hg.), Participation and Empowerment in Child Protection, Chichester 1995, 19-38.

      Lutterbach, Hubertus, Kinder und Christentum. Kulturgeschichtliche Perspektiven auf Schutz, Bildung und Partizipation von Kindern zwischen Antike und Gegenwart, Stuttgart 2010.

      Partizipation ohne Leiter